https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/windraeder-abstand-anhoerung-gesetz-100.html
1.000 Meter Abstand für Windräder in NRW: Kritik von Sachverständigen
Von Tobias Zacher, 31. Mai 2021
Dürfen Windräder unter anderem nur über 1.000 Meter von Wohngebäuden entfernt sein? Diese Frage will die Landesregierung neu beantworten.
Im Streit um die Abstandregeln für Windräder haben Experten am Montag die geplante Regelung des Landes kritisiert. Mehrheitlich lehnten die angehörten Verbände den geplanten, pauschalen Mindestabstand von 1.000 Meter zwischen Windrädern und Wohnbebauung ab.
Lob für Wegfall der Zehn-Häuser-Regel
Die große Mehrzahl der Sachverständigen lobte aber, dass im neuen Gesetzentwurf die Zehn-Häuser-Regel entfernt wurde – durch sie habe große rechtliche Unsicherheit gedroht, hieß es verschiedentlich. Stattdessen soll nun ein grundsätzlicher Mindestabstand von 1.000 Metern gelten.
Wenn Kommunen es vor Ort wollen, können sie ein Unterschreiten dieser Regel beschließen, müssen dabei aber zum Beispiel den Immissionsschutz weiterhin berücksichtigen. Diese Regel lehnten sowohl Befürworter der Windenergie als auch Kritiker – wie der Verein „Vernunftkraft“ – ab, ebenso der Wirtschafts-Verband der kommunalen Unternehmer.