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Klima gerettet, Windrad steht, Natur kaputt, Retter reich
Von Stefan Klingkigt, 7. Dezember 2024
Natur- und Artenschutz, Wasser-, Boden- und Waldschutz, Bewahrung gewachsener Kulturlandschaften – spielt alles keine Rolle mehr, wenn es um die „Rettung des Weltklimas“ – in Wahrheit aber um das Erzielen märchenhafter Gewinne geht.
Nachdem am 1. Februar 2023 das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten ist, das die Bundesländer verpflichtet, zwei Prozent ihrer Landesfläche für eine Windenergienutzung auszuweisen, gibt es nun offenbar kein Halten mehr. Heerscharen von Akquisiteuren – die sich selbst oft „Berater“ nennen – im Auftrag sogenannter „Projektentwickler“ durchkämmen das Land auf der Suche nach neuen Windrad-Standorten. Und für die Grundstückseigentümer soll es ja schließlich ein außerordentlich lukratives Geschäft sein, ihre Flächen für neue weltklimarettende Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Man spricht bereits davon, dass „die Pachtpreise, die öffentliche Grundbesitzer fordern, explodieren.“ Man zahle bis zu 460.000 Euro für einen Windkraftstandort anstelle von bisher 50.000 bis 150.000 Euro.
Im Freistaat Sachsen ist diesbezüglich neben anderen zwielichtigen Firmen auch die enercity Erneuerbare GmbH unterwegs, die als „Ihr potenzieller zukünftiger Vertragspartner“ letzte Woche „interessierte Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer“ zu einer Informationsveranstaltung in Dürrröhrsdorf-Dittersbach über einen „geplanten Windpark in Stolpen“ einlud. Die „breite Öffentlichkeit“ (in Person von etwa 80 Demonstranten) musste allerdings draußen bleiben, man wollte sich wohl den netten Abend nicht durch Zwischenrufe irgendwelcher Windkraftgegner, Klimaleugner und anderer Fortschrittsbremser verderben lassen.
Am Ende hätten diese Leute die eingeladenen „interessierten Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer“ nur verstört, zum Beispiel mit albernen, lästigen Fragen wie: Welche Risiken gehen Grundstückseigentümer ein, wenn sie ihre Flächen an Windradbetreiber verpachten? Was passiert mit einer Anlage, wenn der Betreiber von Insolvenz betroffen ist? Was ist mit dem Rückbau?
Nach dem deutschen Baugesetz müssen Windräder vollständig rückgebaut werden (dies umfasst auch die komplette Entfernung der riesigen Fundamente – bei Anlagen der 6-MW-Klasse ca. 2.600 Kubikmeter Stahlbeton, das entspricht einem Gewicht von 6.500 Tonnen pro Fundament!), der Kabel, Trafostationen sowie alle Zuwegungen und Bodenversiegelungen…