WALDBRUNN AKTUELL

Die Initiative Hoher Odenwald informiert:

Zur Ergänzung:

Michael K. Hahl vom Geographischen Fachbüro Proreg hatte für die Initiative Hoher Odenwald das artenschutzrechtliche Gutachten für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erstellt. 

Zum besseren Verständnis des Urteils hat er dazu einen Fachartikel veröffentlicht:

https://www.researchgate.net/publication/408307709_Der_Bezugsrahmen_bei_der_Auswahl_faktischer_Vogelschutzgebiete_-_Zur_Frage_des_Staatsgebiets_der_foderalen_Zustandigkeit_und_der_Bewertung_regional_herausragender_Teilraume#fullTextFileContent

„Der Bezugsrahmen bei der Auswahl faktischer Vogelschutzgebiete – Zur Frage des Staatsgebiets, der föderalen Zuständigkeit und der Bewertung regional herausragender Teilräume“


Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe:
 EB-VG-Urteil 260609
Zeitgleich wurden vom RP Karlsruhe zunächst 5 von 7 beantragten Windindustrieanlagen bei Waldbrunn – also im von der Klage umfassten Gebiet – genehmigt. Hier die Bekanntmachung der Unteren Immissionsschutzbehöde des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis:
20260623 Bekanntmachung Waldbrunn
Hier der Kommentar der Initiative Hoher Odenwald zu Urteil und Genehmigung:

Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit dem Urteil v. 23.06.26 die laufende Klage der IHO gegen das Land Baden-Württemberg zur Ausweisung eines Vogelschutzgebietes Südöstlicher Odenwald wegen mangelnder Begründetheit (bei bestätigter Zulässigkeit) zurückgewiesen. Taggleich hat das LRA Neckar-Odenwald-Kreis die Genehmigung für den Windpark Waldbrunn mit 5 Windturbinen von je 250 m Höhe (im Markgrafenwald und Augstel) erteilt. Dies ist schockierend und nach unserer Einschätzung des geltenden EU-Rechts (Vogelschutzrichtlinie) skandalös.

Zunächst lassen wir die Genehmigung und die rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten durch unseren Fachanwalt Dr. Faller/ Caemmerer & Lenz, Karlsruhe prüfen. Ein Antrag auf Zulassung zur Berufung wurde ermöglicht. Gegen die Genehmigung des Windparks Waldbrunn können wir bis Ende Juli einen Eilantrag (gerichtlicher Baustopp) mit Klageverfahren einleiten.

Dafür benötigen wir weitere finanzielle Unterstützung und würden uns deshalb über eine Spende (steuerlich abzugsfähig!) zur Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten sehr freuen: Volksbank Neckartal | IBAN DE3167291700 0027636900 BIC GENODE61NGD |Kontoinhaber: Initiative Hoher Odenwald e.V.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Dr. Dorothea Fuckert
Joachim Wallenwein
(für den Vorstand)

Initiative Hoher Odenwald, Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt 
Anerkannte Umweltvereinigung gem. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz e.V.
Postfach 1148  D-69428 Waldbrunn
Geschäftsstelle: Dr. Dorothea Fuckert, Im Bräunlesrot 20, 69429 Waldbrunn
iho.umweltvereinigung@gmail.com  www.hoher-odenwald.de


Die Umweltvereinigung IHO klagte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Ausweisung eines Vogelschutzgebiets Südöstlicher Odenwald. Die Verhandlung war am 9.Juni 2026.

Das Urteil sollte zwei Wochen später ergehen. Überraschung: Es dauert etwas länger…

Mittlerweile hat das RP Karlsruhe 5 von 7 Windindustrieanlagen im fraglichen Gebiet genehmigt!

20260623 Bekanntmachung Waldbrunn
https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Waldbrunn.html#/

Die Vorgeschichte:

https://www.hoher-odenwald.de/umweltvereinigung-iho-klagt-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe-fuer-die-ausweisung-eines-vogelschutzgebiets-suedoestlicher-odenwald/

Am 9. Juni entscheidet das Gericht über die Ausweisung des Vogelschutzgebiets Südöstlicher Odenwald – Wissenschaftliche Fakten fordern eine ökologisch funktionale Gebietsgrenze zum Schutz bedrohter Arten

Eberbach, Waldbrunn, im Juni 2026

Kontra: Ideologie – Klimapanik – Steuergeldverschwendung