Bis zum 2. Juni können dazu Stellungnahmen abgegeben werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt unter Leitung der grünen Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid arbeitet die Unterlagen aus und erstellt die Vorlage für die Regionalversammlung Südhessen. Umweltsachbearbeiter Werner Hildwein hatte im Rahmen der Anhörung zum Entwurf 2016 eine ausführliche Stellungnahme der Stadt Hirschhorn vorbereitet, die manchen im Gremium teilweise sogar als „zu heftig“ erschien.
Hildwein ging in der Sitzungsvorlage des Magistrats auch umfänglich auf die Rechtsgrundlagen fürs Ausweisen von Vorrangebieten ein. Danach wird der Planungsraum festgelegt. Dann werden Gebiete mit „harten, danach die mit „weichen“ Tabukriterien ausgeschieden.
Der Rest stehe der Windkraft offen, sofern eine Umsetzungswahrscheinlichkeit gegeben sei. Bleibe danach zu wenig „substanzieller Raum“ für Windvorranggebiete übrig, werde bei den „weichen“ Kriterien eingeschränkt und weiterer Platz für Rotoren geschaffen.
„Schäbig ist in diesem Zusammenhang, dass auch der Siedlungsabstand als ‚weiches’ Tabukriterium zur Disposition gestellt wird“,