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Von Peter Grimm, 14, September 2023
Was geschieht, wenn ein Gesetz in Kraft tritt, das manche Bürger gar nicht einhalten können? Es wird nicht eingehalten. Und wie weit geht der Staat dann? Wie das Heizungsgesetz die Gesetzestreue der Bürger und ihr Verhältnis zum Recht beschädigt.
Das Gebäudeenergiegesetz, vom Volksmund gern auch „Heizungsgesetz“ genannt, ist letzte Woche im Bundestag beschlossen worden. Angesichts der vorangegangenen Debatten ist es seither merkwürdig ruhig um das umstrittene Vorschriftenwerk geworden, trotz der zu erwartenden dramatischen Folgen. Leiden die betroffenen Hauseigentümer still? Neigen sie nicht zum Protest? Nehmen sie es so einfach hin, nach dem Motto: „Nun ist es halt da“? Oder sind sie einfach zu beschäftigt mit der Frage, wie sie sich angesichts der vielen Unsicherheiten, die dieses Gesetz mit sich bringt, nun entscheiden sollen?
Es ist hier schon vielfach beschrieben worden, wie irrwitzig viele Punkte dieses Gesetzes sind. Keine Entscheidung für eine neue Heizung, bei der es sich nicht um eine Wärmepumpe handelt, kann eigentlich rechtssicher getroffen werden, außer man könnte sich ganz schnell an ein Fernwärmenetz anschließen. Die legale Verwendung anderer Heizungsarten ist in den nächsten Jahren an Bedingungen geknüpft, bei denen nicht absehbar ist, ob und wie sie erfüllt werden können. Es weiß auch niemand, wann das Gesetz bei ihm zu Hause wirklich vollstreckt wird, denn dazu müsse es – so heißt es – ja erst eine kommunale Wärmeplanung geben. Also können Betroffene nun in Ruhe abwarten?
Manche müssen dies jetzt oder bald entscheiden, beispielsweise, wenn die Heizung nicht mehr funktioniert oder schlicht zu alt ist. Gerade im Osten, wo viele Häuser in der ersten Hälfte der neunziger Jahre saniert wurden und seinerzeit auch neue Heizungen bekamen, feiern viele der inzwischen von der Obrigkeit ungeliebten Gasheizungen just in diesen Jahren ihren dreißigsten Geburtstag. Eine Zeitmarke, zu der der Gesetzgeber auch schon nach alter Gesetzeslage grundsätzlich eine Erneuerung wünschte. Was also tun?
Zeitenwende für rechtstreue Bürger?
Einige Hausbesitzer hatten selbige Frage lieber schon in diesem Jahr beantwortet, indem sie sich – so lange das noch legal ist – schnell eine vertraute Gasheizung einbauen ließen. Doch dazu kann man sich nicht mehr entschließen, weil sich dieser Entschluss vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr praktisch umsetzen lassen dürfte. Was wird also jemand tun, der ein Haus besitzt, dessen dreißig Jahre alte Gasheizung ordentlich gewartet wurde und im Prinzip zuverlässig funktioniert? Was kann er tun, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, bei dem der Einbau einer Wärmepumpe ruinöser Wahnsinn wäre? Nichts. Viele werden in diesem Falle einfach nichts tun, auch wenn sich der Gesetzgeber das anders wünscht.
Ein betroffener Hausbesitzer weiß ja nicht, ob er eine neue Gasheizung legal betreiben könnte, weil niemand sagen kann, ob er dafür den in ein paar Jahren vorgeschriebenen Anteil an Biogas oder „grünem“ Wasserstoff bekommt. Also scheint es doch das Beste zu sein, erst einmal abzuwarten, egal was das Gesetz sagt. Solange es keine kommunale Wärmeplanung gibt, darf er das, oder ist das Heizen mit einer zu alten Heizung dann trotzdem schon verboten? Dann werden sich viele Hausbesitzer eben an den alten Spontispruch „Legal, illegal, scheißegal“ halten…
Der Wechsel des Heizungssystems (jede Haus-Sanierung) hat zwei Aspekte, einen finanziellen und einen organisatorischen. Wenn man dafür verantwortlich ist und schon an den Achtzig (oder darüber), werden beide Aspekte existenziell:
Man muss die Ersparnissse einsetzen – sofern überhaupt vorhanden – und verliert damit seine Flexibilität für die letzte Lebensphase. Zudem verbraucht die Organisation die (hoffentlich) noch vorhandenen geistig-psychischen Kräfte. Kurz: Man ist so oder so schon am Ende !