Erster Protestflug gegen die Windkraft-Industrialisierung des Odenwaldes!

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Erster Protestflug gegen die Windkraft-Industrialisierung des Odenwaldes

Eine gemeinsame Aktion von Vernunftkraft Odenwald und Vernunftkraft Main-Kinzig-Kreis / Naturpark Spessart

Von: Pressedienst VkO, 2. November 2020

ODENWALD. – Nachdem bereits im Spessart zwei Protestflüge durchgeführt wurden, fand am Samstag, 31. Oktober, der erste Flug im Odenwald über dem nördlichen Bereich statt. Weitere Flüge sollen folgen.

Die Route führte zu den Brennpunkten des geplanten Ausbaus – im Wörther Wald zwischen Seckmauern und Haingrund sind auf bayrischem Gebiet fünf Anlagen geplant, die Firma JUWI plant sieben Anlagen auf dem Höhenrücken östlich der Burg Breuberg.

Hier hat, ähnlich wie in Groß-Umstadt, die Deutsche Flugsicherung zunächst ein Veto eingelegt. Bei Bad König/Momart sollen ebenfalls mehrere Windindustrieanlagen entstehen, auf Grundstücken im Besitz von Graf Louis zu Erbach-Fürstenau.

Der Rückflug erfolgte über Hassenroth, die Veste Otzberg und Groß-Umstadt, wo bislang der komplette Windindustrie-Ausbau auf der Alten Höhe zwischen Rödelshäuschen und Hexenhäuschen ebenfalls durch die Deutsche Flugsicherung verhindert wird.

Auch der südliche Odenwald ist massiv von Planungen betroffen, JUWI hat bei Etzean/Oberzent bereits die Genehmigung von drei Anlagen eingereicht, weitere Anlagen sollen bei Reichelsheim (Stotz/Range) entstehen, weitere östlich von Michelstadt, weitere südlich von Oberzent bei Gammelsbach und Rothenberg, dort versuchen derzeit die Projektierer PNE und UKA mit Waldbesitzern Pachtverträge abzuschließen. Auch zwischen Olfen und Finkenbach gibt es ein Vorranggebiet für Windindustrie. Die Ausbaupläne reichen bis zum Hebert bei Eberbach

Der Gesetzgeber hat seit August 2020 alle wesentlichen rechtlichen Hürden für den Ausbau beseitigt: Die „Bundeskompensationsverordnung“ ermöglicht weitgehende Eingriffe in das Naturschutzrecht durch „Kompensation“ der Folgen.

Im „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ ist z.B. festgelegt, dass Klagen gegen Genehmigungen keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten. Der neueste „Geniestreich“ ist die EEG-Novelle, die am 1.1.2021 in Kraft treten soll:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

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