Themen: Gefährdung geschützter Tierarten wie Rotmilan, Uhu, Wespenbussard, Schwarzstorch u.v.a. sowie diverser Fledermausarten
Hier zur Info die von der Initiative Hoher Odenwald beauftragte naturschutzfachliche Stellungnahme des Umweltbüros Dr. Schreiber/Laura Apel zum geplanten Windpark Waldbrunn (Markgrafenwald).
Auch die Naturschutz-Initiative unterstützt mit einer Meldung in ihrem Newsletter und einer schriftlichen Einwendung! Am 11.08. war Einwendungsfrist.
Schreiber Naturschutzfachliche Stellungnahme Markgrafenwald_akt
„Mit Fachgutachten aus etlichen Jahren und gewichtigen Einwendungen durch drei Umweltverbände (IHO, NABU, NI) sind wir gut aufgestellt und hoffen auf Ablehnung des Antrages.“
Herzliche Grüße, Dorothea
Initiative Hoher Odenwald
Vernunftkraft Odenwald wünscht der Initiative Hoher Odenwald vollen Erfolg!
Hier ein aktueller Cartoon zu den Vorstellungen der Minister:innen Priska Hinz und Tarek al Wazir zur Vereinbarkeit von Windkraft und Artenschutz:
© http://www.illustration-kloepfer.de
Hier ein aktueller Link zu MUNA e.V. zum Thema Wespenbussard:
https://www.muna-ev.com/arten/wespenbussard/?fbclid=IwAR2xg7xZRF5n_kSGf-hJhlO-_284PPC7Cb-gIIvUMLRppQzsropIbTsWTtw
„Seine Gefährdung liegt in der Zerstörung und Eutrophierung ursprünglich insektenreicher Kulturlandschaften, dem Eingriff in Altholzbestände, Störungen am Brutplatz durch forstwirtschaftliche Nutzung, Freizeitnutzung, dichtes Waldwegenetz, sowie Verluste undMeidung von Teillebensräumen durch Windindustrieanlagen und intensive Verfolgung wie Abschüsse auf dem Zugweg.“
ROTMILAN UND WINDKRAFT:
Negativer Zusammenhang zwischen WKA-Dichte und Bestandstrends
Rotmilan_katzenberger_sudfeldt_2019_negativer_zusammenhang_wka_dichte_bestandstrends
„Dass die Kollision mit Windkraftanlagen für Greifvögel eine wesentliche Bedrohung darstellen kann, ist wissenschaftlich vielfach belegt. Insbesondere der Rotmilan ist als Vogel der Offenlandschaftdurch sein Flugverhalten häufg von tödlichen Kollisionen mit Windkraftanlagen (WKA) betroffen. Dass dies auch auf Populationsebene ein gefährdendes Ausmaß annehmen kann, zeigte bereits eine umfangreiche Untersuchung am Beispiel von Brandenburg.“ (Bellebaum et al. 2013)
12 | DER FALKE 11/2019
Hier ein aktueller Link zu MUNA e.V. zur Gefährdung von Schwarzstörchen am Kahlberg bei Grasellenbach:
https://www.muna-ev.com/aktuelles/
Schwarzstörche überfliegen den Höhenzug des Kahlberges bei Fürth auf dem 5 Windindustrieanlagen betrieben werden. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht hierbei für Individuen der Brutpopulation als auch für Zug- und Rastvögel. Bei Gegenwind verläuft der Flug meist in Höhen zwischen 100-300m und somit im Wirkraum der Rotoren. Zur aktuellen Zeit merkt man den rastenden Vögeln die Zugunruhe an, da, obwohl kein Weiterflug erfolgt, häufig kleinräumige Flugbewegungen und Thermikflüge im Umkreis von 3-5km zu den Rastplätzen erfolgen.
Ein ausführlicher Artikel von Dr.-Ing. Günter Keil zum Thema Verlust der Biodiversität durch den Ausbau der „Erneuerbaren Energien“ (mit Quellenangaben)
Die Ausrottung von Tierarten im Namen des Klimaschutzes
Zum Thema Insektensterben an Windparks eine Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, 30.10.2018:
FliWip-Final-Report
Dazu die Literaturhinweise:
fluginsektenliteratur
Das Insektensterben: Ein Beitrag zum Effekt der Wirbelschleppen von Windindustrieanlagen z.B. auf das Flug- und Futtersuchverhalten von Bienen:
http://www.soltuuli.com/sonstiges/Insektensterben.html
Ein sehenswerter Film des MDR über den Rotmilan in der Rhön, der am 7.11.2017 abends gegen 20.45 Uhr ausgestrahlt wurde; 29 Minuten, die sich lohnen !
