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Klimapolitische Pyrrhussiege
Von Reiner Burger
Geschichte und Erfolg der deutschen Umweltbewegung sind fest mit der Apokalypse verbunden: „Waldsterben“, „Atomtod“. So erklärt sich schon aus dem Anspruch der Klimaaktivistin Greta Thunberg, die Erwachsenen in Angst und Panik zu versetzen, warum „Fridays for Future“ vermutlich nirgends auf so große Resonanz stößt wie in Deutschland.
Angst und Panik sind allerdings nie gute Ratgeber, auch nicht, wenn es um die hochkomplexe Energie- und Klimapolitik geht. Der prominenteste Beleg dafür ist ausgerechnet der bisher größte Triumph der deutschen Umweltbewegung: der Atomausstieg. Über Jahrzehnte gelang es Bürgerinitiativen, Verbänden und den über dieser Frage entstandenen Grünen, das Vorhaben immer fester und breiter in der Mitte der Gesellschaft zu verankern. Anfang des Jahrtausends beschloss eine rot-grüne Bundesregierung dann das Ende der Atomkraft. Zehn Jahre später hatte Schwarz-Gelb unter Kanzlerin Angela Merkel den Ausstieg gerade erst per Gesetz wieder um einige Jahre hinausgezögert, als es zur Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima kam. In Windeseile revidierte sich Schwarz-Gelb in Berlin. Seither steht fest: 2022 gehen die letzten Kernkraftwerke vom Netz.
Deutschland verlängerte damit die Nutzung der besonders klimaschädlichen Kohle. Sie wurde zum Garanten für eine stabile Energieversorgung. Strikt unter Klimaschutzaspekten betrachtet, hätte diese Backup- und Brückenfunktion jedoch, wie in vielen anderen Ländern, die kohlendioxidfreie Atomkraft übernehmen müssen…
Reiner Burger hat in seinem wichtigen Kommentar – wie viele vor ihm, namentlich beim Bundesrechnungshof, aufgezeigt, wie verfehlt die “ sinnlosen Spielereien “ ( Hans Werner Sinn) sind , Er fordert eine “ marktwirtschaftliche Generalrevision “
Das dürfte nicht reichen !
Die Energiewende hat nämlich in ihrem bisherigen Verlauf nicht nur immense Kosten und nichts für den Klimaschutz bewirkt sondern verheerende Schäden in Natur und Landschaft verursacht. Sie hat zerstört, was der Staat gemäß Artikel 20a GG zu schützen verfassungsrechtlich verpflichtet ist.
Verfassungswidriges Staatshandeln kann nicht dadurch legitimiert werden , dass auf marktwirtschaftliche Weise
schutzpflichtwidrig gehandelt wird. ..