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EEG schickt teure Rechnung für Wind- und Sonnenstrom!

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/eeg-umlage-teure-rechnung-fuer-strom-aus-sonne-und-wind-17003133.html

EEG-UMLAGE:

Eine teure Rechnung für Strom aus Sonne und Wind

33 Milliarden Euro dürfte die deutsche Ökostromförderung dieses Jahr kosten – so viel wie nie. Die Industrie dringt auf eine grundlegende EEG-Reform. Selbst die SPD spricht mittlerweile von einem „bürokratischen Monstrum“.

Von Manfred Schäfers, 15. Oktober 2020

Ein zweistelliger Milliardenbetrag wird kommendes Jahr eingesetzt, um die Umlage zu drücken, die Unternehmen und Verbrauchern für die Förderung von Strom aus Wind und Sonne nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) abverlangt wird. 10,8 Milliarden Euro sind notwendig, um die EEG-Umlage wie versprochen von derzeit 6,756 Cent je Kilowattstunde zum Jahreswechsel auf 6,5 Cent zu senken.

Zwölf Monate später soll sie auf 6 Cent gebracht werden. Ohne Zuschuss betrüge die EEG-Umlage 2021 exakt 9,651 Cent, um die Anspruche der Betreiber finanzieren zu können, die sich den Berechnungen zufolge auf den Rekord von 33,1 Milliarden Euro addieren werden…

 

 

Deckelung der EEG-Umlage kostet Bund etwa 10,8 Mrd. €

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/foerderung-von-oekostrom-deckelung-der-eeg-umlage-kostet-bund-etwa-10-8-milliarden-euro/26277064.html

FÖRDERUNG VON ÖKOSTROM

Deckelung der EEG-Umlage kostet Bund etwa 10,8 Milliarden Euro

Die EEG-Umlage wäre ohne den Bundeszuschuss im kommenden Jahr drastisch gestiegen. Die Hauptgründe für den Anstieg seien die Folgen der Coronakrise.
15. Oktober 2020

Berlin Die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms wäre ohne einen milliardenschweren Bundeszuschuss im kommenden Jahr drastisch gestiegen. Wie die Übertragungsnetzbetreiber am Donnerstag mitteilten, hätte sich die Umlage als wichtiger Bestandteil des Strompreises auf 9,651 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Der Bund hatte aber bereits beschlossen, die Umlage auf 6,5 Cent zu deckeln. Das kostet rund 10,8 Milliarden Euro. In diesem Jahr liegt die Umlage bei 6,756 Cent.

Hauptgründe für den rein rechnerisch starken Anstieg der EEG-Umlage sind Effekte aus der Coronakrise. Die Netzbetreiber nannten einen Verfall der Börsenstrompreise sowie einen ebenfalls hauptsächlich durch die Pandemie verursachten Rückgang beim Stromletztverbrauch. Der vorläufige Nettostrombedarf in Deutschland liege in diesem Jahr laut aktuellem Gutachten um rund acht Prozent unter dem zuvor angenommenen Wert…

 

Das Grundgesetz und die Windkraft

http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=9578&cHash=86a697e7b5c84967d7161f755772fe46

Das Grundgesetz und die Windkraft

ODENWALD

Von: Jakob Ihrig, Raubach, 12.10 2020

Heute schreibt Jakob Ihrig, Raubach, posthum seine satirische Betrachtung zum Grundgesetz und dessen offenbar – zumindest in Hessen – fehlenden Einfluss auf die aktuelle Windkraftpolitik

Unser Grundgesetz (GG) gilt weithin als vorbildlich und ist wahrscheinlich die beste Verfassung, die es bei uns je gab. Jetzt hat es nur einen Nachteil: Mit fast 150 Artikeln und diversen Unterartikeln ist es recht lang.Wer unsere Politiker kennt weiß, dass solch lange Texte dann doch eher  weniger gelesen werden, zumal vielen der intellektuelle Zugang zu anspruchsvolleren Texten fehlt, und dass Selbstdenken manchem von ihnen erkennbar Schmerzen bereitet.

Vielleicht macht sich ja mal ein Youtuber die Mühe, die Artikel in kurzen Youtube Sequenzen abgeordnetengerecht aufzuarbeiten? Nun möchte ich hier nicht alle Politiker über einen Kamm hobeln. Man kennt ja schließlich nur die einschlägigen Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneten, die hier im Odenwald in den letzten Jahren zuständig waren und das Bild geprägt haben. Sicher gibt es anderswo auch Besseres.

