Gerichtsentscheid Windkraft am „Stillfüssel“: BUND jubelt!

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Gerichtsentscheid „Stillfüssel“

BUND jubelt, Umweltvereingung nicht

Landschaftsschützer Michael Hahl über das Urteil und Windkraftpläne im Odenwald

von Carsten Blaue, 5. Dezember 2018

Waldbrunn. Laut eines Eilentscheids des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) verstoßen die Windräder auf dem „Stillfüssel“ am Eiterbachtal weder gegen das Artenschutzrecht, noch gegen das Immissionsschutzrecht oder das Wasserrecht. Der BUND jubelt.

Die Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ (IHO) jubelt nicht. Sie hatte den Eilantrag eingereicht. Der Verein mit Sitz in Waldbrunn ist in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern tätig, der Schwerpunkt liegt im Odenwald. Dieser dürfe nicht zur Windenergielandschaft werden, sagt IHO-Vorsitzender Michael Hahl im RNZ-Gespräch. Dem hessischen Umweltministerium wirft er Schönfärberei vor.

Herr Hahl, das Umweltministerium in Wiesbaden hat mitgeteilt, dass Landschafts- und Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Kernzonen des Unesco-Welterbes sowie Wasserschutzgebiete bei der aktuellen Windkraftplanung für den hessischen Odenwald außen vor sind. Klingt doch gut, oder?

Der Odenwald hat bekanntlich Anteile in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Ein Windenergie-Ausbau in bislang naturnahen Landschaften ist im gesamten Odenwald vorgesehen, umstrittene Planungen sind hier wie dort in vollem Gange. Die Verharmlosungen sind also unschön, denn korrekt ist: Weder Wasserschutz- noch Landschaftsschutzgebiete sind „außen vor“, wie man beispielsweise am Eberbacher Bergrücken „Hebert“ oder am „Augstel“ bei Waldbrunn sieht. Diese Waldflächen werden in den Regionalplanentwürfen als Windenergie-Vorranggebiete geführt und gehören zum Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Odenwald. Der „Hebert“ hat zudem Anteil an kommunalen Wasserschutzgebieten, genauso wie der „Stillfüssel“ am Eiterbachtal oder der „Kahlberg“ im südhessischen Kreis Bergstraße. Schönfärbereien müssen berichtigt werden.

Aber der Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hat anders entschieden …

Ja, es ist enttäuschend, dass fachlich belegbare eklatante Defizite in Eilverfahren nicht kritischer bewertet wurden. An „Stillfüssel“ und „Kahlberg“ wurden sofort nach Genehmigung Eilverfahren durch die IHO eingereicht – in Kooperation mit örtlichen Bürgerinitiativen und Geldgebern. Am „Greiner Eck„, einem FFH-Gebiet, standen bereits fünf Anlagen, ehe wir überhaupt klagebefugt waren. Am „Stillfüssel“ wurde jetzt im Eilverfahren zugunsten der Windenergieanlagen beschlossen. Wir gehen davon aus, dass in den nachfolgenden Hauptsacheverfahren durch das Gericht dann gründlicher als bisher geprüft werden muss und neutrale Sachverständige zu beauftragen sind. Eine oberflächliche Prüfungsintensität sollte dann nicht akzeptabel sein.

Der BUND jubelt über die Entscheidung aus Kassel.

Meines Erachtens jubelt der BUND zu früh. Davon abgesehen, dass es einem traditionellen Umweltverband gar nicht gut steht, in einem Fall wie dem „Stillfüssel“, wo erhebliche Artenschutzkonflikte faktisch gut belegt wurden, überhaupt zu triumphieren. Man fragt sich, um was es den Akteuren eigentlich geht, welche Rolle der Bergsträßer BUND mittlerweile einnimmt. Uns geht es jedenfalls nicht um sinnlose Grabenkämpfe, sondern einzig und allein um Natur- und Landschaftsschutz, der jedoch beispielsweise am „Stillfüssel“ auch nach Ansicht unserer Umweltjuristen mit Füßen getreten wurde. Ich selbst bin übrigens nach jahrelanger Mitgliedschaft vor etwa vier Jahren aus dem BUND ausgetreten.

Die Lage ist etwas kompliziert. Seit 2015 ist der ganze Odenwald Unesco Global Geopark. Die bayerischen und baden-württembergischen Teile sind aber auch immer noch eigenständige Naturparke. Dagegen ist der hessische Odenwald als Landschaftsschutzgebiet quasi abgeschafft worden.

Die herausragende Bedeutung unseres „Unesco Global Geoparks“, vergleichbar dem Rang eines Welterbes, geht auf ein seit gut fünfzehn Jahren kommuniziertes Image zurück, das lautet: „Landschaft erleben!“ Studien zum Wandertourismus belegen längst, was von Besuchern der Destination Odenwald gesucht wird: naturnahe und stille, technisch nicht überformte Kulturlandschaften. Nicht etwa rotierende Windenergieanlagen in Wäldern, die sämtliche Odenwaldhöhen um 200 Meter überragen. Unser Natur- und Geopark hat also durch jegliche Art von industrieller Überformung und landschaftlicher Entwertung viel zu verlieren, zumal bei künftigen Evaluationen der Unesco-Status auch wieder aberkannt werden kann…

Ein Gedanke zu „Gerichtsentscheid Windkraft am „Stillfüssel“: BUND jubelt!“

  1. Wer unsere letzten weitläufigen, naturnahen Landschaften zu Industriegebieten umwandeln möchte, der verneint das Bedürfnis nach Ruhe und Naturnähe; der heizt den unerwünschten Weit-Weg-Tourismus an !

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