Netzbetreiber dürfen bald bei Überlastung Strombezug einschränken

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Netzbetreiber dürfen bald bei Überlastung Strombezug einschränken

27. November 2023

Weil die Niederspannungsnetze für größere Zahlen an Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen nicht ausgelegt sind, drohen womöglich demnächst Überlastungen. Für diesen Fall hat die Bundesnetzagentur nun Regelungen vorgelegt. Der reguläre Haushaltsstrom soll davon nicht betroffen sein.

Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.“ Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte. Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

Neue Regeln gelten ab Januar…

 

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