Editorial

28. September 2019, Editorial 15

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Webseite,

Wegen der unmittelbaren Auswirkungen auf die im Odenwald lebenden Menschen wird auch hier das „Klimapaket“ der Bundesregierung kommentiert. Es folgt zunächst eine Erläuterung zur Neuregelung der Abstände von Windindustrieanlagen zur Wohnbebauung. Danach wird das politischen Zustandekommen dieser Regeln beschrieben. Am Schluss steht ein persönlicher Kommentar.

Folgende Regelungen sollen die „Akzeptanz“ für Windindustrieanlagen erhöhen:

  • Mindestabstand: Bis zu einem Mindestabstand von 1000 Metern dürfen künftig keine neuen Windkraftanlagen errichtet oder repowert werden.  Die Mindestabstandsregelung gilt für reine und allgemeine Wohngebiete, sie gilt auch für dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind.

Das hört sich zunächst neutral an, denn in Hessen galt schon bisher ein Mindestabstand von 1000m zur geschlossenen Wohnbebauung. Dann folgt ein Zusatz, der die obige „Mindestabstandsregelung“ komplett aushöhlt:

  • Opt out: Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung kann ein Bundesland geringere Mindestabstandsflächen gesetzlich  festlegen.
  • Unabhängig  davon  erhalten  Kommunen  unbefristet  die  Möglichkeit, geringere Mindestabstände festzulegen. Die Kommunen sollen künftig eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windrädern erhalten. Diese kann erhöht werden, wenn die Kommunen von ihrem Opt-Out-Recht Gebrauch machen. Der Entwurf des Grundsteuerreformgesetzes sieht das bereits vor. Das kann durch einen gesonderten Hebesatz noch verstärkt werden.

Wie zum Hohn für alle übrigen Bundesländer folgt dann noch dieser Satz:

  • Die bestehende Abstandsregel 10H in Bayern bleibt erhalten.

Dazu muss man wissen, dass auch in Bayern die Kommunen von der Regel „10-fache Höhe der Anlagen als Mindestabstand in Metern“ abweichen können. Als Landesgesetz gilt allerdings 10H.

(Anm.: „10H“ heißt übrigens 10-fache Höhe des Windrades = Mindestabstand, nicht etwa „10 Hektar“ wie von der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock bei Anne Will geäußert…)

Noch ärgerlicher ist das Zustandekommen dieser Regelungen. In einem Brief an die SPD- Fraktionsmitglieder im Bundestag schreiben die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sören Bartol und Dr. Matthias Miersch:

  • „Klar, ohne die notwendigen Kompromisse mit unserem Koalitionspartner wären einige Ergebnisse noch ambitionierter ausgefallen. So haben CDU und CSU bis zum Schluss bei der Windenergie gefordert, Abstandsregelungen wie in Bayern bundesweit einzuführen. Das hätte den Ausbau der Windenergie und damit der erneuerbaren Energien insgesamt deutlich eingeschränkt. Das hätte nicht nur viele tausende Arbeitsplätze in der Windkraftindustrie gekostet, sondern auch den Kohleausstieg und damit die Einhaltung der Klimaziele nahezu unmöglich gemacht. Das konnten wir verhindern, weil unsere Verhandlungsführer bis zum Schluss hart geblieben sind.“

Das gesamte Schreiben liegt Vernunftkraft Odenwald im Original vor.

Es ist sehr schade, dass die SPD hier die Grünen ideologisch überholt und damit eine sinnvolle, den Menschen dienende Regelung verhindert. Die erwähnten Arbeitsplätze in der Windindustrie werden dadurch nicht dauerhaft „gerettet“. Hier wird, wie bei der Solarindustrie, in Kürze der Konkurrent China ein große Rolle spielen. Dafür gehen aber auf Dauer Arbeitsplätze in der klassischen Industrie verloren; z.B. bei den Autozulieferern und in der Stahlindustrie. Conti will schon Werke schließen mit bis zu 20.000 betroffenen Arbeitsplätzen und die Saarländische Stahlindustrie streicht schon mal 1.500 Stellen. Dies sind Nachrichten vom 26. Und 28. September 2019. Weitere werden folgen.

Insgesamt ist das Klimaschutzkonzept in seiner Gesamtheit ein wirkungsvolles Programm zur De-Industrialisierung Deutschlands. Hinzu kommen die immensen Kostenerhöhungen für die Verbraucher bei geradezu lächerlichen Kompensationen wie der Erhöhung der Pendler-Pauschale um 5 Ct. ab 21 Kilometer Entfernung, übrigens unabhängig ob mit dem Auto, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zurückgelegt. (Anm: Hier braucht der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck noch dringende Nachhilfe in Grundrechenarten und Steuerrecht.)

Die Erhöhung der Öl- und Benzinpreise wird einen erheblichen Anstieg aller Verbraucherpreise zur Folge haben: Alles was produziert und vor allem transportiert wird, enthält bis auf weiteres fossile Energie, egal ob Brot, Flachbildschirme oder Kinderwindeln.

