Das Grundgesetz und die Windkraft

http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=9578&cHash=86a697e7b5c84967d7161f755772fe46

Das Grundgesetz und die Windkraft

ODENWALD

Von: Jakob Ihrig, Raubach, 12.10 2020

Heute schreibt Jakob Ihrig, Raubach, posthum seine satirische Betrachtung zum Grundgesetz und dessen offenbar – zumindest in Hessen – fehlenden Einfluss auf die aktuelle Windkraftpolitik

Unser Grundgesetz (GG) gilt weithin als vorbildlich und ist wahrscheinlich die beste Verfassung, die es bei uns je gab. Jetzt hat es nur einen Nachteil: Mit fast 150 Artikeln und diversen Unterartikeln ist es recht lang.Wer unsere Politiker kennt weiß, dass solch lange Texte dann doch eher  weniger gelesen werden, zumal vielen der intellektuelle Zugang zu anspruchsvolleren Texten fehlt, und dass Selbstdenken manchem von ihnen erkennbar Schmerzen bereitet.

Vielleicht macht sich ja mal ein Youtuber die Mühe, die Artikel in kurzen Youtube Sequenzen abgeordnetengerecht aufzuarbeiten? Nun möchte ich hier nicht alle Politiker über einen Kamm hobeln. Man kennt ja schließlich nur die einschlägigen Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneten, die hier im Odenwald in den letzten Jahren zuständig waren und das Bild geprägt haben. Sicher gibt es anderswo auch Besseres.

Die hessische Energiepolitik ist so ein Beispiel, bei dem man fragen muss, ob man da eigentlich auch mal einen Blick in unser Grundgesetz geworfen hat (hier ein Hinweis für unsere Regierungspolitiker in Wiesbaden: Einfach mal bei Google „Grundgesetz“ eingeben, da könnt Ihr es finden). Besonders den Artikel 20a empfehle ich zur Lektüre. Dort steht, dass der Staat auch in Verantwortung für zukünftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere zu schützen hat.

Dort steht nichts von 2% der Landesfläche mit Windrädern verspargeln, oder den ganzen Odenwald mit Windrädern vollstellen. Dort steht auch nicht, dass jeder Projektantrag, den ein Windkraftprojektierer beim grünen Öko-RP in Darmstadt einreicht, einfach durchzuwinken ist.

Der Staat muss vielmehr abwägen, ob die Maßnahmen, die er in blindem Ökowahn umsetzen will, auch mit den Anforderungen des Artikel 20a, das heißt der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, vereinbar sind. Das bedarf dann natürlich sorgfältiger Abwägungen, inwieweit Eingriffe wie Wald abholzen und Vogelschredder aufstellen geeignet und zu rechtfertigen sind, um das angestrebte Ziel der Weltklimarettung zu erreichen.

Als Laie stelle ich mir vor, dass diese Abwägungen eines umfangreichen naturwissenschaftlichen, technischen und vielleicht auch wirtschaftlichen Sachverstandes bedürfen. Unsere Umweltministerin Patricia Hinz hat dies offensichtlich versucht. Auf Nachfrage, ob sich die Abholzung unserer Wälder für Windkraftanlagen lohne, meinte sie sinngemäß, dass der Wald, wenn man dies nicht täte, ja ohnehin durch den Klimawandel sterben würde.

Nun ist man ja Laie und fragt sich, ob beim Anteil Deutschlands von ca. 2% am weltweiten CO2 Ausstoß der Nutzen von Windkraftanlagen in windschwachen Mittelgebirgslagen das flächendeckende Plattmachen der Wälder im Sinne von Artikel 20a GG gerechtfertigt ist.

Und ob das grüne Patricia das alles so richtig verstanden hat. Es ist ja gelernte Erzieherin und keine Naturwissenschaftlerin, wie man es von einer Umweltministerin laienhaft erwarten würde. Und dann ist es halt auch noch eine Grüne. Also sollte man wohl Nachsicht üben, wenn die in Artikel 20a GG geforderte Abwägung dann schlussendlich doch kümmerlich gescheitert ist.

Das ist ja oft ein Problem, dass viele unserer Politiker doch eher fachfremd eingesetzt werden. Da wird schon mal eine Dame aus dem Saarbrücker Landratsamt Verteidigungsministerin, oder einer mit Banklehre Gesundheitsminister oder viele mit garnix Abgeordnete oder Parlamentspräsident.

Ich bitte darum, mich jetzt nicht falsch zu verstehen! Ich fordere hier kein abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung für unsere Politiker. Mir ist auch klar, dass dies beispielsweise für die Grünen einem Parteiverbot gleichkäme.Das wäre dann auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber so ein Hauch von Sachverstand wäre nicht schlecht. Manchmal ist es halt doch besser, wenn jemand mit Ahnung statt Parteibuch verantwortlich ist.

Nachdem nun die hessische Landesregierung trotz ihres Bemühens in der Abwägung wenig erfolgreich war, hat dies die von der Fläche her drittgrößte Kommune Hessens, die Gemeinde Oberzent im Odenwald selbst gemacht. Ihre Stadtverordneten haben danach klar entschieden, dass die Stadt, soweit dies möglich ist, keine eigenen Flächen für Windindustrieanlagen bzw. Zuwegungen zur Verfügung stellt. Der Nutzen – falls überhaupt einer vorhanden – steht in keinem Verhältnis zum ökologischen Schaden.

Wir lernen: Bei komplexeren Sachverhalten ist dann halt doch der Bürger wieder selbst gefragt und nicht die merkelfromme linksgrüne Laienspielertruppe in Wiesbaden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.