Thema: Entwertung von Denkmälern
Novelle des hessischen Denkmalschutzgesetzes
Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde am 28.11.2016 die Novelle des hessischen Denkmalschutzgesetzes verabschiedet. Sie enthält diverse Veränderungen, ganz im Sinne der schwarz/grünen Windkraftausbaupolitik und gilt ab 6. Dezember 2016:
Hier der Vergleich des Gesetzes in der Fassung von 1986 und 2016:
Hessen-DSchG-Synopse-1986-2016-19-S
Abstimmung dazu im hessischen Landtag:
CDU: dafür
Bündnis 90 / die Grünen: dafür
SPD: dafür
FDP: dagegen
Die Linke: Enthaltung
Wesentliche Inhalte: Vorrang für Klima und Ressourcenschutz!
§9 (1) Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima‐ und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen.
§18 (4) Wenn das öffentliche Interesse an der beabsichtigten Maßnahme entgegenstehenden Gründen des Denkmalschutzes überwiegt, ist die Maßnahme zu genehmigen.
Genehmigung ist nach Fristablauf automatisch erteilt!
§20 (2) Über den Genehmigungsantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Genehmigungsantrages zu entscheiden; die Denkmalschutzbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu drei Monate verlängern. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Genehmigungsantrag nicht innerhalb der nach Satz 2 maßgeblichen Frist entschieden worden ist.
Klima- und Ressourcenschutz sind in Genehmigungen für WKA schon mehrfach als überwiegendes öffentliches Interesse definiert worden. Zitat Hessenforst aus dem Genehmigungsbescheid des RP für 2 WKA bei Groß-Umstadt vom 9. Juni 2009:
„…(es)…ist im Ergebnis festzuhalten, dass das öffentliche Interesse an der Entwicklung und Nutzung alternativer Energien vorliegend gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Waldflächen überwiegt.“
GUTE NACHT, WALD- und DENKMALSCHUTZ!
Deutsche Stiftung Denkmalschutz:
Windkraftanlagen sind Horizontverschmutzer:
Thema: Entwertung von Denkmälern
http://www.huegelland.net/horizontverschmutzer.htm
Windkraft contra Denkmalschutz:
https://www.klemmpartner.de/aktuelles/item/302-windkraft-contra-denkmalschutz
Nach Windkraft-Urteil herrscht Entsetzen
Kirche hätte selbst ein Grundstück zur Verfügung gestellt
Der Schutz der Umgebung an Beispielen aus der Rechtsprechung zum Denkmalrecht
http://www.dnk.de/_uploads/beitrag-pdf/e314b0124c0d5e5c1f2d007678ef3bf5.pdf