Oberzent: RP genehmigt drei 240 Meter hohe Windindustrieanlagen!

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RP genehmigt drei 240 Meter hohe Windkraftanlagen im „Katzenwinkel“

Per GPS erstellte Fotomontagen von ursprünglich im Gebiet vorgesehenen fünf Anlagen, Bild: Evi Schwöbel

Von „er“, 10. Dezember 2021

Sofortvollzug wurde angeordnet: Die Parlamentarier der Stadt Oberzent müssen bis spätestens Anfang Januar 2022 darüber befinden, ob der Klageweg gegen die Baugenehmigung beschritten werden soll.

ODENWALD / BEERFELDEN / ETZEAN. – Kaum im Amt will der neue Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (GRÜNE) für einen schnelleren Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen in Deutschland bei der EU-Kommission eine Entschärfung von Naturschutzrichtlinien erwirken.

In Darmstadt rennt er beim dortigen Regierungspräsidium (RP) mit diesem Vorstoß offene Türen ein, wie das von Brigitte Lindscheid geführte RP aktuell gerade erneut unter Beweis stellte.

Rechtzeitig zur vorweihnachtlichen Bescherung für die Stadt Oberzent wie den gesamten Odenwald genehmigte das RP am Nikolaustag, Montag, 06. Dezember 2021, drei Windkraftanlagen in der Stadt Oberzent, wie ein RP-Sprecher auf Nachfrage bestätigt.

Die Windkraftanlagen vom Typ GE 5.5 158 mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 240 Meter sollen in der Gemarkung Katzenwinkel zwischen den Stadtteilen Beerfelden und Etzean entstehen.

Für eine abschließende Anhörung zum Genehmigungsentwurf hatte das RP der Stadt Oberzent per 18. Oktober dieses Jahres zunächst eine Frist zum 01. November gesetzt (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews), gleichzeitig jedoch mitgeteilt, „das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Oberzent wird ….. ersetzt.“

Damit war zum damaligen Zeitpunkt bereits klar, dass die Genehmigung entsprechend des vorliegenden Entwurfs unabhängig vom Inhalt der städtischen Anhörung erteilt wird.

Der städtische Antrag zur einmonatigen Fristverlängerung wurde dann verworfen, die Nachfrist vielmehr auf den 15. November verkürzt. Termingerecht legte die Stadtverwaltung die Sicht der städtischen Gremien noch einmal vor, wie Bürgermeister Christian Kehrer auf FACT-Anfrage erklärte.

Die Oberzent-Parlamentarier verwiesen in ihrer finalen Stellungnahme noch einmal auf das Faktum, dass die geplanten Windkraftstandorte im Katzenwinkel nicht im gemeinsamen Flächennutzungsplan der Odenwaldkommunen enthalten seien. Gegen die Ablehnung dieses Gesamtkommunalen Flächennutzungsplans läuft aktuell noch eine Normenkontrollklage.

Mit der Genehmigung der Windkraftstandorte im Katzenwinkel würden vor der gerichtlichen Entscheidung dieser Normenkontrollklage Fakten geschaffen, welche die kommunale Planungshoheit gefährden würden.

Dieser Vortrag blieb bei der am 06. Dezember erfolgten Baugenehmigung erwartungsgemäß unberücksichtigt, wurde vielmehr mit dem lapidaren Hinweis verworfen, es seien „keine neuen Erkenntnisse, die zur Änderung des Genehmigungsentwurfs Anlass geben“.

Die sofortige Vollziehung wurde vom RP angeordnet. Dieser Bescheid ging der Stadt Oberzent am gestrigen Donnerstag, 09. Dezember, zu, wie der Bürgermeister bestätigte.

Der Stadt Oberzent bleibt nach der jetzt erteilten Baugenehmigung folglich nur noch der Klageweg, der nicht einmal aufschiebende Wirkung hätte. Dazu bedarf es zunächst des Widerspruchs der städtischen Gremien innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Genehmigung.

Ob die Parlamentarier darüber bereits in ihrer turnusmäßigen Sitzung am Dienstag, 14. Dezember, beraten werden, oder in einer gesondert anzuberaumenden Sitzung bis spätestens Anfang Januar 2022 entscheiden werden, steht derzeit noch nicht fest, wie entsprechende Nachfragen ergaben.

 

 

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