http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/video-150402_zc-7748e51b_zs-1638fa4e.html
Hier finden sie die Studie „Der Schwarzstorch im Odenwald – Brutjahr 2017“ – zum Download:
SchwarzstorchOdenwald2017V2
Zum Vergleich hier der Link zur Studie 2016:
http://rettet-den-odenwald.de/wp-content/uploads/2017/02/SchwarzstorchOdenwald2016V1-5.pdf
Ein erschütterndes Dokument gegen wissentliche Falschinformation von Politik und Windkraftlobby:
Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Westpfalz
Dokumentation des Schwarzstorchs im Donnersbergkreis, Flugverhalten der Jungvögel nach Verlassen des Horstes, veröffentlicht am 9. August 2017
Dokument zum Download: WEA-Schwarzstorch
Multiple mortality events in bats: a global review
Thomas J. O’SHEA* Fort Collins Science Center, United States Geological Survey (USGS), Fort Collins, osheat@usgs.gov
Paul M. CRYAN Fort Collins Science Center, United States Geological Survey (USGS), Fort Collins, CO cryanp@usgs.gov
David T.S. HAYMAN Molecular Epidemiology and Public Health Laboratory, Hopkirk Research Institute, Massey University, Private Bag 11222, Palmerston North 4442, New Zealand. E-mail: d.t.s.hayman@massey.ac.nz
Raina K. PLOWRIGHT Department of Microbiology and Immunology, Montana State University, raina.plowright@montana.edu
Daniel G. STREICKER Institute of Biodiversity, Animal Health and Comparative Medicine, MRC-University of Glasgow Centre for Virus Research, University of Glasgow, G12 8QQ Scotland, UK. daniel.streicker@glasgow.ac.uk
oshea_et_al-2016-mammal_review
Thema: Gefährdung geschützter Tierarten wie Rotmilan, Uhu, Wespenbussard, Schwarzstorch u.v.a. sowie diverser Fledermausarten
Am 22. Juni wurde die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit massiven Verschlechterungen im § 44 (Tötungsverbot) vom Bundestag beschlossen.
Als Ergänzung dazu und zu den weiter unten auf dieser Seite beschrieben Stellungnahmen zur Novelle des BNatSchG und der hierzu beim Bundestag eingereichten Petition hier der Inhalt eines Briefes zu diesem Thema, geschrieben vom parlamentarischen Staatssekretär Dirk Wiese (BMWi) an eine Mitstreiterin. Wir halten diese Aussagen für zynisch aber teilweise auch für völlig falsch. Die Vorstellung, die Anwendung der gebotenen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen impliziere deren sachgerechte Ausführung, ist schlicht absurd.
Aber lesen Sie bitte selbst:
Sehr geehrte Frau ……,
vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Windkraftnutzung. Sie kritisieren insbesondere die Neureglung zum sog. „Tötungs- und Verletzungsverbot“. Hier wurde im Gesetzentwurf lediglich die sogenannten Signifikanzrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übernommen (§ 44 Absatz 5 BNatSchG). Die Kritik richtet sich zum einen gegen den Begriff „Signifikanz“ als unbestimmter Rechtsbegriff. Es handelt sich hierbei um einen allgemein anerkannten Rechtsbegriff des obersten deutschen Verwaltungsgerichts, der seit ca. zehn Jahren etabliert ist.
Zum anderen wird kritisiert, dass die Windkraft gegenüber dem Artenschutz privilegiert sei. Dies ist nicht der Fall. Die Erwähnung der Windkraft war lediglich im Gesetzentwurf ein Beispiel in der Gesetzesbegründung des § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 BNatSchG.
Insgesamt ändert sich mit dem Gesetzentwurf nichts an der bestehenden Rechtslage:
Danach liegt ein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot nur vor, wenn sich z.B. durch eine Baumaßnahme das Risiko der Tötung eines geschützten Tieres signifikant erhöht. D. h. die Baumaßnahme darf nicht das Risiko, dass Tiere zu Schaden kommen, deutlich erhöhen. Diese Einschränkung des Tötungs- und Verletzungsverbotes dient nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sie soll sicherstellen, dass ein unvermeidbarer Verlust einzelner Tiere durch ein Vorhaben nicht automatisch und immer zu einem Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot führt. Geltende Standards werden weder erhöht noch abgeschwächt. Die Übernahme der Rechtsprechung in das Gesetz erhöht die Rechtsicherheit und –klarheit, insbesondere für Naturschützer und Planer.
In der Anhörung des Umweltausschusses zum BNatSchG wurde vielfach kritisiert, dass die Formulierung im Gesetzentwurf nicht eindeutig sei und zu Missverständnissen und zu Falschinterpretationen führen könne. Wir haben diese Anregung aufgenommen und nunmehr die Formulierungen „und diese Beeinträchtigung unvermeidbar ist“ in § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzentwurfs nach Bundestagsdrucksache 18/11939 durch „und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der geboteen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann“ ersetzt. Die neue Formulierung war bereits Teil der Gesetzesbegründung. Die Anwendung der gebotenen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen impliziert deren sachgerechte Ausführung.
Entscheidend ist für uns, dass es durch die Übernahme der Rechtsprechung zu keiner Absenkung der naturschutzfachlichen Standards und zu keiner Privilegierung von einzelnen Baumaßnahmen kommt.
Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat das Parlament noch wesentliche Verbesserungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Dies gilt in erster Linie für den Meeresschutz, wo wir Schutzgebietsmöglichkeiten erweitert und auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion eine Einvernehmensregelung des federführenden Umweltministeriums mit Nutzerressorts verhindert haben. Die Naturschutzverbände loben uns ausdrücklich für diese Verbesserungen.