Wir werden eine rasante Inflation erleben, bei gleichzeitigem massivem Verlust von Arbeitsplätzen. Dafür dürfen wir uns dann dem ebenso wohligen wie falschen Gefühl hingeben, für alle anderen Länder Vorreiter beim Klimaschutz zu spielen. Mir persönlich graust es vor diesem spezifisch deutschen, wieder einmal besonders grün(d)lichen Fanatismus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geisinger


15. Juni 2019, Editorial 14

Liebe BesucherInnen unserer Webseite,

am 14. Juni 2019 erschien in der Rhein-Main Zeitung der FAZ ein Artikel mit dem Titel: „Der Rotmilan behindert die Energiewende“. Der Artikel ist in mehrerer Hinsicht exemplarisch für Entwicklungen in unserem Land, die die Themen „Klimaschutz“ und „Energiewende“ betreffen. Doch zunächst zum Artikel selbst:

Bei der Schlagzeile handelt es sich um ein Musterbeispiel von „Framing“.  Sachlich richtig wäre gewesen: „Die Energiewende bedroht die Population des geschützten Rotmilans“. Diese Tatsache erfahren wir zwar beiläufig im Artikel selbst; die gedankliche Richtung  ist aber durch die Schlagzeile bereits vorgegeben. Dabei befindet sich die Autorin in bester Gesellschaft:

Das Umweltbundesamt hat in seiner Studie „Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen“ vom März 2019 folgende  Feststellung getroffen:

  • „Der weitere  Ausbau der  Windenergienutzung  ist  zur  Erreichung  der  Klimaschutzziele  unerlässlich.  Pauschale Siedlungsabstände gefährden den Ausbau massiv und sind daher aus Sicht des Umweltbundesamtes abzulehnen.“

Hier liegt also nicht nur eine „Behinderung“ sondern sogar eine „Gefährdung“ der Energiewende vor. In diesem Fall durch das im Grundgesetz verankerte Recht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit im Sinne des Artikels . 2 II 1 – Grundgesetz und damit ihres Anspruchs auf Lärm- und Gesundheitsschutz.

Ein weiteres Beispiel für den totalitären Charakter eines von der Politik als alternativlos definierten Zieles, dem sich die Gesellschaft als Ganzes absolut unterzuordnen hat, ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Eilantrag der Systelios-Klinik bei Siedelsbrunn vom Februar 2018: 18_02_02 Eilantrag-der-Systelios-Klinik-gegen-Windpark-„Stillfüssel“-abgelehnt

  • „Nach der der Genehmigung zugrunde liegenden Schallausbreitungsprognose werde der für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten geltende Immissionsrichtwert von 35 dB(A) zwar geringfügig um 0,4 dB überschritten…….Außerdem stelle die nur geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwerts keine Verletzung des baunachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots dar, da dieses gegenseitiger Natur sei. Der Betreiber einer an den Außenbereich angrenzenden Klinik müsse daher seinerseits auf das im Außenbereich privilegiert zulässige Windkraftvorhaben Rücksicht nehmen.“ 

Der BUND macht als Teil der „Zivilgesellschaft“ keine Ausnahme bei der totalitären Haltung gegenüber Windkraftkritikern, denn aus Sicht des stellvertretenden Landesgeschäftsführers des BUND Hessen, Thomas Norgall, verstoßen Kritiker des Windindustrieausbaus sogar gegen das Gemeinwohl: (Interview mit der FR vom 7. März 2019)

Nun ist es nichts neues, dass diverse gesellschaftliche Gruppen ihre eigenen Interessen zum Gemeinwohl erklären, um so zu Lasten der Allgemeinheit ihre eigenen Ziele zu verfolgen. Ein weiteres deutliches Indiz dafür, aber auch für die inhaltliche Perversion ursprünglicher Ziele liefert noch einmal der BUND, diesmal der Kreisverband  Odenwald, mit seiner Einladung von Gemeindevertretern zu einer Informationsveranstaltung am 9. Mai 2019 zum geplanten Windindustriestandort bei Breuberg. Hier ein Auszug aus der Einladung:

  • „Da das anlaufende Bauantragsverfahren zum überwiegenden Teil Naturschutzaspekte behandeln wird, dürfte die Diskussion schnell zu der Frage führen „Wieviel Natur- und Umweltschutz wollen wir uns wo leisten?“

Dazu die Satzung des BUND, Stand 19.11.2017:  bund_satzung   Hier sind wohl angesichts des vom BUND befürworteten Ausbaus der Windindustrie erhebliche Änderungen fällig…

Im Artikel „Schlechtes Klima für die Windbranche“ im Wirtschaftsteil der FAZ von heute, 15. Juni 2019, beklagt der Bundesverband Windenergie die aus seiner Sicht zu langen Genehmigungsverfahren:

  • Der BWE fordert deshalb die Beschleunigung von Verfahren, etwa indem Fristen für die Klagebegründung verkürzt  und Einsprüche auf eine Gerichtsinstanz beschränkt werden.“

Bisher hat der BWE von der Politik fast alles bekommen, was er wollte:

  • Hier ein Positionspapier des BWE von 2009 zum Gesetzentwurf des Dritten Buches Umweltgesetzbuch – Naturschutz und Landschaftspflege – UGBIII:          BWE_Position_UGBIII

Mit etwas Rechercheaufwand werden Sie feststellen, dass seither fast alle Positionen des BWE mit geringen Änderungen in Gesetze übernommen wurden, oder anders formuliert: Der BWE schreibt sich die Gesetzesvorlagen, die er braucht, selbst. Der Bundestag nickt die Vorlagen mit kleinen Retuschen ab. Letztes Beispiel: Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir hatten dazu, leider efolglos, eine Petition eingereicht:

Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Aus Platzgründen wird hier auf weitere Ausführungen verzichtet. Als Fazit lässt sich festhalten: Unsere Demokratie wird für das Einzelprojekt „Energiewende“, dem über den Oberbegriff „Klimaschutz“ der Status des Weltrettungsinstruments verliehen wird, systematisch von ihren eigenen gewählten Repräsentanten ausgehöhlt.

