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Streit in der Region
Sticht Naturschutz die Windkraft stets aus?
Nach Weinheimer Entscheidung: Gegner halten Windräder in Wäldern für ausgeschlossen – Nachbarschaftsverband spricht von Einzelfall
von Carsten Blaue, 17. Oktober 2018
Rhein-Neckar. Die Stadt Weinheim ist mit ihren Plänen gescheitert, eine stadteigene Waldfläche oberhalb des Ortsteils Lützelsachsen als Zone für Windkraftanlagen auszuweisen. Das Areal liegt im Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord. Der Rhein-Neckar-Kreis kassierte die Pläne mit der Begründung, die Belange des Landschaftsschutzes würden hier gegenüber dem Klimaschutz überwiegen. Das Umweltministerium in Stuttgart folgte dieser Argumentation. Schon wittern Windkraftgegner einen Präzedenzfall auch für die Flächennutzungsplanung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim und halten „Windkraftwildwuchs“ in den Wäldern derzeit für faktisch ausgeschlossen. Denn fast alle ins Auge gefassten Zonen im Verbandsgebiet würden innerhalb von Landschaftsschutzgebieten liegen.
Das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde habe am Weinheimer Beispiel gezeigt, dass es so einfach nicht gehe, schreibt die Initiative „Rettet den Odenwald“ in einer Stellungnahme. Und ein privater Waldbesitzer werde erst recht keine Genehmigung bekommen. Die Windkraftgegner führen die Stadt Oberzent als Beispiel an. Hier soll der Firma Juwi, einem Projektentwicklungsunternehmen für Wind- und Solarenergie, eine entsprechende Fläche für einen Windpark im Norden des Ortsteils Beerfelden angeboten worden sein. Oberzent liegt allerdings im hessischen Odenwaldkreis, also außerhalb des 18 Städte und Gemeinden umfassenden Gebiets des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim.
Dessen Geschäftsführer, Martin Müller, hat stets argumentiert, dass Windräder ohne eine entsprechende Flächennutzungsplanung theoretisch überall entstehen könnten. Davon, so die Gegner, sollten sich die Kommunen nicht ins Bockshorn jagen lassen. Denn ein Landschaftsschutzgebiet werde faktisch erst dann abgeschafft, wenn ein Gemeinderat dessen „Zonierung“ als Windkraftgebiet beantragt. Und erst dann bestehe überhaupt die Gefahr, dass Windkraftanlagen in den Wäldern gebaut werden können – wenn es nicht gerade so ausgeht wie im Weinheimer Fall.
Die Entscheidung gegen den Goldkopf bei Lützelsachsen hat Müller nicht unvorbereitet getroffen, wie er im Gespräch am Telefon sagt. Die näheren Gründe liegen ihm zwar nicht schriftlich vor. Aber schon nach der ganzen Berichterstattung im Vorfeld sei das Ganze nicht überraschend gewesen: „Es war eine Einzelfallentscheidung“, betont Müller. Dass Windkraft in Naturschutzgebieten damit per se vom Tisch ist, sieht er nicht: „Es ging nur um eine Stelle, um eine Fläche. In anderen Konstellationen kann auch die Bewertung anders ausfallen. So ein Verfahren ist vielschichtig und komplex.“…