Mit besten Grüßen
Dirk Wiese
Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030 227-74080
Fax 030 227-76080
www.dirkwiese.de
Michael Miersch und Fritz Vahrenholt: „Die Landschaftsfresser“
„Auf breiter Fläche zerstört die Energiewende Kulturlandschaften und Wälder. Im Namen des Klimas werden seltene Vögel geopfert und Idyllen in Industrieparks verwandelt. Umweltpolitiker applaudieren dazu Schulter an Schulter mit der Lobby der erneuerbaren Energien.“
Vollständiger Artikel kostenpflichtig bei „Tichys Einblick“:
https://shop.finanzenverlag.de/products/tichys-einblick-05-2017?taxon_id=43
Peter Geisinger, Vernunftkraft Odenwald e.V.
Nachtrag zur Demo am 5. Februar 2016 am Adlerstein:
Im unmittelbaren Umkreis der von ENTEGA geplanten Windkraftanlagen: Beweisfotos für die willkürliche Zerstörung eines Horsts. (vermutlich das eines Uhus; siehe Gewölle) Anzeige gegen die Fa. PGNU, die im Auftrag der Entega und des RP Darmstadt Standortuntersuchungen durchgeführt hat, ist erfolgt. Strafanzeige wurde auch gegen das RP selbst erstattet.
Peter Geisinger, Vernunftkraft Odenwald e.V.
Umweltministerium plant massive Verschlechterungen des Naturschutzrechtes! (14. Dezember 2016)
Gesetzentwurf__BNatSchG_Novelle_2017_clean
Rechtzeitig vor Weihnachten, am 1. Dezember 2016, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den Referentenentwurf zu einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetztes vorgelegt. Man höre und staune: Die Frist für eine Stellungnahme läuft bis 16. Dezember! So macht man es, wenn die Dinge sehr schnell gehen sollen.
Das Thema der Novelle sind diverse Befreiungstatbestände vom Tötungsverbot gemäß § 44 des BNatSchG, die ausnahmslos der Windindustrie zu Gute kämen und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen würden, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Einige „Leckerbissen“ aus dem neuen Gesetz:
„Es wird damit klargestellt, dass die Inanspruchnahme einer artenschutzrechtlichen Privilegierung (gemeint ist die Ausnahme vom Tötungsverbot!) nicht von einer in jeder Hinsicht fehlerfreien Eingriffsprüfung abhängt. Entscheidend ist, dass in einem behördlichen Verfahren angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung naturschutzrechtlicher Konflikte festgelegt wurden.“
Das heißt im Klartext: Die Eingriffsprüfung darf ruhig fehlerhaft sein, entscheidend für die Genehmigung ist nur, dass sie gemacht wurde! Man stelle sich vor, Luftfahrzeuge würden nach diesem Verfahren für den Verkehr zugelassen…Es geht noch weiter:
Die Vorschrift schränkt den Tatbestand de s§ 44 Abs. 1 Nr. 1……dahingehend ein, dass der unvermeidbare Verlust einzelner Exemplare durch ein Vorhaben nicht automatisch und immer einen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellt. Vielmehr setzt ein Verstoß voraus, dass durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für Individuen der betroffenen Art signifikant erhöht wird.
Der „unvermeidbare Verlust“ einzelner Exemplare ist also keine Tötung, entscheidend ist nur die „signifikante“ Erhöhung des Tötungsrisikos für die Art. Dieser Gesetzentwurf übernimmt zu 100% die Argumentationsweise der Windkraftlobby!
Unsere Stellungnahme dazu finden Sie hier:
2016_12_14_Stellungnahme_Novelle_BNatSchG_2017
Die Petition gegen die Novelle kann hier unterzeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2016/_12/_20/Petition_69040.html
Siehe dazu auch: Bundesverband Windenergie – Positionspapier von 2008!
Klaus Richarz, Deutsche Wildtierstiftung
„Energiewende und Naturschutz Windenergie im Lebensraum Wald“ STATUSREPORT UND EMPFEHLUNGEN (November 2014)
Lars Lachmann, NABU e.V.
„Rotmilan und Windenergie; ein Faktencheck“ Stellungnahme zu Dokumenten aus der Windenergiebranche (2016)
Erin F. Baerwald, Genevieve H. D ́Amours, Brandon J. Klug. and Robert M.R. Barclay
„Barotrauma is a significant cause of fatalities at wind Turbines“ Current Biology, 2008, Vol. 18, R695-R696
Link zum Artikel:
https://www.sciencedaily.com/releases/2008/08/080825132107.htm
Christian C. Voigt & Linn S. Lehnert &Gunars Petersons & Frank Adorf & Lothar Bach
„Wildlife and renewable energy: German politics cross migratory bats“ (April 2015)
https://link.springer.com/article/10.1007/s10344-015-0903-y
Fritz Vahrenholt
„Wie die Energiewende Deutschlands Natur zerstört“ (August 2008)
VSW – Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg
„Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel und Fledermäuse“ (Juli 2015)
Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel und Fledermäuse VSW