Taunuskamm: Auch drei neue Vorrangflächen sind zu viel

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WINDENERGIE IN HESSEN:

Auch drei neue Vorrangflächen sind zu viel

Von Oliver Bock, 21. November 2020

Befürworter der Windenergie haben im Rheingau-Taunus-Kreis einen schweren Stand. Der Landrat ist dabei keine Ausnahme.

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist mit der Präzisierung des 2019 beschlossenen Teilplans Erneuerbare Energien für Südhessen nicht zufrieden. Der Plan hatte für den Rheingau und den Untertaunus insgesamt 16 sogenannte Weißflächen enthalten. Das sind kleine und größere Zonen, die in der ersten Fassung des Teilplans im Jahr 2016 weder als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen noch vor vorneherein zu Tabuzonen für Rotoren erklärt worden waren. Mit der ersten Änderung des Plans in diesem Jahr wurden 13 dieser 16 Weißflächen im Rheingau-Taunus gestrichen. Das bedeutet, sie wurden dem sogenannten Ausschlussraum zugeordnet, in dem in Zukunft keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen.

Besonders bemerkenswert ist aus Sicht von Landrat Frank Kilian (parteilos), dass zu diesen neuen Ausschlussgebieten eine Fläche auf dem Taunuskamm gehören soll, auf der Eswe Versorgung einen großen Windpark errichten will. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden bei seiner Entscheidung zugunsten der Eswe-Windparkpläne auf der Hohen Wurzel gleichzeitig auch den Teilplan Erneuerbare Energien für rechtswidrig erklärt, weil er der Windenergie nicht genügend Raum gebe. Daher wird mit besonderer Spannung auf das Urteil der zweiten Instanz gewartet…

 

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