Dazu passt zu 100% der Absolutheitsanspruch von „Fridays for Future“ mit dem Ziel der Erzeugung von Panik ebenso wie die Aussage eines „Rezo“: „Es gibt nur eine gültige Meinung“.

Dieses Land ist nicht mehr weit entfernt von Orwells visionärem Buch „1984“.  Der Ökofaschismus ist keine Möglichkeit mehr, er existiert bereits real.

Die Aussage eines Jugendlichen, der zu den Organisatoren der „Fridays for Future“-Demonstrationen in Frankfurt gehört, lässt einen schaudern:

„Wieso sollen wir zur Schule gehen, wenn wir keine Zukunft haben?“ (Luc) http://frizz-frankfurt.de/magazin/fridays-for-future-schuleschw%C3%A4nzen-f%C3%BCr-die-umwelt/

Wer als Erwachsener jugendlichen Menschen derartigen Müll ins Gehirn pflanzt, gehört wegen Volksverhetzung angezeigt.

Den Initiatoren der Verfassungsdebatte zur möglichen Grundgesetzwidrigkeit des Windkraftausbaus (GG Artikel 20a) – RAW Norbert Große Hündfeld, Prof. Dr. Werner Mathys und Fendinand Graf von Spiegel – wünsche ich allen Erfolg!

2019.05.23-70 Jahre Grundgesetz-Debatte-über-Artikel-20-A-GG

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geisinger


22.Januar 2019, Editorial 13

Liebe BesucherInnen unserer Webseite,

Wir haben 2019 in Hessen wieder eine Koalition aus CDU und Bündnis 90/die Grünen, wenn auch nur mit einer Stimme Mehrheit. Das politische Beharrungsvermögen hat zu einer erstaunlichen Disziplin bei der Wahl des neuen (alten) Ministerpräsidenten geführt. Die Devise heißt: Weiter so, nur schneller: Weiterer Ausbau der Windkraft im Namen eines „Klimaschutzes“, der keiner ist und niemals einer sein kann. Klima ist definiert als statistischer Mittelwert von 30 Jahren Wetterdaten an einem bestimmten Ort. Wie schützt man einen statistischen Mittelwert? Müsste man nicht logischerweise erst mal anfangen, das Wetter selbst zu schützen? Wie schützt man das Wetter? Ich bin überzeugt, dass man sich nur vor dem Wetter schützen kann, so wie das die Meschheit seit ihren Anfängen macht.

Leider erleben wir seit vielen Jahren eine epidemisch wuchernde Selbstüberhöhung von Wissenschaftlern, die ihre computergestützten Hochrechnungen zu Fakten erklären. Allen voran Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber, dessen Aussage vom Oktober 2015 der Deutsche Presse-Agentur sogar eine eigene Meldung wert war:

München (dpa) – Die nächste Eiszeit fällt nach Ansicht des Klimaforschers Hans Joachim Schellnhuber aus. Grund sei die vom Menschen gemachte Klimaerwärmung. Ohne Einwirkung des Menschen stünde die nächste Vergletscherung weiter Teile der Erde nach den Gesetzen der kosmischen Mechanik in etwa 60 000 Jahren an, sagte Schellnhuber zur Eröffnung des 9. Münchner Klimaherbstes.  (12. Oktober 2015)

Im antiken Griechenland nannte man dergleichen „Hybris“.  (Übermut, Anmaßung, extreme Form der Selbstüberschätzung oder auch des Hochmuts.) Herr Schellnhuber ist allerdings nicht der einzige, der von Hybris befallen ist. Hier einige wenige Beispiele von vielen:

“Wir müssen auf dem Thema der globalen Erwärmung herumreiten. Selbst wenn die Theorie der globalen Erwärmung falsch ist, tun wir das richtige im Sinne der Wirtschafts- und Umweltpolitik.“ – Timothy Wirth, President der UN-Foundation von 1998 – 2013

„Der einzige Weg, unsere Gesellschaft wirklich dazu zu bringen, sich zu ändern ist es, die Menschen mit der Möglichkeit einer Katastrophe zu ängstigen.“Prof. Emer. Daniel B. Botkin, Professor of Biological Sciences and Environmental Studies Program, UC Santa Barbara (1978 – 1992)

“Es ist egal, ob die Wissenschaft der globalen Erwärmung komplett an den Haaren herbeigezogen ist, gibt uns der Klimawandel doch die größte Möglichkeit Gerechtigkeit und Gleichheit in die Welt zu tragen.“ Christine Stewart, kanadische Ministerin für Umwelt 1997-1999

Was sind die Folgen der durch solche Thesen hervorgerufenen Gehirnwäsche: Im Jahr 2019 wird in Deutschland ernsthaft über einen Ausstieg aus der Kohleverstromung diskutiert, obwohl bei realistischer Betrachtung nicht ansatzweise zu erkennen ist, wie die Versorgungssicherheit dann dargestellt werden soll. Wir sind so nah wie nie an einem europaweiten Blackout, z.B. am 14. Dezember 2018 und zuletzt am 10. Januar 2019. An diesem Tag sank abends die Netzfrequenz im europäischen Verbundnetz auf 49,8 Hz:

Monitor und Info unter  http://www.netzfrequenzmessung.de/

Mit jedem hinzugebauten Windrad und jeder neuen Solaranlage wird ein Blackout wahrscheinlicher, weil die Volatilität der Stromeinspeisung zunimmt und das Netz dadurch immer instabiler wird.  Allein in Deutschland betrugen die Kosten für stabilisierende Netzeingriffe im Jahr 2018 ca. 1,4 Milliarden €. (2017: 1,2 Mrd. €)

Es wird immer deutlicher, dass es sich hier um eine vorsätzliche Gefährdung der Bürger*innen unseres Landes sowie der Volkswirtschaft als Ganzes handelt. Die für diese Entwicklung verantwortlichen Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen sollten  im Fall des Blackouts auf Schadenersatz und vorsätzliche Körperverletzung, möglicherweise mit Todesfolge, verklagt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geisinger


30. Oktober 2018, Editorial 12

Liebe BesucherInnen unserer Webseite,

Der Souverän in Hessen hat gesprochen. Die Volksparteien CDU und SPD wurden abgestraft, FDP und Linke haben leichte Zugewinne zu verzeichnen, die AfD ist jetzt auch im hessischen Landtag vertreten. Die wahren Gewinner dieser Wahl sind die Grünen.

Ein genauer Blick zeigt deutlich, dass deren Wähler am zahlreichsten in Städten wie Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Kassel und Darmstadt zu finden sind. Im „Maschinenraum der erneuerbaren Energien“, wie z.B. im Odenwald und im Vogelsbergkreis, sieht das anders aus. Kein Wunder, hier sind die Auswirkungen „grüner“ Energiepolitik besonders spürbar.

Erschütternd war für mich der Kommentar einer jungen Anhängerin der Grünen in der Hessenschau: Nach den Gründen für ihre Präferenz gefragt, sagte sie sinngemäß „Die Naturkompetenz – also der Klimawandel – ist bei den Grünen am besten aufgehoben.“

Der neuen hessischen Landesregierung, die sich in Kürze konstituieren wird, ist daher zu wünschen, dass sie das Thema Bildung an die erste Stelle der Arbeitshemen setzt. Allerdings sollte ein deutlicher Schwerpunkt auf faktenbasierten Naturwissenschaften liegen.

Offenbar haben die Klimawandel-Angstkampagnen der Herren Schellnhuber, Edenhofer und Latif und vieler Anderer ihre Wirkung nicht verfehlt. Auch die Wahlwerbung der Grünen „Wählen sie heute das Klima von morgen“ verbunden mit einem manipulativen Propagandafilm (Hurricanes, Sturmfluten, Starkregen, Waldbrände: Alles zu verhindern, wenn man „grün“ wählt) war demnach wirksam. Zusätzlich sind bei der Wanderungsbewegung weg von den ehemals großen Parteien offensichtlich viele Wähler bei den Grünen hängengeblieben.

Der weitere Ausbau der Windindustrie gefährdet die Versorgungssicherheit, tötet Vögel und Fledermäuse, zerstört Natur und Landschaft, gefährdet Grundwasser und Trinkwasser, und wirkt auf die Menschen mit Schall, Infraschall und nächtlichem Blinkfeuer gesundheitsgefährdend. Immobilienbesitz wird massiv entwertet. Auch volkswirtschaftlich ist der weitere Ausbau nicht zu verantworten.

Der Bundesrechnungshof hat in seiner Studie zur Energiewende vom September 2018 abschließend festgestellt:  „In den letzten fünf Jahren wurden für die Energiewende mindestens 160 Mrd. Euro aufgewendet. Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähigkeit von Regierungshandeln.“

Deshalb müssen wir den Ausbau der Windindustrie noch härter, konsequenter und wirksamer bekämpfen als bisher.

Die nächste Gelegenheit: Die 68. Donnerstagsdemo in Wald-Michelbach am 1. November, 18:00 Uhr!

68. DoDemo 08.11.2018

Bitte lesen Sie dazu auch die „Wald-Michelbacher 10 Punkte-Forderung“, laden Sie die dazu gehörende Unterschriftenliste herunter, sammeln Sie so viele Unterschriften wie möglich, legen sie die Unterschriftenliste in Geschäften & Gaststätten aus und senden Sie die unterschriebenen Listen an:

Udo Bergfeld, Lichtenklinger Straße 32, 69483 Wald-Michelbach

Mobil: 0163-637-3753            E-Mail: Udo-Bergfeld@gmx.de

Wald-Michelbacher 10-Punkte-Forderung +Bild

Unterschriftenliste Wald-Michelbacher 10-Punkte-Forderung

Hinweisschild Unterschrifenliste

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geisinger


2. Juli 2018, Editorial 11

Liebe BesucherInnen unserer Webseite,

im E-Paper der Frankfurter Rundschau erschien am 1. Juli der folgende Artikel von Pitt von Bebenburg mit dem Titel: „Mehr und größere Windräder“.

http://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-mehr-und-groessere-windraeder-a-1535289

Minister Tarek Al Wazir wird darin mit der Aussage zitiert  „Eine drastische Erhöhung (der Anlagenzahl, Anm. d. Verf.) sei nicht erforderlich, eine Steigerung auf 2000 bis 2600 Anlagen reiche aus. Das sei „aufgrund des technischen Fortschritts“ möglich – sprich, durch größere und effektivere Anlagen. Al-Wazir geht davon aus, dass ein durchschnittliches Windrad dann fünf Megawatt liefert. Solche Anlagen befänden sich bereits im Genehmigungsverfahren.“

Schöne Aussichten: 2000 bis 2600 Anlagen mit Höhen jenseits von 250 Metern werden dieses Land bis zur Unkenntlichkeit und in den betroffenen Regionen bis zur Unbewohnbarkeit verändern.

