http://www.wnoz.de/Gericht-lehnt-erneut-einen-Eilantrag-ab-741fee4b-eec7-4059-a9ba-183c668dd9cc-ds
Gericht lehnt erneut einen Eilantrag ab
13. April 2018
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13. April 2018
Die Auslegung des geltenden Artenschutzes durch die Verwaltungs-Richter nimmt jene pervertierten Züge an, die sich die Protagonisten der Windkraftindustrie gewünscht haben; es herrscht ein Zwei-Klassen-Naturschutz; “häufige” Arten und Arten, die trotz Gefährdung durch Windkraft (noch) nicht bestandsgefährdet sind, zählen weniger bis nicht: Der Mäusebussard mit einem Horst im Windkraft-Wirkbereich verdient also keine Rücksicht, obwohl besonders geschützt und obwohl längst erkannt und wissenschaftlich belegt, dass gerade diese Art besonders häufig mit Windkraftanlagen kollidiert.
Wenn die Verwaltungsgerichte so eindeutig und durchsichtig pro Windkraftindustrie agieren, verwundert es auch nicht, dass die Erholungs- und Gesundheitsvorsorge für Menschen regelmäßig mit Füßen getreten wird, wenn es um die Durchsetzung der Windkraft selbst in Vorzugsbereichen von Natur und Landschaft geht.
Armer Odenwald, armes Deutschland.