Die hessische Energiepolitik ist so ein Beispiel, bei dem man fragen muss, ob man da eigentlich auch mal einen Blick in unser Grundgesetz geworfen hat (hier ein Hinweis für unsere Regierungspolitiker in Wiesbaden: Einfach mal bei Google „Grundgesetz“ eingeben, da könnt Ihr es finden). Besonders den Artikel 20a empfehle ich zur Lektüre. Dort steht, dass der Staat auch in Verantwortung für zukünftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere zu schützen hat.

Dort steht nichts von 2% der Landesfläche mit Windrädern verspargeln, oder den ganzen Odenwald mit Windrädern vollstellen. Dort steht auch nicht, dass jeder Projektantrag, den ein Windkraftprojektierer beim grünen Öko-RP in Darmstadt einreicht, einfach durchzuwinken ist.

Der Staat muss vielmehr abwägen, ob die Maßnahmen, die er in blindem Ökowahn umsetzen will, auch mit den Anforderungen des Artikel 20a, das heißt der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, vereinbar sind. Das bedarf dann natürlich sorgfältiger Abwägungen, inwieweit Eingriffe wie Wald abholzen und Vogelschredder aufstellen geeignet und zu rechtfertigen sind, um das angestrebte Ziel der Weltklimarettung zu erreichen.

Als Laie stelle ich mir vor, dass diese Abwägungen eines umfangreichen naturwissenschaftlichen, technischen und vielleicht auch wirtschaftlichen Sachverstandes bedürfen. Unsere Umweltministerin Patricia Hinz hat dies offensichtlich versucht. Auf Nachfrage, ob sich die Abholzung unserer Wälder für Windkraftanlagen lohne, meinte sie sinngemäß, dass der Wald, wenn man dies nicht täte, ja ohnehin durch den Klimawandel sterben würde.

Nun ist man ja Laie und fragt sich, ob beim Anteil Deutschlands von ca. 2% am weltweiten CO2 Ausstoß der Nutzen von Windkraftanlagen in windschwachen Mittelgebirgslagen das flächendeckende Plattmachen der Wälder im Sinne von Artikel 20a GG gerechtfertigt ist.

Und ob das grüne Patricia das alles so richtig verstanden hat. Es ist ja gelernte Erzieherin und keine Naturwissenschaftlerin, wie man es von einer Umweltministerin laienhaft erwarten würde. Und dann ist es halt auch noch eine Grüne. Also sollte man wohl Nachsicht üben, wenn die in Artikel 20a GG geforderte Abwägung dann schlussendlich doch kümmerlich gescheitert ist.

Das ist ja oft ein Problem, dass viele unserer Politiker doch eher fachfremd eingesetzt werden. Da wird schon mal eine Dame aus dem Saarbrücker Landratsamt Verteidigungsministerin, oder einer mit Banklehre Gesundheitsminister oder viele mit garnix Abgeordnete oder Parlamentspräsident.

Ich bitte darum, mich jetzt nicht falsch zu verstehen! Ich fordere hier kein abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung für unsere Politiker. Mir ist auch klar, dass dies beispielsweise für die Grünen einem Parteiverbot gleichkäme.Das wäre dann auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber so ein Hauch von Sachverstand wäre nicht schlecht. Manchmal ist es halt doch besser, wenn jemand mit Ahnung statt Parteibuch verantwortlich ist.

Nachdem nun die hessische Landesregierung trotz ihres Bemühens in der Abwägung wenig erfolgreich war, hat dies die von der Fläche her drittgrößte Kommune Hessens, die Gemeinde Oberzent im Odenwald selbst gemacht. Ihre Stadtverordneten haben danach klar entschieden, dass die Stadt, soweit dies möglich ist, keine eigenen Flächen für Windindustrieanlagen bzw. Zuwegungen zur Verfügung stellt. Der Nutzen – falls überhaupt einer vorhanden – steht in keinem Verhältnis zum ökologischen Schaden.

Wir lernen: Bei komplexeren Sachverhalten ist dann halt doch der Bürger wieder selbst gefragt und nicht die merkelfromme linksgrüne Laienspielertruppe in Wiesbaden.