Besonders abenteuerlich ist die Begründung des Ministers, dies geschehe „…um die Stromversorgung zu sichern.“ Wie das bei null Wind und null Sonne, also der gefürchteten Dunkelflaute in den Wintermonaten, geschehen soll, erklärt der Minister nicht im Einzelnen. Vielleicht hilft da die neue Studie der Deutschen Energieagentur (DENA) weiter, die folgende bahnbrechende Fragestellung enthält:

Zitat: Schließlich, so die Studie, kann man auch fragen: „Inwieweit ist Deutschland bereit, aus Effizienzgründen seltene und extreme Wetterereignisse nicht mehr abzusichern, sondern gegebenenfalls Versorgungsausfälle in überschaubarem Maß zu akzeptieren?“

…noch schönere Aussichten für Deutschland also.

Minister Al-Wazir sieht die Zukunft der erneuerbaren Energien dennoch rosig. Am 1. Januar 2018 hätten sie „erstmals nahezu 100 Prozent der Stromnachfrage decken“ können, berichtet er.

Ein Insider aus der Netzbetreiberbranche formuliert das etwas nüchterner: Die Variabilität der deutschen Windstromproduktion ist um 70% größer als die Schwankungen der Augenzahlen beim Würfeln. Würden die deutschen Elektrizitätsversorger die Stromproduktion ihrer Kraftwerke täglich auswürfeln, würde der Strom gleichmäßiger fließen.

Der Unterschied ist folgender: Der letztere Herr hat eine solide physikalisch/technische Ausbildung genossen und besitzt daher eine entsprechende Kompetenz. Die ist bei Minister Tarek Al Wazir nicht vorhanden. Dafür besitzt er 100% Kompetenz im Fachgebiet Ideologie.

Peter Geisinger


16. März 2018, Editorial 10

Liebe BesucherInnen unserer Webseite,

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat mit Beschluss vom 02.02.2018 einen Eilantrag der Systelios-Klinik (Stillfüssel bei Wald-Michelbach)  abgelehnt, der Bau und Betrieb von fünf Windrädern bis zur Entscheidung über ihre Klage gegen die hierzu erteilte Genehmigung stoppen sollte. Hier die Pressemeldung des VG Darmstadt dazu:

18_02_02 Eilantrag-der-Systelios-Klinik-gegen-Windpark-„Stillfüssel“-abgelehnt

Ein Blick in die Begründung des VG Darmstadt lohnt sich zur Wertung dieses Urteils:

„Nach der der Genehmigung zugrunde liegenden Schallausbreitungsprognose werde der für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten geltende Immissionsrichtwert von 35 dB(A) zwar geringfügig um 0,4 dB überschritten…….Außerdem stelle die nur geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwerts keine Verletzung des baunachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots dar, da dieses gegenseitiger Natur sei. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers seien Windkraftanlagen im „Außenbereich“, also außerhalb geschlossener Ortschaften, privilegiert zulässig. Der Betreiber einer an den Außenbereich angrenzenden Klinik müsse daher seinerseits auf das im Außenbereich privilegiert zulässige Windkraftvorhaben Rücksicht nehmen.“ 

Rücksichtnahme einer Klinik, die seelisch und psychisch kranke Menschen versorgt, auf fünf privilegierte Windräder in der Nachbarschaft? Das werte ich als Perversion des Rechts. Hier eine juristische Auslegung von Grundgesetz Artikel II b) (Recht auf körperliche Unversehrtheit):

Des Weiteren schützt das Grundrecht die körperliche Unversehrtheit. Es schützt zunächst vor Einwirkungen, die die menschliche Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn beeinträchtigen. Von der körperlichen Unversehrtheit umfasst sind damit vor allem die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden, aber auch die körperliche Integrität, also den Körper so zu belassen, wie er ist. Körperliche Unversehrtheit iSd Art. 2 II 1 GG bedeutet also das Freisein von Unfruchtbarkeit, Schmerzen, Verunstaltungen und Verletzungen der körperlichen Gesundheit. Schließlich schützt es – über den Gesetzeswortlaut hinaus – auch die Gesundheit im psychischen Sinne.

Steht § 35 BauGB etwa über dem Grundgesetz? Das wär ein weiterer  dringender Grund, dieses Gesetz unverzüglich abzuschaffen.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_10/_04/Petition_74043.mitzeichnen.html

Peter Geisinger


08. März 2018, Editorial 9

Wie in der untenstehenden Grafik von Rolf Schuster unschwer zu erkennen ist, sind die Maximalwerte der Windeinspeisung  nicht proportional zum Ausbau der Nennleistung. März 2011: 27,5 GW Einspeisung bei 22,5 GW installierter Leistung (Faktor 0,82); Oktober 2017: 40 GW Einspeisung bei  55 GW installierter Leistung (Faktor 0,73). Die Abweichung 2017 vom Ertragsmittelwert der let zten 5 Jahre liegt aber bei nur 4%.  (Quelle IWR Windenergie)

http://www.iwr.de/wind/wind/windindex/index17_5jahre.html

Was also ist der Grund? Findet hier bereits eine gegenseitige  negative Beeinflussung der Windparks statt? Dann sollte der weitere Ausbau auch deshalb sofort gestoppt werden.

