Das ABC von Energiewende und Grünsprech 111 – Kraftwerkssicherheitsgesetz

https://eike-klima-energie.eu/2024/07/25/vorgaben-ohne-jegliche-plausibilitaetspruefung-das-kraftwerkssicherheitsgesetz/

Vorgaben ohne jegliche Plausibilitätsprüfung – das Kraftwerkssicherheitsgesetz

Von Frank Hennig, zuerst erschienen auf Tichys Einblick am 21. Juli 2024 hier:https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/energiewende-gruensprech-kraftwerkssicherheitsgesetz-habeck/

Wer vor zehn Jahren fragte, wo der Strom nach Atom- und Kohleausstieg bei Dunkelheit und Windstille herkomme, bekam die Antwort: Wir werden moderne, hocheffektive Gaskraftwerke haben. Nun bedarf es fossiler Reserven auf Basis des Kraftwerkssicherheitsgesetzes. Und für die Bürger wird es noch teurer. 

Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG)

Anfang Juli einigte sich das Kabinett in Berlin auf ein neues Gesetz. Waren vor kurzem offenbar nur Windkraftanlagen im öffentlichen Interesse, sogar wichtig für die nationale Sicherheit, braucht es jetzt Sicherheit durch fossile Kraftwerke. Das ist im Grunde logisch. Wer vor zehn Jahren fragte, wo der Strom nach Atom- und Kohleausstieg bei Dunkelheit und Windstille herkomme, bekam die Standardantwort im Brustton tiefster Überzeugung: Wir werden moderne, hocheffektive Gaskraftwerke haben.

Passiert ist in dieser Hinsicht in den vergangenen zehn Jahren allerdings so gut wie nichts. Die zur Legitimation des Atomausstiegs geschaffene und überwiegend mit fachlichen Laien besetzte Ethikkommission sprach 2011 noch von hochmodernen Kohlekraftwerken, die als Ersatz neu zu bauen wären. Dieser Gedanke wurde von steigenden Zertifikatepreisen für CO2 und der einsetzenden Klimapanik bald beiseite gewischt.

Die „Kommission für Wirtschaft, Strukturwandel und Beschäftigung“, besser bekannt als „Kohlekommission“, wurde zur Legitimation des Kohleausstiegs geschaffen und ebenfalls überwiegend mit fachlichen Laien besetzt. Im Abschlussbericht vom Januar 2019 findet sich der Hinweis auf neu zu bauende Gaskraftwerke. Mehr als fünf Jahre später ist auch hier so gut wie nichts passiert. Eine „Kraftwerksstrategie“ sollte dies dann regeln und bis Sommer 2023 aufgelegt werden. Es dauerte bis Februar 2024, bis zwar nicht die Strategie, aber die Eckpunkte dazu veröffentlicht wurden. Konkret wird es nun erst Ende 2024/Anfang 2025. Nach vorliegenden Erfahrungen eher später.

Nun bedarf es fossiler Reserven auf Basis des oben genannten Kraftwerkssicherheitsgesetzes. Gleichzeitig kündigt Habeck den vorgezogenen Kohleausstieg 2030 offiziell auf. Das ist ein Frontalangriff auf die grüne Energiewende-Ideologie, die bisher unterstellte, Versorgungssicherheit auch durch „Säulen“ wie Sonne und Wind herstellen zu können. Es galt die These, man könne quasi sofort aus der Kohle raus.

„Die Wissenschaft“ irrt

Noch vor zwei Jahren war das DIW selbstgewiss, dass der Kohleausstieg bis 2030 möglich bliebe. „Erneuerbare Energien können genauso versorgungssicher wie die alten, ineffizienten und unflexiblen Kraftwerke sein“, liest man sogar im DIW-Wochenbericht 18 des aktuellen Jahres 2024. Etwas schräg die weiteren Erkenntnisse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung unter Federführung der Universalwissenschaftlerin Professorin Kemfert: Die Versorgung ohne Kohle und Kernkraft im Jahr 2030 sei sicher. Der Ausstieg aus Kohle und Gas solle beschleunigt werden. Die Preisspitzen beim Strom seien im Übrigen auf die französischen Kernkraftwerke zurückzuführen…

 

 

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