Greiner Eck im Regelbetrieb

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Testphase vorbei: Windpark Greiner Eck läuft im Regelbetrieb

Kreis Bergstraße 31.05.2017

NECKARSTEINACH – (kim). Nach einer Testphase ist der Regelbetrieb im Windpark Greiner Eck bei Neckarsteinach aufgenommen worden. Das nahmen Planer Jürgen Simon, Energie-Genossenschaftsvertreter Micha Jost und Neckarsteinachs Bürgermeister Herold Pfeifer (SPD) zum Anlass, den ersten Windpark im Kreis Bergstraße vorzustellen.

Die Anlagen sind auf dem Höhenzug auf einer Fläche von 220 Hektar verteilt. Bürgermeister Pfeifer erklärt, dass der Gegenwind einer Bürgerinitiative spürbar war. Den Gegnern sei Gelegenheit gegeben worden, selbst im Amtsblättchen ihre Argumente vorzutragen. Die Entscheidungen in der Stadtverordnetenversammlung seien dann jeweils mit großer Mehrheit oder einstimmig gefallen.

 DATEN

Die Stadt partizipiert von den Anlagen durch die Pacht und an den Erträgen. Zwei der fünf Windräder stehen auf städtischem Grund, zwei gehören zu Hirschhorn, ein Rad steht auf dem Grund von Hessen Forst.

„Damit können wir unsere Investitionen zur Verlegung des Breitbandes realisieren“, sagte Pfeifer. Vier der fünf Anlagen befinden sich im Eigentum der „Windpark Greiner Eck GmbH & Co. KG“, an der mit jeweils 50 Prozent die Stadtwerke Viernheim und die Stadtwerke Bad Vilbel beteiligt sind. Die fünfte Anlage gehört der Energiegenossenschaft Starkenburg mit Sitz in Heppenheim. Sie wird als „Bürgerwindrad“ betrieben. Die Energiegenossenschaft hat sich an unterschiedlichen Projekten in der Region (nicht nur in Windkraft wie auf der Neutscher Höhe…

 

Ein Gedanke zu „Greiner Eck im Regelbetrieb“

  1. Offensichtlich leidet Herr Micha Jost von der Energiegenossenschaft Starkenburg an Realitätsverlust und das Darmstädter Echo an Ungenaugkeit der Recherche: Sonst hätte der Satz „Nach Vogel- und Fledermauskartierungen, FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen, Projektvorstellungen bei der Kommunalpolitik und der Bürgerschaft und der im Februar 2016 erfolgten Baugenehmigung…“ nicht im Artikel stehen dürfen.
    Fakt ist: Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (Bündnis 90 / die Grünen) schreibt in ihrem Brief an die Regionalversammlung: „DIE OBERE LANDESPLANUNGSBEHÖRDE IST DER AUFFASSUNG; DASS DIE RELATIV WENIGEN FLÄCHEN, DIE SICH AUS EINER BETRACHTUNG AUCH DER FFH-GEBIETE ERGÄBEN, DEN DAMIT VERBUNDENEN ZEIT- UND KOSTENAUFWAND NICHT RECHTFERTIGEN.“

    Das ist ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Vernunftkraft Odenwald e.V. hat deshalb bereits im Dezember 2016 eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, die seither in Bearbeitung ist.

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