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Weißflächen: Wo ist noch Windkraft möglich?
Redaktion, 28. April 2020
Am 30. März ist der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden, der unter anderem den Ausbau der Windkraft im Regierungsbezirk Darmstadt regelt.
Jetzt sollen jene Räume beplant werden, für die bislang noch keine Festlegungen getroffen wurden (sogenannte Weißflächen). Hierzu hat nach der Regionalversammlung Südhessen kürzlich auch der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain den entsprechenden Beschluss gefasst.
Das Regierungspräsidium (RP) erstellt derzeit den ersten Änderungsentwurf. Grundlage des Entwurfs zur 1. Änderung des TPEE 2019 werden die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen zum Teilplan-Entwurf von 2016 sein, die die Regionalversammlung im Juni 2019 beschlossen hat. Die „Weißflächen“ werden demnach entweder dem Ausschlussraum zugeordnet, in dem keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, oder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt. Die Mehrzahl der „Weißflächen“ soll dem Ausschlussraum zugeordnet werden…
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Arbeit der Regionalversammlung Südhessen zurzeit eingeschränkt. Zum weiteren Zeitplan können deshalb noch keine genauen Angaben gemacht werden. Geplant ist, dass der Entwurf der Regionalversammlung im September zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Öffentlichkeit wurde über den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung am Montag, 27. April im hessischen Staatsanzeiger informiert: