Peter Geisinger, 14. Dezember 2016
Umweltministerium plant massive Verschlechterungen des Naturschutzrechtes!
Gesetzentwurf__BNatSchG_Novelle_2017_clean
Rechtzeitig vor Weihnachten, am 1. Dezember 2016, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den Referentenentwurf zu einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetztes vorgelegt. Man höre und staune: Die Frist für eine Stellungnahme läuft bis 16. Dezember! So macht man es, wenn die Dinge sehr schnell gehen sollen.
Das Thema der Novelle sind diverse Befreiungstatbestände vom Tötungsverbot gemäß § 44 des BNatSchG, die ausnahmslos der Windindustrie zu Gute kämen und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen würden, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Einige „Leckerbissen“ aus dem neuen Gesetz:
„Es wird damit klargestellt, dass die Inanspruchnahme einer artenschutzrechtlichen Privilegierung (gemeint ist die Ausnahme vom Tötungsverbot!) nicht von einer in jeder Hinsicht fehlerfreien Eingriffsprüfung abhängt. Entscheidend ist, dass in einem behördlichen Verfahren angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung naturschutzrechtlicher Konflikte festgelegt wurden.“
Das heißt im Klartext: Die Eingriffsprüfung darf ruhig fehlerhaft sein, entscheidend für die Genehmigung ist nur, dass sie gemacht wurde! Man stelle sich vor, Luftfahrzeuge würden nach diesem Verfahren für den Verkehr zugelassen…Es geht noch weiter:
Die Vorschrift schränkt den Tatbestand de s§ 44 Abs. 1 Nr. 1……dahingehend ein, dass der unvermeidbare Verlust einzelner Exemplare durch ein Vorhaben nicht automatisch und immer einen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellt. Vielmehr setzt ein Verstoß voraus, dass durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für Individuen der betroffenen Art signifikant erhöht wird.
Der „unvermeidbare Verlust“ einzelner Exemplare ist also keine Tötung, entscheidend ist nur die „signifikante“ Erhöhung des Tötungsrisikos für die Art. Dieser Gesetzentwurf übernimmt zu 100% die Argumentationsweise der Windkraftlobby!
Unsere Stellungnahme dazu finden Sie hier:
2016_12_14_Stellungnahme_Novelle_BNatSchG_2017
Die dazu beim Bundestages eingereichte Petition finden Sie hier:
2016_12_20_Petitionsausschuß_Bundestag_69040
Siehe dazu auch: Bundesverband Windenergie – Positionspapier von 2008!
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