Stiftung Klimaneutralität: Kommunen in die Pflicht nehmen
Mehr Flächen für Windräder
Von Hannes Koch, 29. Januar 2021
Wunsch und Wirklichkeit gehen bei der Energiewende in Deutschland mitunter auseinander. Besonders deutlich ist der Widerspruch, wenn es um den Ausbau der Windräder an Land geht.
Um die Ziele der Bundesregierung für den Klimaschutz einzuhalten, müssten jährlich mehr als tausend Rotoren zusätzlich entstehen. Tatsächlich kamen vergangenes Jahr nur gut 400 hinzu. Die Stiftung Klimaneutralität schlug deshalb am Donnerstag vor, das Bundesbaugesetz zu ändern. Dann würde der Bund den Flächenbedarf definieren und die Kommunen müssten dem nachkommen.
Ein Weg zu mehr Windkraft: das Bundesbaugesetz ändern
Für jedes Bundesland und jede Kommune soll festgeschrieben werden, welche Fläche sie für Windenergie zur Verfügung stellen müssen. „Das wäre ein großer Schritt nach vorne“, sagte Rainer Baake (Grüne), Chef der Stiftung Klimaneutralität und ehemaliger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Der Bundestag solle im Baugesetz vorschreiben, dass grundsätzlich zwei Prozent der Landesfläche mit Rotoren bebaut werden können. Heute ist etwa ein Prozent belegt.
Nicht jede Kommune müsste dann exakt zwei Prozent der Fläche reservieren, sondern die Summe wäre dann entscheidend. Der Vorschlag der Stiftung sieht vor, dass Gebiete abgezogen werden, die durch Autobahnen, Bahnlinien, Naturschutzgebiete und Ähnliches besetzt sind. Im Durchschnitt sollten die zwei Prozent dann aber zusammenkommen, so Baake.
Was das praktisch bedeutet, zeigt eine Karte der Stiftung. Gelbe Flächen geben an, wo wenige neue Windräder dazu kämen. Diese gibt es in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, dem Ruhrgebiet, Ostwestfalen, rund um Bremen, Hamburg, in Ballungsräumen wie Berlin oder München, und auch in Süd- und Ostbayern. Allerdings dominieren die blauen Flächen, wo mit zusätzlichen Rotoren und Windparks zu rechnen wäre: beispielsweise im südwestlichen Niedersachsen zwischen Bremen und der nordrhein-westfälischen Landesgrenze, im zentralen, westlichen und nördlichen Bayern, in großen Teilen Baden-Württembergs, Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Thüringens.
Klagen gegen Windräder sollen ausgehebelt werden
Mit der Rechtsänderung will die Stiftung erreichen, dass Kommunen mehr Windflächen ausweisen und Klagen vor Gericht die Planung nicht mehr so verzögern wie heute. „Wenn der Bund den Flächenbedarf für Windanlagen definiert und die Kommunen dem nachkommen müssen, fällt ein wesentlicher Streitpunkt vor Gericht weg“…