WINDKRAFT: Weltrekord auf dem Stotz bei Lindenfels?

https://www.morgenweb.de/bergstraesser-anzeiger_artikel,-leserbrief-weltrekord-auf-dem-stotz-bei-lindenfels-_arid,1686675.html

WINDKRAFT

Weltrekord auf dem Stotz bei Lindenfels?

Regionalplanung zur Windenergienutzung:

Wer Frankfurt besucht, ist bereits aus der Ferne von der imposanten Skyline beeindruckt. Es sind die 30 Hochhäuser, die das Bild der Stadt prägen. Frankfurt ist die einzige Stadt in der EU, die über so viele Hochhäuser verfügt, ein Rekord! Auch die beiden höchsten Wolkenkratzer sind mit dem Commerzbank Tower (259 Meter) und dem Messeturm (257 Meter) hier zu finden. Es folgen die Höhen von 208 Meter und 200 Meter. Alle anderen Hochhäuser liegen unter 200 Meter, auch diejenigen, die sich im Bau oder in Planung befinden.

Es sind die Möglichkeiten der Technik, die immer wieder faszinieren. Manchmal ist die Entwicklung so rasant, dass man nur noch staunen kann. Das betrifft den Bau von Windkraftanlagen in hohem Maß. War die Höhe des Turms, die Nabenhöhe eines Windrads, in den 90er Jahren noch bei höchstens 78 Metern, so werden heute bei den derzeit größten Anlagen Nabenhöhen von 166 Metern erreicht. Da ein Rotorblatt bei diesen Windrädern 81 Meter lang ist , ergibt sich eine Gesamthöhe von 247 Meter. Zur Erinnerung: 26 der 30 Hochhäuser in Frankfurt liegen unter 200 Metern…

 

Ökostrom soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden!

https://www.welt.de/wirtschaft/article217562824/Erneuerbare-Energien-Gesetz-soll-Oekostrom-Sonderstatus-verleihen.html
ERNEUERBARE ENERGIEN

Ökostrom soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden – mit weitreichenden Folgen

Die Nutzung erneuerbarer Energien soll zu einer Frage der nationalen Sicherheit werden. Die Bundesregierung arbeitet an einem entsprechenden Gesetz. Die Entscheidung ist von enormer Tragweite – besonders im Streit über Windräder.

Die Bundesregierung will die Nutzung erneuerbarer Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit machen, berichtet WELT AM SONNTAG. „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung von enormer Tragweite. Es handele sich um „einen energiepolitischen Wendepunkt“, sagte der Experte für Energierecht von der Kanzlei Luther, Gernot Engel, WELT AM SONNTAG. Der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen.

Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ Ermessensentscheidungen der Richter einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut WELT AM SONNTAG. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden.

Die Bundesregierung bestätigte, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen…

Stromverbraucher zahlen bis zu 106 % mehr Netzentgelte

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiepreise-stromverbraucher-zahlen-bis-zu-106-prozent-mehr-fuer-die-netze/26261184.html?ticket=ST-1761011-iwbzCKolrGEokja0Ir9v-ap6

ENERGIEPREISE

Stromverbraucher zahlen bis zu 106 Prozent mehr für die Netze

Von Klaus Stratmann, 10. Oktober 2020

Berlin Die Kosten für die Nutzung der Strom-Verteilnetze laufen aus dem Ruder, in der Spitze stiegen sie von 2015 bis 2020 um 106 Prozent. Das belegt eine Auswertung der Daten des Analysehauses Ene’t durch den Stromanbieter Lichtblick. Die Auswertung liegt dem Handelsblatt vor. Sie untersucht die Zahlen aller 880 Verteilnetzbetreiber in Deutschland.

Allerdings fällt die Preissteigerung bundesweit nicht einheitlich aus. Die 106 Prozent markieren den Spitzenwert und betreffen die Stromverbraucher im Versorgungsgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH. Im Durchschnitt betrug die Steigerung 25 Prozent.

Für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3000 Kilowattstunden bedeutet das eine Kostensteigerung von 47 Euro pro Jahr. Zur Einordung: Der Verbraucherpreisindex stieg im gleichen Zeitraum um 7,4 Prozent.

Damit entwickeln sich die Netzentgelte zum Hauptkostentreiber beim Strompreis. Sie machen mittlerweile rund ein Viertel des Strompreises aus und sind höher als die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die EEG-Umlage stieg von 2015 bis 2020 nur um 9,5 Prozent…

Bundestag beschließt höheren CO2-Preis

https://www.welt.de/wirtschaft/article217411768/Bundestag-beschliesst-hoeheren-CO2-Preis.html?cid=socialmedia.facebook.shared.web&fbclid=IwAR0ec-G7pwKVBGluL3oSkvpvO11fkWNnPKRRaJ8O-7YCfK4uFmInl9cGvls

Bundestag beschließt höheren CO2-Preis – Heizen und Tanken werden ab 2021 teurer

 

Auf Druck der Grünen hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag auf eine Erhöhung des CO2-Preises von 10 auf 25 Euro pro Tonne geeinigt. Dies wird nun gesetzlich umgesetzt. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter spricht dazu im Bundestag.

Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas werden teurer: Die Fraktionen der großen Koalition und der Grünen haben eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Verbraucher müssen sich auf höhere Preise einstellen.

Sprit, Heizöl und Erdgas werden ab 2021 noch ein wenig teurer. Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen an einem zentralen Gesetz für mehr Klimaschutz beschlossen. Der CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden steigt gegenüber ursprünglichen Plänen der schwarz-roten Koalition an. Ziel ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.

Der Emissionshandel startet im Jahr 2021 nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Die schwarz-rote Koalition wollte eigentlich bei zehn Euro anfangen. Auf Druck der Grünen hatte sich aber der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag Ende 2019 auf die Erhöhung geeinigt. Dies wird nun gesetzlich umgesetzt.

Für eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sprach von einem großen Erfolg seiner Partei. Ein Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne wäre lächerlich gewesen. Es brauche allerdings deutlich mehr Ehrgeiz, um Klimaziele einzuhalten. Mehr aber sei mit der Koalition nicht drin gewesen…

 

Wachsende Schieflage auf dem EEG-Konto

https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/schieflage-auf-dem-eeg-konto-haelt-an-16993628.html

4 MILLIARDEN EURO MINUS:

Wachsende Schieflage auf dem EEG-Konto

AKTUALISIERT AM 

Die Kosten für die deutsche Ökostromförderung steigen weiter. Auch im September spülte die EEG-Umlage viel zu wenig Geld in die Kassen, um die Ausgaben zu decken.

Die Ökostromsubvention nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nimmt weiter Kurs auf einen Kostenrekord. Rund 3 Milliarden Euro gingen im September an die Betreiber von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen in Deutschland.

Das teilten die Netzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW am Freitag mit. Die Kosten für die EEG-Förderung fallen umso höher aus, je weniger Elektrizität am Markt wert ist, da sie die Differenz begleicht zwischen den (meist höheren) gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen und dem (meist niedrigeren) Börsenstrompreis. 

Wie schon in den sechs vorangegangenen Monaten, reichten die Einnahmen aus der Ökostromumlage auf den Strompreis nicht aus, um die Ausgaben zu begleichen. Zusammen mit den Verkaufserlösen an der Strombörse spülten die Erlöse aus dieser von Privathaushalten und vielen Unternehmen zu entrichteten Abgabe im September gerade einmal 1,7 Milliarden Euro in die Kassen.

Das Defizit auf dem sogenannten EEG-Verrechnungskonto der Netzbetreiber hat sich damit abermals vergrößert. Es beträgt nun 4,1 Milliarden Euro…


Bundesregierung demontiert den Naturschutz!

https://eifelon.de/region/bundesregierung-demontiert-naturschutz-freie-bahn-fuer-die-windlobby.html?fbclid=IwAR1xv36dJ7EHATZBnk5Qs7dRQicwnUREWrMeK58ayrKYEdw2e9TFo9igmu0

Bundesregierung demontiert Naturschutz – Freie Bahn für die Windlobby?

Eifel: Still und leise hat die Bundesregierung auf Druck der Windlobby weitere Schritte eingeleitet, um die angeblichen Hindernisse für den flächendeckenden Ausbau der Windenergie auszuräumen: Neben dem Investionsbeschleunigungsgesetz und der Bundeskompensationsverordnung wurde eine Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2021) auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel ist es, Bauvorhaben im Namen des Klimaschutzes von naturschutzrechtlichen Beschränkungen vollständig zu befreien. Sollten alle drei Rechtsnormen in Kraft treten, so wäre dies ein schwerer Schlag gegen den Naturschutz in Deutschland. EIFELON hat dazu Heinz–Rüdiger Hugo von der ArbeitsGemeinschaft-Windenergie Eifel+Börde (AGW) um eine erste Einschätzung gebeten:

Wie bewerten Sie diese neuen Rechtsnormen aus der Sicht des Naturschutzes?

H.-R. Hugo: Bereits auf dem ersten Blick ist erkennbar, dass die Inhalte dieser Rechtsvorlagen hauptsächlich von der absurden Idee getragen werden, dass nur der Ausbau der Erneuerbaren den Klimawandel stoppen kann. So sollen ausschließlich Sonnen- und Windenergie dem Klimaschutz dienen und somit dem Schutz unseres Planeten und letztendlich dem Naturschutz, da die „Erderhitzung“ zum Artensterben beitragen würde.

Dabei hat dieser rein technische Klimaschutz nach Ansicht vieler Wissenschaftler mit dem Naturschutz doch recht wenig, und bei uns in Deutschland so gut wie gar nichts zu tun. Der vielfach diskutierte „Klimaschutz“ ist nur ein Teil eines umfassen Schutzes von Natur, Arten und Ökosystemen. Er ist aber sicher nicht dessen Voraussetzung, wie die Windindustrie in Deutschland gern behauptet.

Die Wissenschaft benennt sehr klar die bedeutsamem Faktoren für die gegenwärtigen großen Umweltprobleme auf unserem Planeten: Es sind die starke Übernutzung der natürlichen Ressourcen, die großflächige Zerstörung von Lebensräumen und Wäldern, die Versiegelung von Flächen durch Bau-, Gewerbe- und Industriegebiete, Straßen und Autobahnen und nicht zuletzt die Landwirtschaft mit ihrer Massentierhaltung und ihrem hemmungslosen Einsatz von Pestiziden zur Ertragssteigerung und -sicherung.

Eifelon: Wie konnte sich dieses nur scheinbar logische Konstrukt, dass die Erneuerbaren Energien dem Klimaschutz dienen, durchsetzen?

H.-R. Hugo: Hierzu gibt es eine mögliche Erklärung: Als im Jahr 2016 bekannt wurde, dass in vier norddeutschen Bundesländern jährlich rund 8.600 Mäusebussarde mit den dort vorhandenen Windenergieanlagen kollidieren, ein Verlust von sieben Prozent des Brutbestandes, präsentierte der Bundesverband Windenergie (BWE) umgehend der breiten Öffentlichkeit die vermeintlich „wahre“ Gleichung: „Windkraft ist Klimaschutz, und Klimaschutz ist Artenschutz“. Im gleichen Atemzug forderten führende Branchenvertreter, diese Tierverluste hinzunehmen, da der Ausbau der Windenergie doch dem Schutz der Atmosphäre diene, ohne den die Artenvielfalt nicht zu retten sei.

Diese scheinbar plausible Argumentationskette hat letztendlich dazu geführt, dass die Stromerzeugung hauptsächlich durch Wind per se als „alternativlos“ in der Politik und in der Bevölkerung angesehen wird. An diesem Beispiel wird besonders deutlich, dass es der Windkraftbranche gelungen ist, die Diskussion über den „richtigen“ Weg zur Bekämpfung des Klimawandels, mit Unterstützung der Medien, machtvoll zu ihren Gunsten zu lenken.

Nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich hierbei um Parolen und Schlagworte, die sehr stark verallgemeinern und die äußerst komplexe Zusammenhänge bis zur Unkenntlichkeit verkleinern. Seriöse Wissenschaftler und Naturschützer halten diese Gleichung „Windkraft = Klimaschutz, und Klimaschutz = Artenschutz“ für fragwürdig und zweifeln sie durchweg an.

Aber: Es ist der Windlobby gelungen, den Komplex Klimawandel durch Kontrolle, Selektion und Kanalisation der Informationen in die Öffentlichkeit so zu transportieren, dass weder die politischen Akteure noch die Bevölkerung einen ungefilterte, sachbezogenen Blickwinkel zum Schlagwort Klimawandel bekommen haben.

Somit sind die in der Bevölkerung bekundeten Sorgen und Ängste über die Folgen des Klimawandels eher ein Ergebnis der selektiven medialen Berichterstattung, in Kombination mit gleichzeitig persönlich wahrgenommenen Wetterveränderungen.

