EEG-Reform: Diese neuen Regeln plant der Bund

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Erneuerbare Energien

Auf dem Weg zur EEG-Reform: Diese neuen Regeln plant der Bund

Von: Klaus Stratmann, 27.  April 2020

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt die Weichen für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Viele Fragen bleiben aber noch ungeklärt.

Berlin Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in vielerlei Hinsicht reformbedürftig, darüber besteht auch innerhalb der Großen Koalition Einigkeit. Mit einem dem Handelsblatt vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sollen nun einige der Reformen abgearbeitet werden. So beseitigt der Entwurf die Möglichkeit für Bürgerenergiegesellschaften, sich auch dann an der Ausschreibung für einen Windpark zu beteiligen, wenn noch keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das jeweilige Projekt vorliegt.

In der EEG-Fassung von 2017 war dieses Privileg enthalten; es sollte bezwecken, dass mit der Umstellung von festen Vergütungssätzen auf Ausschreibungsverfahren auch Bürgerenergiegesellschaften im Wettstreit mit großen, professionellen Anbietern noch eine Chance haben.

Das Privileg löste Fehlentwicklungen aus. Es entstand der Anreiz, bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt an den Ausschreibungen teilzunehmen, indem spekulative Gebote abgegeben wurden, die auf noch nicht verfügbare Anlagentypen setzten. Große Projektierer gründeten außerdem Bürgerenergiegesellschaften, die den formellen Anforderungen zwar entsprachen, aber eine lokale Verankerung vermissen ließen und damit den Zielen des EEG 2017 zuwiderliefen…

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