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Freie Bahn für Windkraft-Betonköpfe
Von Manfred Knake, 20. Mai 2020
Seit Monaten steht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unter politischem und wirtschaftlichen Druck, die vorgesehene Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu ändern. Nun atmet die Windenergiewirtschaft auf, die viel diskutierte verbindliche Abstandsregelung der lauten Riesenpropeller von eintausend Metern zur Wohnbebauung ist vom Tisch, dpa hat es schnell verbreitet.
Verhandlungsführer der GroKo waren u.a. Carsten Linnemann (CDU, MdB), Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie Matthias Miersch (SPD,MdB), Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und für Energie, Ernährung, Landwirtschaft und Tourismus.
Miersch war es, der betroffene Anlieger mit einem „Windbürgergeld“ ködern wollte. Mit dieser „Prämie“ sollte dazu beigetragen werden, den Widerstand gegen Windräder vor dem eigenen Haus zu überwinden, ein fragwürdiges Schweigegeld, das die gesundheitsschädliche Lärmbelästigung aber nicht mindern würde.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die Kommunen zusätzlich mit finanziellen Windkraftbeteiligungen locken, um mehr Flächen für den stockenden Ausbau an Land freizumachen. Nun bleibt es den Ländern überlassen, ob sie durch die vorgesehene Änderung des Baugesetzbuches, das zwar einen Abstand von eintausend Metern zur Wohnbebauung festschreiben soll, aber es durch eine „Öffnungsklausel“ den Ländern überlässt, diese Abstände zu über- oder zu unterschreiten.