Verwaltungsgericht Darmstadt lehnt Eilantrag zum Windpark Stillfüssel ab
13. April 2018
DARMSTADT/WALD-MICHELBACH – (red). Die für Immissionsschutzrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat im Rahmen von mehreren Verfahren den Windpark Stillfüssel betreffend, den Eilantrag eines Umweltverbandes abgelehnt. Dieser war gestellt worden, um den Bau und Betrieb der Windenergieanlage mit fünf Windkraftanlagen auf der Gemarkung Wald-Michelbach einstweilen zu stoppen.
Gerügt wurde darin eine fehlerhaft durchgeführte Umweltverträglichkeits-Vorprüfung, die Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände – insbesondere hinsichtlich des Schwarzstorches, des Rotmilans, des Uhus und des Wespenbussards – sowie Aspekte des Lärmschutzes.
Wie bereits in zwei zuvor entschiedenen Verfahren hat die Kammer auch bei dem vorliegenden Eilantrag die vom Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde durchgeführte Umweltverträglichkeits-Vorprüfung als rechtmäßig erachtet. Auf Grundlage der vorgelegten Gutachten und Unterlagen konnte die Kammer auch keine Verletzung von artenschutzrechtlichen Vorschriften feststellen…