Was schwerer wiegt: Völlig unabhängig davon, ob 25 GW oder 55 GW installierte leistung in der Landschaft herumstehen, die „Flautentäler“ sind immer gleich tief! Da hilft auch die sogenannte „Sektorenkopplung“ nur in der Theorie weiter. Wer daher einem weiteren Windkraftausbau das Wort redet, muss sich fragen lassen, ob er/sie noch alle Sinne beisammen hat.

Peter Geisinger

Rolf Schuster stellte dankenswerterweise diese höherschwellige Information zur Verfügung!


27. Februar 2018, Editorial 8

Wissen in  niedrigschwelliger Form:

Als Ergänzung zur Thematik des „niedrigschwelligen Zugangs“ zur Energiewende – erfunden vom niedrigschwelligen Minister Al Wazir – untenstehend ein Beitrag, der sich durch einen deutlich höheren Faktengehalt auszeichnet als die steuerfinanzierte Propaganda des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Von 3. bis 11. Februar haben allein die konventionellen Kraftwerke wieder einmal dafür gesorgt, dass die Lichter in der Republik nicht ausgingen. In der Sprache grüner Politiker und anderer realitätsfremder „Niedrigschwelliger“ heißt das, „die konventionellen Kraftwerke haben die Netze verstopft“.  Zum Glück, denn ohne diese „Verstopfung“ sähe es mit der Versorgung sehr düster aus.

Peter Geisinger


14. Februar 2018, Editorial 7

Am 9. Februar erschien im Rhein-Main-Teil der FAZ ein Artikel über das beliebte Komiker-Duo „Badesalz“ und seine Auftragsarbeit für Minister Al Wazir,  einen „niedrigschwelligen“ Zugang zu dem komplexen Thema Energiewende zu ermöglichen; im Klartext: Regierungs-Propaganda für Windindustrieanlagen zu machen. Dazu mein persönlicher Leserbrief, veröffentlicht am 14. Februar:

Babbeln für die Energiewende


30. Januar 2018, Editorial 6

einen Link zum einem  Artikel von fact.de zum Thema „Entega Vorstandsvorsitzende stellt BI´s unter kriminellen Generalverdacht“ finden sie hier:

https://www.vernunftkraft-odenwald.de/index.php/2018/01/28/entega-vorstandsvorsitzende-stellt-bis-unter-kriminellen-generalverdacht/

Die darin beschriebenen Vorgänge lassen – wenn sie so zutreffen – größte Zweifel am Urteilsvermögen und der in einer solchen Position geforderten Kommunikationsfähigkeit der ENTEGA-Vorstandsvorsitzenden Frau Marie-Luise Wolff aufkommen.

 „Auch wenn bisher nicht nachgewiesen ist, dass Mitglieder der Bürgerinitiativen für die Sachbeschädigungen verantwortlich sind, dürfte außer Frage stehen, dass es sich um Windkraftgegner handelt“.

Hier handelt es sich um ein merkwürdiges Rechtsverständnis: Wenn etwas „bisher nicht nachgewiesen“ ist, kann es auch nicht „außer Frage stehen“, nicht einmal im Konjunktiv.

Zur Information über Frau Marie-Luise Wolff:

 Nach ihrem Studium der Anglistik und Musikwissenschaft in Deutschland, England und den USA begann Wolff ihre Industrie-Laufbahn 1987 bei der Bayer AG im Bereich der Unternehmenskommunikation. Im Jahr 1988 wechselte sie zu SONY Deutschland, wo sie ab 1991 das Marketing-Ressort leitete. Anschließend trat sie ab 1996 als Leiterin Unternehmenskommunikation in die VEBA AG ein – ein Vorgängerunternehmen der E.ON AG. ………….. Seit 1. Juli 2013 ist Wolff Vorstandsvorsitzende der Entega AG in Darmstadt.[1]……..Frau Wolff ist Vorstandsmitglied des BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Bilden sie sich bitte Ihr eigenes Urteil.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geisinger


11. November 2017, Editorial 5

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unserer Webseite,

die Zahlen der Strombörse für den Oktober zeigen exemplarisch den volkswirtschaftlichen Irrsinn der derzeitigen Energiepolitik: 

Gezahlt wurden an die Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen 1.690.779266,1 €. Der Erlös für diesen Strom an der Strombörse Leipzig betrug 325.147.430,3 €. Die Differenz beträgt  -1.365.631.835.8 € (rund -1,4 Milliarden €)     zu Lasten des EEG-Kontos in nur einem Monat.

Die Tabelle wurde von Rolf Schuster zur Verfügung gestellt.

Der Sturm Herwart offenbart noch mehr: Am 28. und 29. Oktober drehten die Preise an der Strombörse aufgrund von massivem Überangebot an Windstrom derart massiv ins Negative, dass allein über diese zwei Tage ein Verlust von mehr als 69 Millionen € zu Lasten des EEG-Kontos auflief.

Fazit: Wir brauchen eine „2. Reformation“, der Klima-Ablasshandel mit der EEG-Umlage muss beendet werden!

