Stillfüssel: Verstoß gegen Naturschutzgesetz!

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Prof. Wink: Stillfüssel-Genehmigung verstößt gegen Naturschutzgesetz – Uhu als lebender Beweis

Odenwald

von: MK-Presse, 26.8.2017

„Offenbar wurde für die Planungen zum Windenergiepark Stillfüssel eine ornithologische und artenschutzrechtliche Erfassung nur oberflachlich durchgeführt“ + + + Verwaltungsgericht unter Zugzwang

ODENWALD. – Auch wenn der im Frühjahr diesen Jahres auf dem Wald-Michelbacher Höhenzug >Stillfüssel< durch einen vermeintlichen Experten mehr oder weniger mutwillig zerstörte Brutplatz bis dato durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt noch nicht zur Untersuchung über die Erbauer des Horsts freigegeben wurde, führt der namhafte Ornithologe Michael Wink die der Genehmigung des Windparks Stillfüssel zugrunde liegenden Gutachten angeblicher Experten ad absurdum.

Prof. Dr. Michael Wink, Direktor des Instituts für Pharmazie und molekulare Biotechnologie, Abteilung Biologie der Universität Heidelberg, sichtete die vorhandenen Gutachten und Vogel-Beobachtungsdaten aus dem Eiterbachtal, Ulfenbachtal und vor allem im geplanten Windpark Stillfüssel.

Bei 58 nachweislichen Beobachtungen durch Naturschützer wurden alleine in diesem Jahr 64 mal Rotmilane beobachtet, 10 mal Wespenbussarde und 61 mal Schwarzstörche im und rund um das WKA-Baugebiet Stillfüssel gesichtet.

Prof. Dr. Wink: „Erfassung nur oberflächlich durchgeführt“

Außerdem könne sich Prof. Wink als Ornithologe, „der seit vielen Jahren Exkursionen ins Eiterbachtal unternommen hat, somit selbst von der Situation ein Bild machen“. Auch hat er aktuell eigene Beobachtungen angestellt, dabei einen Futter suchenden Schwarzstorch am Eiterbach bei der Brücke nahe dem Wasserwerk beobachtet, „der dann Richtung Stillfüssel flog, wo er vermutlich brütete“.

Wink stellt demzufolge eindeutig fest: „Offenbar wurde für die Planungen zum Windenergiepark Stillfüssel eine ornithologische und artenschutzrechtliche Erfassung nur oberflächlich durchgeführt.

Denn die Untersuchungen aus den Jahren 2016 und 2017 belegen das Vorkommen von vielen Vogelarten, die bei WEA-Planungen berücksichtigt werden müssen (wie Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan, Uhu u.a.). Diese Arten waren vermutlich auch vor 2016 anwesend!“

Verstoß gegen das aktuelle Bundesnaturschutzgesetz

Eine Errichtung von WEA-Anlagen an Stellen, die in einem 1- bis 3 km-Radius um die Brutstätten der betroffenen Arten liegen, sei ein Verstoß gegen das aktuelle Bundesnaturschutzgesetz (§44 BnatSchG).

Auch sei die Raumnutzung der vorkommenden „windkraftrelevanten“ Arten – meist Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie entscheidend,…

2 Gedanken zu „Stillfüssel: Verstoß gegen Naturschutzgesetz!“

  1. Grüne Politik läßt mich „rot“ sehen und „schwarz “ anlaufen.
    Die Politik der „GRÜNEN“ ist undurchdacht, ideologisch und
    naturfeindlich. Es wird zerstört, was eigentlich gerettet werden soll. Die Erkenntnis, dass innerhalb der grün-industriellen Gemeinde Kriminelle unterwegs sind, verstört in der der gesamten Politiklandschaft offenbar niemanden.
    Nur durch eine klare Zurückweisung der GRÜNEN bei der Bundestagswahl kann Schlimmeres in den nächsten vier Regierungsjahren verhindert werden. Es darf kein fragwürdiger Klimaschutz auf dem Rücken unserer Natur und Menschen und deren Landschaften ausgetragen werden.

    Thomas Schröder

  2. Im Eiterbachtal und Steinachtal leben und brüten viele der einheimischen Raubvögel, auch der große Uhu und Schwarzstorch. Seltene Tierarten haben hier ihre Kinderstube. In Heidelberg darf auf der Schlossterrasse kein Weihnachtsmarkt mehr durchgeführt werden, der Grund ist die Winterruhe der Fledermäuse. Inzwischen geht es indes Teilen des Odenwaldes an den Kragen, durch Windkraftanlagenbau der unvernünftigen Art: In Naturschutzgebieten bzw. dessen Randregionen!
    Unser Odenwald hat sein eigenes Landschaftsmosaik, geprägt von Wald und Wiese, Streuobstpflanzungen, Weideland, durchbrochen von vielen Wasserläufen – dazwischen sind die Siedelungen der Menschen. Grün allemal, denn viele Menschen pflegen naturnahe Hausgärten und belassen Bauminseln.
    Das Abholzen der Odenwald-Berggipfel und Errichten weiterer Windparks stellt einen gewaltigen Eingriff in die Natur dar, zerstört nachhaltig Lebensraum von Tieren, die aber genau dieses Fernab-vom-Menschen brauchen. Der Mensch in seiner Energiegier zerhackt teils mit gehöriger Portion an Unvernunft die zusammenhängenden großen Odenwaldhöhen.
    Es ist gut, dass sich inzwischen viele Menschen für den Natur- und Tierschutz einsetzen. Gutachten, die dem Raubbau an der Natur Einhalt gebieten, sind ein gewaltiger „Gegenwind“, wenn sie langfristig etwas für unsere Umwelt bewirken. Wozu haben wir aber Naturschutzgesetze geschaffen, wenn diese immer und immer wieder durch Windparkbetreiber ausgehebelt werden.
    Natürlich will kein Ort, wie im Hunsrück gang und gäbe, von Windkraftanlagen eingekesselt werden. Wichtigste Aufgabe ist es indes, die zusammenhängenden Waldgebiete für uns und die Natur zu erhalten, stellen genau diese doch die grüne Lunge für die Städte und Industriegebiete an Rhein, Main und Neckar dar.
    Vielen Dank an alle Biologen und Ornithologen, die sich Mühe hinsichtlich wahrer Gutachtenerstellung machen und so den Tieren eine Möglichkeit geben, in ihren Brutgebieten leben und überleben zu können. Danke an alle, die sich zur Wehr setzen.
    Birgit Helfricht (Autorin „Bezaubernder Odenwald“)

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