Erfolgreicher Widerstand gegen Windparks in Frankreich

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Erfolgreicher Widerstand gegen Windparks in Frankreich

Von Edgar L. Gärtner, 4. Mai 2024

In Deutschland sorgt die herrschende grüne Energie-Ideologie dafür, dass der Windkraft schützenswerte Flora, Fauna und Landschaften geopfert werden. In Frankreich hingegen ordnen Gerichte inzwischen sogar den Rückbau von Windparks an.

Seit dem 8.März 2024 (viele denken da an der „Weltfrauentag“) haben die französischen Windkraftanlagen (WKA)-Gegner Grund zum Jubeln. Umgekehrt könnte man auch sagen, dass die WKA-Lobby in Frankreich vor dem durchaus einflussreichen Staatsrat zittert. Denn an diesem Tag hat dieser die hochfliegenden Pläne dieser skrupellossenn Interessenvertretung durchkreuzt. Schon im vergangenen Jahr hatten Appellationsgerichte in der französischen Provinz den teuren Rückbau ganzer Windparks aus ästhetischen bzw. kulturhistorischen Gründen angeordnet.

Im März 2024 ging es hingegen um die Klage einer Bürgerinitiative des Dorfes Echauffour im nordfranzösischen Département Orne gegen den Bau eines Windparks im Jahre 2019 nur wenige hundert Meter vor ihrer Haustür. Die Dorfbewohner klagten über eine unerträgliche Belastung mit teilweise hörbarem, teilweise aber auch unhörbarem Infraschall und verlangten, dass die Präfektur überprüfen ließ, ob das zulässig sei.

Die Präfektur schickte einen „Experten“, mit dessen Arbeit die Mitglieder der Bürgerinitiative und deren Fachberater aber nicht zufrieden waren. Es stellte sich heraus, dass es keine von beiden Seiten akzeptierte Norm für die Messung des Lärms von WKA gab. So zog sich der Streit hin. Zwischendurch versuchte die französische Regierung den Betreibern der WKA durch einen Ministererlass Rechtssicherheit zu verschaffen. Doch die Bürgerinitiativen verlangten eine neue Messvorschrift, die die Belange der Anwohner besser berücksichtigt. Der Staatsrat hat schließlich den Streit zumindest vorläufig beendet, indem er feststellte, es gebe kein Mess-Protokoll, festgelegt in AFNOR, dem französischen Gegenstück zur DIN, nach dem die Lärmbelästigung durch WKA zuverlässig gemessen und im Hinblick auf mögliche Gesundheitsbelastungen bewertet werden können. Alle bis dahin ausgesprochenen Betriebsgenehmigungen für WKA seien also nichtig. Die Anti-WKA-Bürgerinitiativen feierten diese Entscheidung als Sieg, denn sie liefere Argumente für den Stopp aller WKA-Projekte an Land. Allerdings sind einige französische WKA-Gegner so realistisch, dass sie nicht ausschließen, die notwendige normative Klärung könne am Ende für sie noch ungünstiger ausfallen…

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