HESSEN UND DIE WINDKRAFT:
Ideologie im Amtsblatt
Von Ewald Hetrodt, 20. Januar 2021
Die Energieerzeugung habe Vorrang vor Artenschutz, steht in einer hessischen Vorschrift. Sie entfalte „gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung“, stellt nun der Verwaltungsgerichtshof fest. Eine Schlappe nicht nur für zwei Grünen-Minister.
Der Ausbau der Windkraft benötige „einen neuen Schub“, forderte Mathias Wagner, der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag, zu Beginn des Jahres. Doch der erste Versuch der dafür verantwortlichen Parteifreunde endet mit einer Blamage. Die Erzeugung von Energie habe Vorrang vor dem Artenschutz, steht in einer Verwaltungsvorschrift, die Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Umweltministerin Priska Hinz zu Anfang des Jahres gemeinsam auf den Weg brachten. Sie entfalte „gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung“, stellt jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof dazu nüchtern fest. Damit ist der Erlass schon wenige Wochen nach dem Inkrafttreten Makulatur. Ausgerechnet die beiden Grünen-Politiker mit der größten Regierungserfahrung erleiden auf ungeahnte Weise Schiffbruch…