Bundesregierung weiß schon seit langem um das Scheitern ihrer Energiewende

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Bundesregierung weiß schon seit langem um das anstehende Scheitern ihrer Energiewende

Vielen Menschen in Deutschland ist der Energie-Monitoring-Bericht der Bundesregierung kaum oder gar nicht bekannt. Dabei behandelt er die angesichts der schweren Veränderungen im Energiesektor – wichtige Frage nach der Versorgungssicherheit, d.h. der angemessene Deckung des Strombedarfs in Deutschland. Wir dokumentieren hier einen offenen Brief von Prof. Dr. Gilbert Brands an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinen Recherchen zur zukünftigen Energieversorgung der Bundesrepublik im Rahmen des Green New Deal von Frau von der Leyen habe ich vom Bundesministerium für Wirtschaft den aktuellen Energie-Monitoring-Bericht erhalten, der den Planungszeitraum bis 2030 umfasst. Formulierungsmäßig soll dieser anscheinend die Sicherheit vermitteln, dass alles planmäßig mit der Energiewende in eine sichere Zukunft von statten geht. Aus der Sicht eines Elektrotechnikers kommt man allerdings zu einer ganz anderen Interpretation, deren Eckpunkte ich kurz darstellen möchte.

(1) Der derzeitige zeitweise Energieexport soll vollständig beseitigt werden, was mit anderen Worten bedeutet, dass an der Stilllegung der konventionellen Kraftwerke planmäßig festgehalten wird. Die Zusammenhänge des Exports mit Wetterlagen mit hohem EE-Anteil, Vorhalten der Regelreserve und Trägheit der Grundlastkraftwerke sowie des Reimports und Imports bei Dunkelflauten werden nicht benannt.

(2) Priorität in den Planungen besitzt der Ausbau eines Netzes von Gaskraftwerken mit bis zu 300 MW Leistung. Die bisherigen Schwerpunkte – Ausbau der EE und von Speicherlösungen – werden nicht (mehr) genannt.

(3) Die Möglichkeiten des Leistungsimports soll auf ca. 38 GW erhöht werden, um Wetterlagen mit schwacher EE-Einspeisung (Dunkelflauten) kompensieren zu können. Das sind mehr als 50% der derzeit benötigten Gesamtleistung.

Anders ausgedrückt: trotz (2) reicht die Energie aus konventioneller Erzeugung bei einer Dunkelflaute zukünftig nur noch für eine 50%-ige Versorgung, und das bereits bis 2030, also 8 Jahre vor dem Abschalten der letzten Kohlegroßkraftwerke.

(4) Laut Monitoring-Bericht erstellen die Länder der EU eigenständig und unabhängig voneinander solche Monitoring-Berichte. Gemäß den EU-Vorgaben und beispielsweise bereits jetzt in den Niederlanden beginnend schalten auch diese Ländern ihre konventionellen Kapazitäten ab. Die Kapazitäten zur Erzeugung von 38 GW
Importleistung sind dann aber nirgendwo mehr vorhanden. Im Bericht wird diese Konsequenz nicht gezogen.

(5) In Verbindung mit (2) soll das Netz kleinräumiger aufgeteilt werden. Durch technische Maßnahmen soll die Netzfrequenzen auf 48,5 Hz vor einer Notabschaltung fallen dürfen (heute: bei 49,9 Hz erfolgen Notregelmaßnahmen, bei 49,8 Hz eine komplette Abschaltung).

Zusammen mit der Formulierung, dass „kein Anspruch auf durchgehende Versorgung“ mehr, aber eine „weitgehende Versorgung ohne größere Ausfälle“ bestehen soll, lässt das den Schluss zu, dass die technischen Möglichkeiten für räumlich begrenzte Abschaltungen (Blackouts) geschaffen werden sollen, die wandern können, um die Abschaltzeiten (und damit die Schäden) zu begrenzen (nach bspw. 15 Minuten wird eine andere Region abgeschaltet und die alte Blackout-Zone wieder zugeschaltet)…

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