Windpark Taunuskamm weiter umstritten!

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WINDPARK AUF DEM TAUNUSKAMM:

Heftige Abfuhr für FDP-Politiker Diers

Von Oliver Bock, Wiesbaden 28. mai 2021

Das von FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Diers eingelegte Begehren gegen einen Windpark im Taunus bei Wiesbaden ist unzulässig. Auf ein Urteil im Berufungsprozess wird man noch warten müssen.

Ob auf dem Taunuskamm zwischen Wiesbaden und Taunusstein jemals ein Windpark errichtet werden kann, ist nach wie vor ungewiss. Beim Kasseler Verwaltungsgerichtshof liegt nach wie vor der Berufungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Entscheidung vor, mit dem im Sommer vergangenen Jahres das Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung des Windparks verpflichtet worden war. Eine Entscheidung in zweiter Instanz steht in diesem Fall noch aus. Gleichwohl hat sich der Verwaltungsgerichtshof inzwischen mit dem Windpark-Komplex beschäftigt. Dabei ging es allerdings um die mehr als fünf Jahre alte Klage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Diers.

Diers hatte sich nicht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom Dezember 2015 abfinden wollen, mit dem ein Beschluss der Stadtverordneten ein Jahr zuvor für rechtens erklärt worden war. Die Stadtverordneten hatten seinerzeit den Antrag auf Abhaltung eines von mehr als 8000 Bürgern unterstützten Bürgerentscheids der Gegner des Windparks für unzulässig erklärt. Das Gericht gab den Stadtverordneten jedoch recht, und Diers verlangte daraufhin die Zulassung der Berufung. Damit ist er nun ohne Einschränkung durch „unanfechtbaren Beschluss“ am fünften Senat des VGH gescheitert…

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