Hainstadt: Abo-Wind darf Windpark auf dem „Welscheberg“ bauen!

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Hainstadt: Windpark auf dem „Welscheberg“ darf gebaut werden

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat der Klage der Firma Abo-Wind stattgegeben – Landratsamt wird das Urteil prüfen

Hainstadt. (tra) Der geplante Windpark im Gewann „Welscheberg“ sorgt für Kontroversen: Die Firma Abo-Wind, ein Projektentwicklungsunternehmen für Anlagen der Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen mit Sitz in Wiesbaden, möchte nordwestlich von Hainstadt vier Windenergieanlagen errichten. Das Landratsamt lehnte die Planungen ab. Der Grund: Im Gewann „Welscheberg“ gäbe es Schwarzstörche, die durch Windkraftanlagen gefährdet würden.

Die Kontroverse landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das Gericht teilte am 23. August nun mit, dass der Windpark auf dem „Welscheberg“ gebaut werden darf. Die Windenergieanlagen würden dem Schutzzweck des Naturparks Neckartal-Odenwald nicht zuwiderlaufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe liegt uns seit gestern vor. Wir werden dieses nun eingehend analysieren und in einem nächsten Schritt entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen. Diese interne Prüfung wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen“, teilte Jan Egenberger, Pressesprecher des Landratsamts, am Freitag auf Nachfrage der RNZ mit…

Zum Hintergrund: Die Abo-Wind AG reichte 2016 einen Genehmigungsantrag zum Bau und Betrieb des Windparks beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises ein. Das Landratsamt lehnte den Antrag zur Errichtung der Windkraftanlagen, die jeweils 212 Meter hoch sein sollen, ab. Die Ablehnung durch die untere Naturschutzbehörde wurde hauptsächlich mit dem Aufkommen des Schwarzstorches in einem faktischen Vogelschutzgebiet begründet.

Würden die Anlagen errichtet, verstoße dies gegen das in Paragraf 44 Bundesnaturschutz festgeschriebene Tötungsverbot. Windkraftanlagen in diesem Bereich würden eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für den Schwarzstorch bedeuten…

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