Umweltbundesamt lehnt Abstand 1000m ab!

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Umweltbundesamt lehnt pauschale Abstände zu Windrädern ab

Das Umweltbundesamt lehnt den 1.000-Meter-Abstand und überhaupt pauschale Festlegungen ab, wie weit Windanlagen von Wohnbauten entfernt sein sollen. Als Ergebnis einer Flächenanalyse plädiert das UBA jetzt für Einzelfallprüfungen. Auch weitere Bundesländer rücken von den 1.000 Metern ab.

von Jörg Staude, 21. November 2019

Der Ton des am Mittwoch veröffentlichten Abschlussberichts des Umweltbundesamtes (UBA), der das Flächenpotenzial für Windkraft an Land untersucht, wird dem Wirtschaftsministerium gar nicht gefallen. Pauschale Abstandsregeln, schreibt das UBA, schränken die verfügbaren Wind-Flächen „massiv“ ein, führen aber „nicht zwingend zu einer Erhöhung der Akzeptanz“.

Bei dem bisher im Kohleausstiegsgesetz festgeschriebenen Abstand von 1.000 Metern verringert sich laut der Umweltbehörde das bundesweite Windkraft-Potenzial um 20 bis 50 Prozent, in einzelnen Bundesländern sogar um 70 bis 90 Prozent.

Die im Gesetz vorgesehene Klausel, dass Länder und Kommunen von den 1.000 Metern abweichen können, ist für das Umweltbundesamt wirkungslos. Erfahrungen mit der 10‑H‑Regelung in Bayern zeigten, dass auf kommunaler Ebene die Möglichkeit der Abweichung „nur selten genutzt wird“…

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