Mossautal wehrt sich mit Gutachten gegen Rotorenbau am Kahlberg
Mossautal17.08.2017, von Dieter Berlieb
UNTER-MOSSAU – Mossautals Gremien möchten noch im August entscheiden, welchen Weg sie nun im Verfahren um den im benachbarten Kreis Bergstraße geplanten Windpark Kahlberg gehen werden. Die an dessen Fuß nahe der Grenze zur Hilterklinger Gemarkung gelegene Schmerbachquelle halten die Mossautaler, wie bereits mehrfach berichtet, für gefährdet durch den Bau und Betrieb zweier Windräder, und das vorgelegte Ersatzwasserkonzept ist für die Verantwortlichen nicht akzeptabel.
Klüfte reichen tief in den Boden
Ein vom Mossautaler Gemeindevorstand in Auftrag gegebenes Gegengutachten wurde deshalb nun den beiden gemeindlichen Ausschüssen für Bauen und Finanzen sowie den Verantwortlichen des Projektierers „EnBW“ vom Verfasser vorgestellt. „Grundwasser hat oberste Priorität“ stellte der Taunussteiner Geologe Benedikt Toussaint darin fest.
Klüfte gingen mehrere hundert Meter in den Boden, und der lehmige Sand tue sein Übriges zu der ungünstigen Schutzfunktion der dortigen Grundwasserdeckschichten. Außerdem trügen auch die hohen Fließgeschwindigkeiten des Wassers vom 520 Meter hohen Kahlberg bis zur auf 395 Meter gelegenen Schmerbachquelle zu großer Verschmutzungsempfindlichkeit bei, weshalb auch der Abstand der beiden Windkraftanlagen, die außerhalb der akuten Schutzzone II lägen, zur Quelle keine große Rolle spiele.
„Ich habe große Zweifel an der Dimension der Schutzzone“, so Toussaint, der dringend dazu riet, bei während der Bauzeit vorkommenden Trübungen des Quellwassers eine Prüfung der Schutzzonengrenzen über den Bereich der Windräder hinaus anzustellen. „Dann ist es aber vielleicht schon zu spät“, erklärte der Fachmann, denn die Behörden gingen immer noch davon aus, dass das Gutachten über die Schutzzonen, das bereits von 1971 stamme, in Ordnung sei und es nicht wie vorgeschrieben alle zehn Jahre hätte überprüft werden müssen.
Auch von den Auflagen und Nebenbestimmungen der Genehmigungsbehörde hält Toussaint überhaupt nichts. Er geht sogar so weit, dass das Regierungspräsidium seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei. Außerdem habe die Verfasserin eines hydrologischen Gutachtens, dass vom Projektierer beauftragt worden sei, die Prüfung von Alternativstandorten empfohlen, sich aber zu einem klaren „Nein“ zum Windpark Kahlberg nicht durchringen können. Als Fazit sah Toussaint die Prüfung der Wasserschutzzone II und des Gutachtens von 1971 durch ein neutrales Büro und bis dahin die weitere Aussetzung des Sofortvollzugs für den Bau der beiden betroffenen Windräder, notfalls durch einen Gerichtsbeschluss…