REG – Das „Riesling-Einspeise-Gesetz“ (aktuelle Version)

25. Juni 2017, von Peter Geisinger

Nach ihrem überwältigenden Erfolg beim „Erneuerbare Energien Gesetz“ dringt die Planwirtschaft nun endlich in andere Bereiche vor!

REG – Das „Riesling- Einspeise-Gesetz“

(ergänzt um wichtige gesetzliche Änderungen/Anpassungen)

Das „Riesling- Einspeise-Gesetz“ bestimmt, dass deutscher Riesling jeder Weinsorte beigemischt werden muss, die in Deutschland produziert wird. Den Winzern wird dafür ein Preis pro Liter garantiert, der 300 bis 1000% des am Markt erzielbaren Preises beträgt obwohl Qualität und Menge wetterbedingt stark schwanken.  Finanziert wird die Differenz durch die „REG-Umlage“, die jeder Weinkonsument zu zahlen hat, auch bei Verbrauch von Importwein. Großverbraucher wie z.B. Hotels und Gaststätten zahlen eine geringere Umlage.

Rotweinanbau wird in Deutschland aus politisch/gesellschaftlichen Gründen beschränkt und nach einer Übergangsfrist ganz verboten. Mit den europäischen Nachbarn wird dieses Vorgehen nicht abgestimmt. Entstehende Versorgungsengpässe werden, soweit möglich, durch importierten Wein ersetzt. Zu 95% handelt es sich dabei um Rotwein aus Frankreich und Tschechien. Deutsche Produzenten von Grauburgunder und Sylvaner protestieren. Sie sind gezwungen, diese Sorten weiter zu produzieren, da Riesling zwar per Gesetz vorrangig abgenommen werden muss, die Menge aber wetterbedingt so stark schwankt, dass es bei Lieferausfällen durch das Ausland zu Engpässen kommt. Deshalb muss Grauburgunder und Sylvaner in „Bereitschaft“ gehalten werden, falls Engpässe einmal nicht mit Importwein gedeckt werden können. Da dies unrentabel ist, fordern die Winzer einen finanziellen Ausgleich, der auf die Konsumenten umgelegt wird. Großverbraucher erhalten bei Lieferausfällen Schadenersatz, der ebenfalls auf die REG-Umlage aufgeschlagen wird.

Es kommt jedoch wetterbedingt ebenso häufig zu Überproduktionsmengen, die nicht abgesetzt werden können. Für eine Lagerung fehlen die Kapazitäten. Für deutschen Riesling wird daher bei einer vorübergehenden zwangsweisen Flächen-Stilllegung eine Zusatzabgabe auf die REG-Umlage erhoben, um den Verlust der Winzer auszugleichen. Häufig nimmt das Ausland Überproduktionsmengen ab. Potentielle Abnehmer werden dabei mit einem „negativen Preis“ geködert, d.h. pro Hektoliter Abnahme werden je nach Situation zwischen 100 und 1500 € zusätzlich zur Weinlieferung an ausländische Kunden gezahlt. Die entstehenden Kosten werden ebenfalls der REG-Umlage zugeschlagen. Winzer im Ausland protestieren, da die Bewirtschaftung ihrer eigenen Weinbauflächen kaum noch planbar ist. Ausländische Regierungen drohen mit einer Einfuhrsperre für deutschen Riesling aus Überproduktion. Tschechien und Polen setzen diese Drohung als erste um.

Die Niederlande erwägen den Großimport von deutschem Riesling aus Überproduktion um diesen verbilligt an die niederländischen Verbraucher abzugeben. Glückliches Holland!

