Bundesinitiative Vernunftkraft zum „Kohleausstieg“

Vernunftkraft Stellungnahme RefEntw Kohleausstiegsgesetz
Auszug:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern, am 22. Januar 2020, um 19:15 Uhr übermittelten Sie o.g. Referentenentwurf und boten dabei bis heute, 23. Januar 18 Uhr, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Dafür bedanken wir uns.  Allerdings wundert uns, daß der Verbändeanhörung derart wenig Bedeutung eingeräumt wird. Für ein Gesetzesvorhaben, das die Energie- und Stromversorgung in Deutschland  erheblich  und  auf  Jahrzehnte  hin  verändern  soll,  das  drastische Implikationen für den Wirtschaftsstandort hat und im Entwurfsstadium bereits 195 Seiten (!) umfasst, scheint uns der veranschlagte Zeitraum von 22 Stunden und 45 Minuten auffällig kurz.

Eine detaillierte Kommentierung ist in dieser Frist – insbesondere für ehrenamtlich organisierte Verbände – unmöglich zu leisten und wohl offensichtlich nicht gewollt. Wir müssen uns daher auf den Kerninhalt beschränken:

Der  Entwurf  sieht  vor,  den  Ausstieg  aus  der  Verstromung von  Braunkohle-  und Steinkohle  in  akribischer  Detailsteuerung  gesetzlich  zu  erzwingen,  den  Neubau kohlenutzender Kraftwerke zu verbieten und für bereits gebaute, aber noch nicht in Betrieb  genommene,  kohlenutzender  Kraftwerke  auf  dem  Verhandlungswege  die Inbetriebnahme zu verhindern. Damit beschreibt der Entwurf einen planwirtschaftlichen Eingriff in die Energieerzeugungsstruktur zwecks Erreichung „nationaler Klimaziele“, dDie rein politischer Natur sind.

Zutreffend wird auf S. 4 festgestellt, daß der europäische Emissionshandel eine Alternative wäre. Diese würde aber, so heißt es, den nationalen und sektorbezogenen Zielen Deutschlands nicht gerecht und sei deshalb verworfen worden. Für einen effektiven und effizienten Klimaschutz – im Sinne einer adäquaten Antwort auf  den  Klimawandel  –  sind  jene  „nationalen“  und  „sektorbezogenen“  Ziele wohlgemerkt ohne jede Bedeutung. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat dies in seinem letzten Sondergutachten noch einmal eindeutig herausgestellt. Insofern beschreibt der Entwurf reine Symbolpolitik.

Diese  Symbolpolitik  wird  die  Steuerzahler  und  Stromverbraucher  auf  Jahre  und Jahrzehnte sehr stark belasten. Leider enthält der Entwurf an den hierfür relevanten Stellen nur [Platzhalter], sodass der Preis der national-sektoralen Zielerreichung nur erahnt werden kann.

Viel schwerer als die völlig unnötige Kostenbelastung, die der Entwurf für Bürger und  Unternehmen  impliziert,  ist  allerdings  die  Gefahr  für  die  Versorgungssicherheit, die der skizzierte planwirtschaftliche Eingriff heraufbeschwört…