Kahlberg: Klage der Gemeinde Mossautal gegen WKA

http://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/mossautal/mossautals-zaehneknirschen_18606564.htm

Mossautals Zähneknirschen

von Hans-Dieter Schmidt, 21. März 2018

KAHLBERG-WINDRÄDER Gemeindevertretung arbeitet Bau zweier Anlagen auf

UNTER-MOSSAU – Für Mossautal besteht zwar weiter die Aussicht, mit seiner Klage gegen zwei Windräder-Bauten auf dem Kahlberg Recht zu bekommen, das Projekt selbst mit seinen möglichen und potenziellen Einflüssen auf das Gemeindegebiet wird sie wohl nicht mehr ungeschehen machen können. Dieses Spannungsfeld versorgte am Montagabend die jüngste Sitzung der Gemeindevertretung mit Zündstoff, wie an den Reaktionen sowohl der Abgeordneten als auch der Zuhörer deutlich wurde.

Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Darmstädter Verwaltungsgerichts, trotz des offenen Verfahrensausgangs nicht die Berechtigung zum Sofortvollzug zu stoppen. Dies hat der Projektierer zur Einleitung der Bauarbeiten genutzt, die beiden fraglichen Windräder stehen vor der Fertigstellung. Eine Abrissverfügung infolge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber kaum zu erwarten.

Wie berichtet, hat die Gemeinde gegen zwei der fünf Windräder auf dem Kahlberg deshalb alle politischen und juristischen Register gezogen, weil sie eine Gefährdung der Wasserversorgung ihrer Ortsteile Hiltersklingen und Hüttenthal befürchtet. Die erfolgt nämlich aus den Quellen der wegen des dort gelegenen Walburgiskirchleins auch Kapellenberg genannten Erhebung, die der Gemarkung nach zum Fürther Ortsteil Weschnitz/Kreis Bergstraße gehört.

Diese Gemeinde und zwei weitere Anrainerkommunen hatten die Bebauung des Kahlbergs gefördert oder zumindest keine Einwände erhoben. Dagegen legte Mossautal, untermauert von einem Gutachten, Widerspruch ein und verfolgte diesen bis hin zur Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt weiter. Betont sachlich erläuterte Bürgermeister Dietmar Bareis den Parlamentariern seiner Gemeinde und etlichen Zuhörern, dass die Kammer im vorigen Herbst nicht Mossautals Argumentation mit dem Ziel folgte, den Sofortvollzug außer Kraft zu setzen. Für den Bürgermeister bleibt dies auch deshalb unverständlich, weil es das Interesse eines privaten Bauherrn zumindest den Belangen des Gemeinwohls der Einwohnerschaft zweier Ortschaften gleichsetzt. Zitat aus der Urteilsbegründung: „Dieses Interesse (der EnBW, d. Red.) ist nicht von vornherein weniger wichtig als das Interesse der Antragstellerin (Mossautal)“…

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