Kleine „Lösung“ für Regionalplan Südhessen?

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Regierungspräsidentin Lindscheid rät den Regionalpolitikern in Südhessen zur kleinen Lösung: So lasse sich der umstrittene Teilplan erneuerbare Energien endlich zu Ende zu bringen.

FAZ RM-Hessen, 8. Februar 2019

mch. RHEIN-MAIN. In dem vor Weihnachten eskalierten Streit um Standorte für Windkraftanlagen im Rhein-Main-Gebiet kommt Bewegung. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (Die Grünen) hat den Fraktionen in der Regionalversammlung Südhessen vorgeschlagen, den Regionalteilplan für erneuerbare Energien zügig zu beschließen und zunächst nur die zumindest in der Regionalversammlung unumstrittenen Vorrangflächen in das Werk aufzunehmen. Die Streitfälle tauchten im Plan als „Weißflächen“ auf und würden später über Änderungsverfahren aufgenommen oder verworfen.

Akzeptiert die Regionalversammlung dieses Vorgehen, läge binnen Jahresfrist ein Plan vor, wonach auf mindestens 1,4 Prozent der regionalen Gesamtfläche Windparks errichtet werden könnten.

Umgekehrt dürften auf knapp 98 Prozent der Fläche Südhessens keine neuen Windräder mehr entstehen. Denn das politische Ziel der Ausweisung von Vorrangflächen ist nicht nur, in Hessen möglichst viele Windräder zu errichten, sondern auch die wegen ihrer Höhe unübersehbaren Anlagen auf besonders windreiche Standorte zu konzentrieren.

Das einst beim hessischen Energiegipfel 2011 von CDU, SPD, Grünen und FDP verabredete und später von der schwarz-grünen Landesregierung festgelegte Ziel, zwei Prozent der Landesflächen zur Nutzung für die Windenergie bereitzustellen, wird mit dem Vorschlag der Grünen-Regierungspräsidenten nicht erfüllt. Allerdings sah auch der umstrittene Teilplan-Entwurf, den die Regionalversammlung Mitte Dezember vertagt hatte, lediglich 1, 7 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks für Windkraftanlagen vor.

Wie die Regierungspräsidentin den Fraktionsspitzen darlegte, ist der Vorteil dieser „Weißflächenlösung“, dass bis Mitte 2020 ein genehmigter Energieteilplan vorliegen könnte. Es gäbe Rechtssicherheit zumindest in Bezug auf die im Plan enthaltenen Standorte.

Alternativ dazu könnte man nur für die Vorrangflächen, die seit der zweiten Offenlage des Plans im Jahr 2017 verändert wurden, noch einmal für Bürger und Verbände öffentlich auslegen und sie um Stellungnahmen bitten, um dann anschließend den gesamten Plan zu beschließen. Laut Lindscheid wäre unter diesen Umständen frühestens Mitte 2022 mit einer Genehmigung des Teilplans für erneuerbare Energien zu rechnen.

Voraussetzung wäre allerdings, dass bis dahin weder ein Rotmilan seinen Horst verlegt noch eine Fledermausart ihr Quartier geändert hat. Denn das eröffnete wieder die Diskussion um bereits festgelegte Windradstandorte. Die Regierungspräsidentin hat darauf hingewiesen, dass sich dann weitere Offenlagen anschließen müssten…

2 Gedanken zu „Kleine „Lösung“ für Regionalplan Südhessen?“

    1. Hallo Herr Kaufmann,

      Sie sehen das genau richtig! Erst mal die „Unstrittigen“ Vorranggebiete beschließen (das sind 95%), dann der Bevölkerung in Veranstaltungen der Hessenagentur „erklären“, was gut und richtig ist (Energiewende, Klimaschutz, Eisbärenpopulation etc.), dann die verbleibenden „weißen“ Vorranggebiete beschließen.

      Viele Grüße
      Peter Geisinger

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