Die untenstehende Grafik wurde zur Verfügung gestellt von Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt. (Fachhochschule Aachen)

Editorial

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geisinger


3. Oktober 2017, Editorial 4

Sehr geehrte BesucherInnen unserer Webseite,

als Ergänzung zum Editorial vom 25. September hier noch drei aussagekräftige Grafiken, die Herr Rolf Schuster von Vernunftkraft Hessen e.V. dankenswerterweise bereitgestellt hat:

Editorial

Hier ist sehr schön zu sehen, dass bei einer „installierten Leistung“ von mehr als 53.000 MW vom 1. bis 4., vom 17. bis 19. und von 22. bis 24. September praktisch ein Totalausfall von Windstrom zu verzeichnen war.

Der Mittelwert der Einspeisung über den gesamten Monat betrug 16,6% der „installierten Leistung“.

Die genauen Werte der „Produktion“ sehen Sie hier:

Das finanzielle Ergebnisse der Solar- und Windeinspeisung für September ist hier zu bestaunen:      – 1,157 Mrd. €

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geisinger


25. September 2017, Editorial 3

Sehr geehrte BesucherInnen unserer Webseite,

die Bundestagswahl 2017 ist gelaufen, die Ergebnisse überraschen wenig. Überraschend ist eher, wie schnell sich die SPD aus der Perspektive der großen Koalition und damit aus der bisherigen gemeinsamen Verantwortung verabschiedet hat: Sie tat es noch am Wahlabend, bevor das endgültige Ergebnis feststand.  Aber man sollte das nicht überbewerten, das kann sich alles noch ändern.

Die Folge: Die einzige vorläufig verbleibende Koalitionsmöglichkeit ist Schwarz-Gelb-Grün. Für unser Anliegen, den Windkraftausbau zu stoppen und zu einer bezahlbaren und sinnvollen Energiepolitik zurückzukehren, sind das keine guten Voraussetzungen. Denn die einzige Partei in dieser Kombination, die unsere Richtung vertritt – die FDP – ist zwischen einer Energiewende-euphorischen CDU und den auf Klimaschutz zwangsfixierten und aus ideologischen Gründen faktenresistenten Grünen eingezwängt. Die FDP müsste aus unserer Sicht den Preis für eine Einigung sehr hoch treiben.

Erstaunlich ist, dass die „Grünen“ keinerlei Einbußen erlitten haben, obwohl sie die ideologischen Treiber dieser „Energiewende“ mit all ihren unübersehbaren Folgen für Landschaft, Natur und Menschen samt deren Geldbeutel sind.

Die „Kugel Eis“ von Herrn Trittin kostet uns zur Zeit 24,2 Mrd. € netto pro Jahr. Davon tragen die Privathaushalte 8,8 Mrd., die Industrie 6,7 Mrd., Gewerbe, Handel und Dienstleistungen 4,6 Mrd., öffentliche Einrichtungen 3,3 Mrd. und Landwirtschaft/Verkehr 0,8 Mrd.

Diese Summen sind netto, hinzu kommen 19% MWSt; die Gesamtsumme beträgt dann 28 Mrd. €!

Offensichtlich haben die Wähler zwar zu Recht die Regierungsverantwortlichen abgestraft aber dabei nicht erkannt, von welcher Seite die ideologischen Grundlagen dieser unsinnigen Energiepolitik kommen.

Das heißt für uns: Wir müssen diesen Zusammenhang noch viel deutlicher machen. Denn nach der Wahl ist vor der Wahl!

Mit den besten Grüßen

Peter Geisinger


28. Dezember 2016, Editorial 2

Sehr geehrte BesucherInnen unserer Webseite,

zum Jahresende hin hat die Windkraftlobby ihren Druck auf den Gesetzgeber noch einmal massiv erhöht. Leider ist dieser sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dabei, vom Bundesverband Windenergie schon lange geforderte Inhalte endlich umzusetzen:

1. Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz:  

Gesetzentwurf__BNatSchG_Novelle_2017_clean veröffentlicht am 1.12.2016 (mit einer Frist zur Stellungnahme der Verbände bis 16.12.2016)

Unsere Stellungnahme: 2016_12_14_Stellungnahme_Novelle_BNatSchG_2017

Der BWE fordert seit 2008, das Tötungsverbot in § 44 BNatSchG so auszulegen, dass es nicht mehr um die Tötung eines Individuums geht, sondern nur noch um die Gefährdung der „Population“. Siehe: BWE_Position_UGBIII

Hier soll jetzt vom Gesetzgeber der Auslegungswillkür Tür und Tor geöffnet werden. Dazu habe ich als Einzelperson die folgende Petition an den Bundestag gerichtet: 2016_12_20_Petitionsausschuß_Bundestag_69040 Hier der Link zur Mitzeichnung: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2016/_12/_20/Petition_69040.html

2. Änderungen im Hessischen Denkmalschutzgesetz, in Kraft seit 28. November 2016:

§9 (1) „Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen. 
§18 (4) „Wenn das öffentliche Interesse an der beabsichtigten Maßnahme entgegenstehenden Gründen des Denkmalschutzes überwiegt, ist  die Maßnahme zu genehmigen.“

Siehe: Novelle hess. Denkmalschutz 2017

Diese Gesetze bedeuten freie Fahrt für Windkraft ohne Rücksicht auf Verluste! Was bedeutet das für uns? Wir müssen unseren Widerstand noch lauter artikulieren und massiv auf allen Ebenen dagegenhalten. Sonst werden wir überrollt.

Mit den besten Grüßen

Peter Geisinger


23. September 2016, Editorial 1

Sehr geehrte BesucherInnen unserer Webseite,

im Odenwald gibt es bereits 27 Bürgerinitiativen, welche die Umwandlung dieser wunderschönen Landschaft in eine Windindustrieregion bekämpfen. Warum also die Gründung des Vereins Vernunftkraft Odenwald e.V. ?

Die Bekämpfung der fälschlicherweise klima- und energiepolitisch begründeten Landschaftszerstörung ist eine sehr langwierige und schwierige Aufgabe. Sie erfordert die Bündelung aller Kräfte auf politischer und rechtlicher Ebene sowie auf der Ebene des öffentlichen Drucks. Das ist nur zu leisten, wenn sich möglichst viele Organisationen daran beteiligen. Zusätzlich zu den in der Öffentlichkeit bekannten und diskutierten Themen im Zusammenhang mit dem Windkraftausbau wollen wir vor allem auch über die gesamtwirtschaftliche Gefahr und die energietechnische Sinnlosigkeit dieser Politik informieren.

Immer mehr Menschen erkennen mittlerweile, dass die Versprechen, die mit dem Windkraftausbau einhergingen, nicht einzuhalten sind: Eine Reduzierung der CO2-Emissionen findet nicht statt, einen Zusammenhang mit dem Klimaschutz gibt es nicht. Die Landschaften werden aber durch den Windkraftausbau zerstört. Die Strompreise kennen nur eine Richtung: Weiter rasant nach oben. Die Versorgungssicherheit ist gefährdet: Die Anzahl der notwendigen Netzeingriffe zur Vermeidung eines bundesweiten Blackouts steigen exponentiell. Dieses Jahr waren bereits ca. 5000 Eingriffe nötig, um die Stromnetze stabil zu halten. Vor fünf Jahren waren es noch ca. 125 Eingriffe pro Jahr.

Gerade haben einige Netzbetreiber verkündet, zu Beginn des nächsten Jahres die Netztentgelte um 80 % zu erhöhen. Der Grund sind steigende Kosten: Der Netzausbau ist lediglich für fünf Prozent der Kostensteigerungen verantwortlich; netzstabilisierende Notmaßnahmen machen bereits 95 Prozent der gesamten Kosten aus. Kosten, die nach dem Verursacherprinzip der EEG-Umlage zugerechnet werden müssten, weil die Ursache die volatile Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom ist. Das darf aber nicht sein, denn die verantwortlichen Politker fürchten, dass bei weiter steigender EEG-Umlage die Akzeptanz der „Energiewende“ in der Bevölkerung rapide abnähme.

Stattdessen fordert die Bundesregierung die BürgerInnen auf, wegen der Gefahr eines Stromausfalls durch Hacker-Angriffe „von außen“ Vorräte an Trinkwasser und Lebensmitteln anzulegen. Abgesehen davon, dass Vorräte immer nützlich sind, ist diese Begründung nicht stichhaltig. Es bedarf keiner Angriffe durch finstere Mächte von außen. Wir erzeugen diese Gefahr mit unserer verfehlten Energiepolitik selbst. Professor Dr. Hans-Werner Sinn, der ehemalige Präsident des renommierten IFO-Instituts, hat kürzlich nachgewiesen, dass ab einem Anteil  der „Erneuerbaren“ von 30% an der Stromerzeugung die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts durch Netzinstabilität rapide steigt.

Was können Sie als BürgerInnen selbst tun, um diesem unsinnigenTreiben Einhalt zu gebieten? Werden Sie Mitglied in einer lokalen Bürgerinitiative, werden sie Mitglied bei Vernunftkraft Odenwald e.V. oder einer anderen Organisation, die dieselben Ziele verfolgt. Diskutieren Sie mit ihren Lokalpolitikern, schreiben Sie Briefe an die Landtagsabgeordneten in Hessen, schreiben Sie Briefe an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.

Vor allem sollten Sie die Programme und Handlungen der politischen Parteien sorgfältig prüfen. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Regierende davon zu überzeugen, dass sie eine falsche Richtung eingeschlagen haben: Entweder durch massiven öffentlichen Druck oder durch Liebesentzug. Die zweite Möglichkeit ist sehr effektiv. Nutzen Sie am Besten beide Möglichkeiten.

Mit den besten Grüßen

Peter Geisinger

P.S.: Bei einem Wander-Wochenende nahe Kastellaun im Hunsrück am 29. und 30. Oktober 2016  konnte ich die Folgen der sogenannten Energiewende selbst in Augenschein nehmen. Es lässt sich nur so beschreiben: Es ist eine unsägliche Katastrophe  allein für das Landschaftsbild. Einen freien Horizont gibt es nicht mehr, im 360°-Winkel – also rundum – ist der Blick verstellt von geflügelten Türmen. Bei Nacht ist es genauso schlimm: Rot blinkende „Umgebung“ wohin man schaut. Die dafür Verantwortlichen müssen umnachtet sein. So etwas ließe sich nicht einmal rechtfertigen, wenn es einen Effekt auf die CO2-Bilanz hätte. Da es diesen nicht gibt, wäre es bei vorhandener Zurechnungsfähigkeit ein Verbrechen.