Wegen der Klimaschutzziele der EU gibt es keine Flächenbegrenzung für den Riesling-Anbau. Getreide- und Gemüseanbau werden verdrängt. Preise und Pachten für Ackerland und Grünland steigen. Landwirtschaftliche Betriebe werden unrentabel. Da Getreide und Gemüse jedoch weiterhin gebraucht werden, fordern die Bauern vom Gesetzgeber dafür Ausgleichzahlungen. In der Zwischenzeit stellen Landwirte auf den Anbau von Riesling um. Privatpersonen ohne Fachwissen pachten bzw. erwerben Grundstücke, um sich in der gesamten Republik dem Riesling-Anbau zu widmen, auch in Gegenden, die nicht zum Anbau geeignet sind. Wälder werden abgeholzt, um Platz zu schaffen, Brachland verschwindet. In Nord- und Ostsee werden künstliche Inseln errichtet. Tausende Kilometer von Transportwegen werden geplant. Die für den Anschluss der künstlichen Inseln ans Festland unter Vertrag stehenden Firmen wollen nur investieren, falls die Folgekosten einer verspäteten Infrastrukturanbindung nicht von ihnen selbst getragen werden müssen. Ein weiteres Gesetz ist in Vorbereitung, nach welchem auch diese Kosten auf die REG-Umlage aufgeschlagen werden sollen.

Entwicklungen durch bisherige Gesetzesänderungen:

Das Weinwirtschaftsgesetz (WWG) wird unbemerkt von der Öffentlichkeit verändert: So sollen bei massivem Überangebot von Riesling ganze Stadtteile oder Regionen von der Versorgung abgeschnitten werden (sogenannte Kaskadierung), um ein Zusammenbrechen der gesamten Transportkapazitäten im europäischen Raum zu verhindern. Es wird sehr aufschlussreich sein, die Reaktionen der Bevölkerung auf einen regionalen Ausfall der Riesling-Versorgung zu beobachten.

Um den schlimmsten Wildwuchs etwas zu bremsen, wird das REG leicht angepasst: Interessenten für Riesling-Anbau müssen sich nun bei einer zentralen Verwaltungsstelle um Anbauflächen bewerben. Wer die geringsten Preise pro Hektoliter Riesling verlangt, soll den Zuschlag bekommen. Der Gesetzgeber hat aber für klimatisch ungünstige Anbauflächen einen Korrekturfaktor von 1,29 auf den Zuschlagswert eingeführt, der den dortigen Interessenten praktisch die gleiche Vergütung wie vor der Gesetzesänderung garantiert.

Allerdings müssen die Bewerber eine Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums für den Riesling-Anbau auf den  in der Ausschreibung vorgesehen Flächen nachweisen. Dies gilt allerdings nur für agrar-industrielle Bewerber. Bürgergenossenschaften für Riesling-Anbau sind von dieser Vorschrift ausdrücklich befreit.

Als Folge dieser Ausnahmeregelung bewerben sich immer mehr Bürger- Riesling-Anbau-Genossenschaften um ausgeschriebene Flächen. Es wird von offizieller Seite bereits untersucht, ob  hier möglicherweise industrielle Produzenten über Strohmänner (oder -frauen) unberechtigterweise den Vorteil der Teilnahme an Ausschreibungen ohne Genehmigungsnachweis nutzen.

Mittlerweile wird der Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu einer Senkung der Kosten mit Hilfe des neuen REG unterlaufen: Das neue BNatVerdrG (Bundes-Natur-Verdrängungs-Gesetz), welches das vorige BNatSchG ersetzt, wurde in einer „Nacht und Nebel“-Aktion parlamentarisch eingebracht vom Bundesministerium für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit. Die Frist für Stellungnahmen von Bürgern und Verbänden betrug sensationell kurze 14 Tage; ein beispielhafter Umsetzungseifer!

Von eher schläfrig-uninteressierten Abgeordneten (mit Ausahme der Linken!) wurde das Gesetz am 22. Juni 2017 im Bundestag abgesegnet. Dieses neue Gesetz beseitigt bisherige naturschutzrechtliche Hürden für die Ausweitung des Riesling-Anbaus. Damit sind die Weichen für eine Riesling-Monokultur in der gesamten Bundesrepublik gestellt. Proteste, Stellungnahmen und beim Bundestag eingereichte Petitionen von Verbänden und Privatpersonen, die erhebliche Gefahren für die Tierwelt durch die massive Ausweitung solcher Monokulturen befürchten, wurden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.

(Wird bei Änderung der Gesetzeslage erneut angepasst)

Es ist durchaus zu erwarten, dass der Rieslinganbau in Kürze Verfassungsrang erhält und als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird.