BNatSchG §45 (7) Nr. 5 steht EU-Rechtsprechung entgegen

http://www.caemmerer-lenz.de/aktuell/pressemitteilung-windenergieerlass.html

Windenergieerlass Baden-Württemberg verstößt gegen Unionsrecht

Karlsruhe, 05.10.2017

Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz bestätigt, dass der Windenergieerlass Baden-Württemberg mit den Vorgaben des Unionsrechts nicht zu vereinbaren ist.

Die Rechtsanwälte Dr. Rico Faller und Julia Stein, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, legen dar, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dem Windenergieerlass Baden-Württemberg und den Hinweisen der Landesregierung zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten entgegen steht.

Die Konsequenz ist, dass die Ausnahmeregelung in § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG sowie der darauf Bezug nehmende Windenergieerlass und die Hinweise der Landesregierung wegen des Vorrangs des Unionsrechts insofern nicht anwendbar sind.

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