Windkraft-Standortgegner setzen auf Schallmesswerte

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Windkraft-Standortgegner setzen jetzt auf Schallmesswerte

Im Streit um Windradgenehmigungen weist hessischer Verein auf neue Vorschriften hin, die auch für Rotoren rings um Eberbach gelten

10.01.2018, 06:00 Uhr

Region Eberbach. (fhs) Der Verein Vernunftkraft Odenwald erhofft sich von neuen Schallmessvorgaben im Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen Vorteile für die eigene Position im Kampf gegen den Bau von Windrädern im hessischen Odenwald.

Konkret geht es um „Bodendämpfungswerte“. Bislang wurden sie in das komplexe Berechnungsverfahren mit einbezogen. Seit Ende November 2017 sollen sie nun nicht mehr angewandt werden. So sollen Wohngebiete besser vor Schall geschützt werden, der insbesondere nachts von Windrädern störend wahrgenommen werden kann. Das ergab eine Entscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI). Deren Auswirkung hat aber auch Bedeutung für Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg, etwa in Waldbrunn oder Eberbach. Während das Verfahren für den Windpark Markgrafenwald der Gesellschaft der Prinzen von Baden seit 2016 ruht, ist für Windräder auf dem Hebert bei Eberbach noch gar kein Verfahren gestartet.

Der Verein „Vernunftkraft Odenwald“ mit Sitz im hessischen Höchst schließt sich nun Interpretationen von Fachleuten an, nach denen sich durch die Änderung im Vorgehen Schallwerte von Windrädern um drei Dezibel erhöhen können. Dies gelte nicht nur für künftige Vorhaben – auch bisherige Berechnungen und Genehmigungen der Schallbelastung von Anlagen seien nun zu überprüfen, weil sie unter veralteten Kriterien der Technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm beziehungsweise der DIN ISO 9613-2 erfolgten.

Laut Windkraftgegner-Verein erstrecke sich dies auch auf Anlagen, die bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb genommen worden seien wie etwa in Hessen am Kahlberg oder bei Oberzent-Etzean bei Beerfelden. Rechtlich noch zu klären sei, ob dies auch für Anlagen gelte, die bereits errichtet wurden wie etwa der Windpark am Greiner Eck.

Peter Geisinger vom Verein Vernunftkraft Odenwald rät betroffenen Anwohnern, auf jeden Fall ein solches Überprüfen zu beantragen. Dafür laufe eine Frist noch bis Montag, 19. Februar.

Das neue Schallwert-Berechnungsverfahren ist für alle noch zu genehmigenden Anlagen anzuwenden, bestätigt der Sprecher des für Überprüfungsanträge zuständigen Regierungspräsidiums Südhessen in Darmstadt, Dieter Ohl, auf Anfrage. Man kläre derzeit noch hausintern, was dies für die bereits genehmigten Anlagen bedeute…

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