Dass die Diskussion über die Wahl der Klimaschutzmaßnahmen und –instrumente eng mit wirtschaftlichen Interessen verknüpft ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass sich insbesondere die volatile Windkraft als angeblicher „Retter“ im Kampf gegen den Klimawandel so durchsetzen konnte. Ohne das kritisch hinterfragt wird, ob dieser rein „technische Klimaschutz“ dies auch tatsächlich auf globaler, nationaler und regionaler Ebene leisten kann, oder durch seinen gigantischen Flächenbedarf gerade das zerstört, was er zu schützen vorgibt.

Eifelon: Wie beurteilen Sie diese Gesetzesvorlagen im Hinblick auf die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie und dem Abbau von Hindernissen?

H.-R. Hugo: Viele Menschen, die sich dafür einsetzen, dass die Energiewende menschen- und naturverträglich gestaltet wird, werden diese Gesetzesvorlagen als eine Kriegserklärung gegen den Arten- und Naturschutz empfinden müssen. Denn: Zu offensichtlich unterwerfen sich unsere gewählten politischen Vertreterinnen und Vertreter erneut der Suggestion und den wirtschaftlichen Interessen der Windbranche, nach der dem Klimawandel in erster Linie durch Windräder zu begegnen sei.

Wir finden in diesen Entwürfen die Forderung der Windindustrie wieder, den Artenschutz aufzuweichen, weil insbesondere der § 44 des Bundesnaturschutzgesetztes sich aus ihrer Sicht zu einem absoluten Planungs- und Ausbauhindernis entwickelt hat.

Die politischen Entscheidungsträger wollen nun wunschgemäß diese Hürde schnell beseitigen: Im Zweifel für die Windenergie ist das Motto. Hierzu sollen Änderungen, Präzisierungen, Verfahrenserleichterungen und Standardisierungen im Naturschutzrecht zu Beschleunigungen beim Ausbau führen. Dies soll eine einheitliche Auslegung des Naturschutzrechts garantieren, um eine Anwendung im „Einklang“ mit der Windenergie zu gewährleisten.

Um dies abzusichern, soll durch Rechtsverordnungen auf Länderebene festgelegt werden, dass Windkraftprojekte per Definition zur Rettung des Klimas immer einen Ausnahmegrund vom Tötungsverbot darstellen. Dabei soll das artenschutzrechtliche Tötungsverbot auf ein populationsbezogenes Niveau abgesenkt werden. Das heißt, Windräder dürfen Vögel und Fledermäuse töten, solange es die Population der betreffenden Art verkraftet: Sterben für die Energiewende, darauf müssten sich dann Rotmilan, Schwarzstorch und Co. zukünftig deutschlandweit einrichten. Es muss uns allen klar sein, dass hiermit gezielt ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden soll: Windräder vor Naturschutz! Hierdurch wird sich die Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden ändern und das „Hindernis“ Naturschutz ist für immer ausgeräumt. Dann heißt es, freie Bahn für die Windräder im deutschen Energiewunderland! Nicht zuletzt soll auch an unserem Rechtsstaat gerüttelt werden: So soll der Instanzenweg bei Gericht verkürzt werden und Klagen nur noch vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht möglich sein. Zusätzlich soll die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windanlagen eingeschränkt werden. Und mit der Bundeskompensationsverordnung sollen zukünftig u.a. Ersatzzahlungen, die z.B. für die mit Windrädern verbundenen Schäden am Landschaftsbild zu entrichten sind, drastisch reduziert werden.

Eifelon: Erleben wir unter dem Deckmantel des „Klimaschutzes“ zurzeit einen Frontalangriff auf den Naturschutz?

H.-R. Hugo: Bereits heute werden durch den zügellosen Ausbau der Windkraft unsere Natur- und Kulturlandschaften, Wälder und ökologisch wertvolle Lebensräume zerstört. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen zeigt auf, dass vor allem Greifvögel und Fledermäuse, aber auch Insekten in erheblichem Maße durch Windenergieanlagen getötet werden. Besonders hoch sind die Verluste, wenn Windräder im Wald gebaut werden. Es ist deshalb wenig zielführend, den Naturschutz durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen aufzuweichen. Denn: Werden die Belange des Naturschutzes hier insbesondere dem flächendeckenden Ausbau der Windkraft, aber auch der Freiflächenphotovoltaik sowie dem Anbau von Energiepflanzen geopfert, besteht die Gefahr des dauerhaften Verlustes von Biodiversität.

