Windräder-Planung: Für das Fachgremium ist die Bedeutung historischer Substanz unterbewertet
ODENWALDKREIS – Bei den Plänen zum Ausbau der Windkraft-Nutzung in der Region sieht der Denkmalbeirat des Odenwaldkreises die Belange von Bau- und Bodendenkmalen zu wenig berücksichtigt. Dies hat das Fachgremium angesichts des laufenden Offenlegungsverfahrens zum Regionalplan bekräftigt, wie Sprecher Dr. Peter W. Sattler (Unter-Mossau) publik gemacht hat. Forciert wird der Widerspruch gegen die Ausweisung zahlreicher Windräder-Standorte im Odenwaldkreis vor allem von Dr. Jürgen Kammer (Gammelsbach), der selbst im Besitz eines historischen Anwesens ist.
Die Kritik der Verteidiger historischer Bausubstanz erklärt sich aus der Befürchtung, dass diese von Windrädern in der Nachbarschaft optisch beeinträchtigt und in ihrer Bedeutung gemindert werden könnten. Dabei beklagen die Denkmalschützer eine Gesetzesänderung, wonach ihnen in Verfahren zur Planung von Windrädern nur noch Vortragsrecht zukommt. Dies bedeutet konkret, dass die Genehmigungsbehörde sie zwar anhören, aber kein Einvernehmen mehr herstellen muss.
Weil der Denkmalbeirat des Odenwaldkreises einen direkten Einfluss der Geschichts- und Baukenner für unerlässlich hält, fordert er per Resolution die Aufhebung der Reform. Dabei orientiert er sich an einer entsprechenden Erklärung des Hessischen Landesamts für Denkmalschutz. Analog dazu erachtet das Fachgremium den Denkmalschutz auch im Ausweisungsverfahren für den Regionalplan als zu gering gewichtet. Für die Untere Denkmalschutzbehörde des Odenwaldkreises hat Kreisbeigeordneter Dr. Michael Reuter eine mehrseitige Stellungnahme verfasst, die dem Regierungspräsidium einen „verfehlten Ausgangspunkt bei den Betrachtungen zum Denkmalschutz“ vorhält.
„Die Umgebung von Kulturgütern wie der Veste Otzberg oder Burg Breuberg muss deutlich weitläufiger von Windrädern freigehalten werden, als dies bei der bisherigen Standortauswahl der Fall ist“, fordert Jürgen Kammer und lässt keinen Zweifel daran, dass ihm der Verzicht auf die zwischenzeitlich angestrebte Bebauung zwischen Hering, Ober-Klingen und Hassenroth bei Weitem nicht ausreicht. Dabei bedürfen laut Kammer nicht nur Bauten in Höhenlagen des Schutzes vor benachbarten Windrädern. „Wenn im Hintergrund von Schloss Erbach oder des Michelstädter Rathauses mehr als 200 Meter hohe Betonkonstruktionen aufragen, dann nehmen auch diese Schaden“, sagt der Denkmalschützer…
Besonders beunruhigend ist, dass – wie für den Bereich des Artenschutzes – ständig und von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und beachtet an den Rechtsgrundlagen gedreht und geschraubt wird. Wenn die Denkmalschützer nur noch Vortragsrecht haben, und kein Einvernehmen für die Genehmigung von Windindustrie in sensiblen Bereichen mehr nötig ist, fallen weitere Hürden der Bewahrung unseres Kultur- und Naturgutes. Das Ziel ist eindeutig: Freie Fahrt für das brachiale Eindringen der Windkraftindustrie, koste es , was es wolle.
Eine perfekte Volksverdummungspropaganda schafft es, eiskaltes Gewinnstreben verbunden mit vielfacher Schädigung an ideellen und materiellen Werten, die den Menschen unseres Landes wichtig sind, als Dienst an der „Rettung der Welt“ erscheinen zu lassen. Eine Schande für unser Land, dessen Führung sich so gern als Gralshüter der Demokratie moralisch aufplustert!