„Windgesetz“ Niedersachsen: Akzeptanzabgabe für Solar- und Windparks von 0,3 Cent pro kW

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Niedersachsen führt Akzeptanzabgabe für Solar- und Windparks von 0,3 Cent pro Kilowattstunde ein

Künftig müssen Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen die kommunale Abgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde verbindlich zahlen. Dazu kommt eine Bürgerbeteiligung in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde, die an die Anwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern ausgeschüttet werden soll.

Von Sandra Enkhardt, 18 April 2024

Der Landtag in Niedersachsen hat am Mittwoch das neue „Windgesetz“ verabschiedet. Damit soll regionale Gerechtigkeit beim weiteren Ausbau der Windenergie im Land geschaffen werden. SPD und Grüne hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Flächen für Windenergie auf mindesten 2,2 Prozent der Landesfläche zu verdoppeln, potenziell geeignet wären unter Beachtung des Naturschutzes sogar 6,2 Prozent. „Gemäß der Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und zur faireren räumlichen Verteilung wird kein Landkreis überfordert“, so Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer (Grüne). Vielmehr würden die regionalen Teilflächen „solidarisch umverteilt“.

Doch in dem Gesetz, dessen vollständiger Titel „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ lautet, geht es nicht nur um die Windräder. Mit dem Gesetz macht die niedersächsische Landesregierung die im EEG auf freiwilliger Basis verankerte kommunale Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde verbindlich für alle Anlagenbetreiber. So werden diese verpflichtet, eine sogenannte Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen zu zahlen.

Doch das ist nicht alles: Die Betreiber müssen dem Landesenergieministerium zufolge mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt profitieren lassen. „Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, erklärte Meyer. Sie sei zusätzlich zur kommunalen Abgabe zu leisten. Dafür seien verschiedene Möglichkeiten an Ausschüttungen für die Anwohner gegeben: dauerhaft niedrige Strompreise, eine Direktzahlung an die rund um die Anlage wohnenden Menschen oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften, Anteilsscheinen, Energiesparbriefen oder Schwarmfinanzierung und Crowdfunding. Wenn den Bürgern Anteile an der Anlage angeboten werden, müssten dies mindestens 20 Prozent der gesamten Anteile sein, bei Direktausschüttungen sind es 0,1 Cent pro Kilowattstunde…

 

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