VATTENFALLS ATOMGESETZ-KLAGE
Bundesverfassungsgericht rügt Gesetzgeber scharf
12.11.2020, AFP/dpa/Reuters/fas/coh
Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Der Gesetzgeber ist damit „weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet“, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvR 1550/19)…