Insofern können wir die Haltung einiger Umweltorganisationen wie WWF, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, BUND und NABU nicht nachvollziehen, die Forderungen der Windindustrie nach Lockerung des Naturschutzes zu unterstützen. Andere Umweltverbände, wie die Naturschutzinitiative (NI) und die Deutsche Wildtierstiftung sowie der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz (VLAB) haben sich den Forderungen nicht angeschlossen. Sie kämpfen auch weiterhin für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.

Eifelon: Gibt es aus Ihrer Sicht überhaupt Erkenntnisse, die eine Aufweichung des Arten- und Naturschutzes rechtfertigen?

H.-R. Hugo: Klare Antwort, nein!

Eifelon: Könnten Sie uns dies an einem Beispiel erläutern?

H.-R. Hugo: Nehmen wir aus unserer Region, der Eifel, das Beispiel des Windparks Dahlem IV. Nach Ansicht der Betreiberfirma Dunoair lahmt hier seit Jahren der Ausbau der Windkraft. Der überzogene Naturschutz soll dafür verantwortlich sein. Im konkreten Fall hat der Betreiber, gegen die, durch das Verwaltungsgericht Aachen erneut gestoppten Windindustrieanlagen im Wald, beim Oberverwaltungsgericht erfolglos Beschwerde eingereicht. Streitobjekt ist jetzt nicht wie in dem vorangegangenen Gerichtsverfahren der Schwarzstorch, sondern der Rotmilan.

Weil dieser Greifvogel nach dem deutschen und europäischen Recht streng geschützt ist, folgen deutsche Verwaltungsgerichte in Streitfällen oft den Richtlinien der Vogelschutzwarten der Länder und genehmigen den Bau von Windrädern nur dann, wenn sie weiter als 1.500 Meter vom nächstgelegenen Rotmilanhorst entfernt sind. Denn dies ist geboten, da diese Vogelart in der Schlagopferdatei hinter dem Mäusebussard ganz weit oben rangiert.

Dass ausgerechnet dem Rotmilan vom Bundesumweltministerium im letzten Jahr ein langfristig stabiler Bestand bescheinigt wurde, war dann eine Steilvorlage für die Windbranche. Diese Zahlen, so der Bundesverband der Windenergie, seien ein gutes Signal. Weil damit deutlich würde, dass sich der Bestand unabhängig vom Ausbau der Windkraft entwickle.

Dieser Interpretation widersprach ausgerechnet der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) vehement, auf dessen Daten sich das Ministerium und die Windkraftindustrie bezogen hatten. Das Ergebnis ihrer Analyse zu den Auswirkungen der Windkraft auf das zahlenmäßige Vorkommen des Rotmilans kann man vereinfacht wie folgt zusammenfassen: Je mehr Windräder, desto schlechter die Bestandsentwicklung. Dass die Zahl der Rotmilane noch stabil sei, liege einzig daran, dass diese Greifvögel in Gebieten mit keinen oder wenig Windanlagen leicht zunähmen. Hierdurch würden die Verluste in den Regionen mit hoher Windraddichte ausgeglichen, so das Fazit der wissenschaftlichen Untersuchung. Mit diesem Ergebnis lässt sich die angestrebte Lockerung des Naturschutzes zur Schaffung neuer Flächen für den Ausbau der Windkraft auf keinen Fall rechtfertigen.

An diesem konkreten Fallbeispiel wird wieder einmal deutlich, dass die Windlobby sich nicht scheut, die vorliegenden Daten in ihrem Sinn äußerst stark zu verbiegen. Dies ist absolut unseriös und führt letztendlich auch noch zu nicht haltbaren Schlussfolgerungen, wie die vorliegenden Gesetzesentwürfe zeigen. Die beabsichtigten rechtlichen Änderungen zu Gunsten der Windindustrie sind aus rechtstaatlicher und naturschutzfachlicher Sicht höchst bedenklich, zumal in den vergangenen Jahren immer wieder Aufweichungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durch die Einführung von immer neuen und äußerst fragwürdigen Ausnahmeregelungen zum Tötungsverbot von Arten durch Windkraftanlagen erfolgt sind.

Mehr zum Thema auf der Webseite der AGW , hier.

