Private Grundbesitzer, aber auch zum großen Teil hochverschuldete Kommunen und Städte, haben sich hier auf ein extrem hohes, wirtschaftliches und rechtliches Risiko über die Laufzeit der Verträge von bis zu 25 Jahren eingelassen, wie ich ausführlich in diesem Video erläutere. Das sind sehr schlechte Nachrichten für alle Grundbesitzer – egal ob privat oder kommunal –, die Investoren von Windparks und PV-Anlagen ihr Agrarland oder ihren Wald in den letzten Jahren verpachtet haben bzw. dies tun möchten: Die Idee vom schnellen Geld, heißt: Steuergeld-Zufluss zum Kauf der Finca auf Malle oder auch zur Sanierung der hoch verschuldeten, kommunalen Haushalte, könnte wie eine Seifenblase zerplatzen.
Denn: Es ist gemäß BGB und relevanter Gerichtsurteile von einem sittenwidrigem Pacht- / Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht- / Mietzins gut 100 Prozent über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt. Der Pacht- / Mietvertrag ist in einem solchen Fall nichtig. Zur Ermittlung der ortsüblichen Pacht bzw. auch Miete sind miteinander vergleichbare Objekte zu verwenden – so der Tenor von Gerichtsurteilen zur Sittenwidrigkeit (z.B. BGH – Az: XII ZR 11/01 oder Landgericht Coburg Az.: 14 O 194/15)!
Wichtig ist: Da sittenwidrige, mithin nichtige Verträge von Anfang an unwirksam sind, fehlt der rechtliche Grund für den Leistungsaustausch. Die Landeigentümer – völlig egal ob kleine Biobauern, großer adeliger Waldbesitzer oder die Stadt, die Gemeinde – müssten dann bereits erhaltene Leistungen, mithin die eingenommene Pacht, Miete, Nutzungsgebühr, was auch immer, wieder herausgeben (vgl. § Bürgerliches Gesetzbuch § 812 Herausgabeanspruch). Das könnte aufgrund der Größenordnungen nicht nur private, sondern auch kommunale Grundbesitzer in den „Ruin“ führen, die diese Einnahmen in gutem Glauben und ohne Rücklagen bereits verausgabt haben. Betreibern von Windparks und PV-Anlagen würde der Rückzahlungsanspruch noch größere, aus Steuermitteln geschöpfte Gewinne liefern…