Hainstadt: Landratsamt legt Berufung gegen Urteil ein

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Windpark „Welscheberg“

Landratsamt legt Berufung gegen Urteil ein

„Wir können die Einschätzungen nicht teilen“ – Bedenken in Sachen Artenschutz

Von tra, 21.09.2019

Hainstadt. (tra) Ob der geplante Windpark im Gewann „Welscheberg“ gebaut wird, ist nach wie vor unklar.

Zum Hintergrund: Die Firma Abo-Wind mit Sitz in Wiesbaden möchte nordwestlich von Hainstadt vier Windenergieanlagen errichten. Das Landratsamt lehnte die Planungen ab, da es im Gewann „Welscheberg“ Schwarzstörche gäbe. Das Thema landete vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, das am 23. August mitteilte, dass der Windpark gebaut werden darf. Die Begründung: Die Windenergieanlagen würden dem Schutzzweck des Naturparks Neckartal-Odenwald nicht zuwiderlaufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil wurde daraufhin seitens des Landratsamts analysiert. Die Behörde hat nun entschieden, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe einzulegen, wie das Landratsamt am Freitag auf Nachfrage der RNZ mitteilte…

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