Daniel Günther und die CDU Schleswig-Holstein verwechseln in ihrem Antrag „Demokratie Schützen – Desinformation sowie Hass und Hetze im Netz wirksam bekämpfen“ den Schutz der Meinungsfreiheit mit dem Schutz vor Meinungen. Dieses Papier schützt die Demokratie nicht – es legt ihr Fesseln an.
„Demokratie schützen“ – so lautet die Überschrift des Leitantrags, den der Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein am 17. Juni 2025 dem Landesausschuss vorgelegt hat. Es soll wie ein hehres Ziel klingen. Doch wer das Kleingedruckte in Daniel Günthers Papier liest, muss sich fragen: Will die CDU die Demokratie schützen oder will sie sie vor ihren eigenen Bürgern in Sicherheit bringen? Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von „Hass und Hetze“ wird hier eine Welle der Reglementierung und Überwachung geplant, die den digitalen Debattenraum nicht sicherer, sondern stiller machen würde.
Das Ende der Anonymität: Eine Pflicht zum Heldentum?
Der vielleicht schwerwiegendste Angriff auf die freiheitliche Netzkultur ist die Forderung nach einer Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen. Die CDU begründet dies mit Transparenz, ignoriert dabei aber einen fundamentalen Grundsatz: Anonymität ist kein Makel, sondern verfassungsrechtlich als „Schutzschild der Meinungsfreiheit“ anerkannt. Schon das Oberlandesgericht Hamm stellte fest, dass eine Beschränkung auf namentlich zuordenbare Äußerungen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
Die Verfassung kennt keine Pflicht zum zivilen Heldentum. Der Bürger muss nicht besonders mutig sein müssen, nur um seine Grundrechte wahrzunehmen. Eine Klarnamenpflicht würde jedoch genau das fordern: Wer sich politisch äußert, müsste jederzeit bereit sein, berufliche Nachteile oder soziale Ächtung in Kauf zu nehmen. Wenn die Trennung zwischen privater Meinung und beruflicher Existenz aufgehoben wird, verstummen nicht die Pöbler, es schweigen die Vorsichtigen. Daniel Günther liefert mit zentralen Klarnamen-Datenbanken den „Goldstandard“ für jeden Hacker und ausländischen Geheimdienst frei Haus. Wenn diese Daten lecken – und sie werden lecken –, haben wir keinen „geschützten Raum“, sondern den gläsernen Bürger auf dem Silbertablett.
Definitionshoheit über „Wahrheit“
Doch der Antrag geht noch weiter. Er unterscheidet nicht scharf genug zwischen strafbaren Inhalten und legaler, aber „schädlicher“ Desinformation…