Mehr zum Thema:

https://eifelon.de/umland/berlin/investitions-beschleunigungs-gesetz-der-berliner-weg-in-die-oekodiktatur.html

 

Oberzent/Etzean: Odenwald als Industriegebiet?

https://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/odenwaldkreis/windrader-griff-nach-baurecht-und-potenzial-im-odenwald_22313861

Windräder: Griff nach Baurecht und Potenzial im Odenwald

Ein neuerlicher Anlauf der Windräder-Branche auf Etzean manifestiert sich in einem Offenlegungsverfahren. Das lenkt den Blick auf weitere Antrags- und Weißflächen-Verfahren.

Von Gerhard Grünewald, 25. September 2020

ODENWALDKREIS – Das Ringen um das zuletzt am härtesten umkämpfte Windräder-Projekt im Odenwaldkreis geht in eine neue Runde: Für den Katzenwinkel zwischen Oberzent und Mossautal hat das Regierungspräsidium ein Antragspaket der Firma Juwi (Wörrstadt) ins Beteiligungsverfahren gegeben, nach dem dort statt der ursprünglich angestrebten fünf nun drei Anlagen gebaut werden sollen, die allerdings in vergrößerter Dimension. Die Anhörung läuft seit Mitte dieses Monats und noch bis 13. Oktober. Derweil entwickelt sich der Bauwillen für sechs Generatoren auf dem Höhenzug von Stotz und Range bei Reichelsheim als Präzedenzfall für das weitere Verfahren mit den sogenannten Weißflächen.
Wie vielfach berichtet, hat die Regionalversammlung im vergangenen Jahr einen Regionalplan verabschiedet, der weniger Vorranggebiete als ursprünglich beabsichtigt ausweist. Die nicht mehr erfassten Flächen freilich sind nach der Vorlage des Regierungspräsidiums nicht abschließend für unbebaubar erklärt, sondern für eine zweite Überprüfungs- und Entscheidungsrunde vorgesehen. Genau die hat die Regionalversammlung in ihrer jüngsten Sitzung eingeleitet und damit die Abwägung für Gemarkungen wie den Felgenwald bei Weiten-Gesäß, den Kornberg bei Michelstadt, das Lärmfeuer zwischen Mossautal und Reichelsheim sowie den Stotz-Range-Höhenzug bei Reichelsheim neu eröffnet…
Einen ähnlichen Schulterschluss gibt es in Oberzent, wo der Stadt kaum ein Mittel zu aufwendig und riskant ist, um dem Drängen von Bürgerseite zu entsprechen und weitere Windräder zu verhindern. Dies versteht sich auch vor dem Hintergrund, dass die Anlagen auf dem Geisberg bei Mossautal, vor allem aber die am Rand des Nachbarkreises erbauten Generatoren auf dem Kahlberg, am Greiner Eck und auf dem Stillfüssel bereits in die Gesamtwirkung des Stadtgebiets eingreifen.
Gleichsam zum Symbol des Interessen-Widerstreits zwischen Energiewirtschaft einerseits und Lokalpolitik andererseits ist hier der Höhenzug Katzenwinkel geworden, der sich nahe der Oberzenter Stadtteile Etzean und Airlenbach sowie der Mossautaler Ortsteile Hüttenthal und Güttersbach erhebt. Mit Hinweis auf die Bedeutung von Naturwert und Landschaftsschutz an dieser Stelle hat Oberzent dem Projektierer Juwi hier das Durchleitungsrecht für städtische Grundstücke selbst nach Beschreiten des Rechtswegs so lange verweigert, bis der seinen ursprünglichen Antrag auf fünf Windräder zurückgezogen hat.
Das freilich hat das Unternehmen nur getan, um nun eine Neuplanung einzureichen. Mit jetzt noch drei Windrädern nimmt diese zwar Abstand von einer direkten Randbebauung Etzeans und eines außenliegenden Anwesens bei diesem Stadtteil, setzt aber auf eine nochmalige Aufstockung der Anlagen auf nun 240 Meter Höhe. Das eigentliche Motiv der Neuplanung freilich vermuten Kenner darin, dass Juwi damit einen alternativen Erschließungsweg über Grundstücke sucht, deren Eigentümer leichter von einem finanziellen Angebot für die Nutzungsrechte zu überzeugen sind als die Stadt Oberzent…