Eberbach: AGL scheitert mit Antrag für Bürgerentscheid

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AGL scheitert mit Antrag für direkte Demokratie

1.Mai 2019

(hr) Keine Mehrheit fand die Fraktion der Alternativen Grünen Liste (AGL) am Montagabend im Eberbacher Gemeinderat für ihren Wunsch, die Bürger darüber entscheiden zu lassen, ob auf dem Hebert zwischen Eberbach und Schwanheim Windkraftanlagen errichtet werden sollen.

Nachdem sich in einer Bürgerbefragung im Jahr 2015 rund 60 Prozent der Teilnehmenden für Windenergie auf dem Hebert ausgesprochen hatten (wir berichteten), verstoße die mehrheitliche Ablehnung im Gemeinderat im Februar dieses Jahres gegen das Bürgervotum, was sich nach Auffassung der AGL “mit demokratischen Grundsätzen nicht in Einklang bringen” lasse. Aufgrund seiner enormen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für Eberbach müsse dieses Thema abschließend von den Bürgern selbst entschieden werden, so die AGL weiter. Ein Bürgerentscheid wäre – anders als die seinerzeitige Bürgerbefragung – politisch bindend.

Mit ihrer Meinung blieben die vier AGL-Mandatsträger allerdings im Stadtparlament allein. In der Diskussion ging es vor allem um richtiges oder falsches Demokratieverständnis und um teils massiv vorgetragene Vorwürfe an die AGL, die Forderung nach einem Bürgerentscheid habe taktische Gründe im Hinblick auf die bevorstehende Gemeinderatswahl (“Rattenfängerei”).

Die CDU-Fraktion hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, fand aber nur Bürgermeister Peter Reichert als weiteren Unterstützer. CDU-Sprecher Michael Schulz argumentierte, dass der Gemeinderat hier schon abschließend entschieden habe und man jetzt nicht die Entscheidung an die Bürger zurückdelegieren könne. SPD-Fraktionsschef Rolf Schieck pflichtete Schulz bei, erklärte aber, er hätte einen Bürgerentscheid dann für sinnvoll gehalten, wenn der Gemeinderat das Interessenbekundungsverfahren für mögliche Investoren bis zum Ende durchgezogen hätte. Das sah Peter Reichert ähnlich, der darauf hinwies, dass nach derzeitiger Rechtslage Windkraftnutzung auf dem Hebert überhaupt nicht zulässig sei (Landschaftsschutzgebiet). Man dürfe somit den Bürgern nicht suggerieren, dass sie in einem Bürgerentscheid den Bau von Windrädern dort beschließen könnten.

Die AGL, die in der Abstimmung mit 18 gegen vier Stimmen unterlag, hatte wörtlich folgende Fragen für den Bürgerentscheid vorgesehen: “a) Sind Sie für die Bereitstellung des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 8641 der Gemarkung Eberbach, Gewann ‘Hebert’, um dort Windkraftanlagen errichten zu lassen?” und “b) Soll der Bevölkerung eine finanzielle Beteiligung an den Windkraftanlagen angeboten werden (‘Bürgerwindpark’)?”.

 

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