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Von Martina Binning, 27. Oktober 2025
„Ich gehe bis nach Karlsruhe“ ist zum geflügelten Wort geworden, für alle, die ihr Recht suchen. Doch der gute Ruf des Bundes-Verfassungsgerichtes wird immer mehr ramponiert. Jetzt gibts dafür einen satirischen Preis für die kreativste Auslegung des Grundgesetzes“.
Am Samstag, dem 25. Oktober 2025, hat die Bürgerinitiative 1bis19 ihren Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten vergeben. Die Initiative, die nach den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes benannt ist, wurde als Reaktion auf die Corona-Maßnahmen-Politik gegründet. Ihr Jahrespreis geht an eine Person oder eine Institution, die einen besonders fragwürdigen Umgang mit den Grundrechten gezeigt hat. Aus zahlreich eingegangenen Vorschlägen wählte eine hochkarätig besetzte Jury den Preisträger aus: das Bundesverfassungsgericht. Die Jury bestand aus Professor Volker Boehme-Nessler, Carlos Gebauer, Professor Stefan Homburg, Vera Lengsfeld, Professor Michael Meyen und Roland Tichy. Im Rahmen der öffentlichen Preisverleihung in Köln wurden die Begründungen der beiden Juristen aus den Reihen der Jury verlesen, die wir hier im Wortlaut wiedergeben.
Juror Professor Volker Boehme-Nessler führte zur Begründung an:
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Verfassung und vor allem die Grundrechte vor der Politik zu schützen. Es ist der „Hüter der Verfassung“. So sehen sich die Richter auch selbst. Jahrzehntelang haben sie diese Aufgabe sehr gut erfüllt. Nicht zuletzt deshalb hatten sie bei den Bürgern einen hervorragenden Ruf. „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ ist zum geflügelten Wort geworden, für alle, die ihr Recht suchen.
Seit Corona gilt das nicht mehr. In der größten Krise der Verfassung hat das Verfassungsgericht versagt. In einem Ausmaß, das man sich nie hätte vorstellen können, hat die Regierung während der Pandemie Grundrechte und Bürgerfreiheiten eingeschränkt. Da hätte man einen echten Hüter der Verfassung dringend gebraucht. Das Verfassungsrecht hätte zum Schutz der Grundrechte „rote Linien“ für die Regierung ziehen müssen. Das hat Karlsruhe nicht getan. Das Gericht hat alle Maßnahmen der Regierung, die in weiten Teilen unverhältnismäßigund Verletzungen der Grundrechte waren, brav gebilligt…