Eberbach: Unzulässiges Bürgerbegehren der AGL?

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Eberbach

Windkraftgegner halten Hebert-Bürgerbegehren für „unzulässig“

Im Auftrag der „Bürger für Bürger“ hat ein Fachanwalt und Hochschullehrer ein Gutachten erstellt und rechtliche Mängel gefunden

von rho/fhs,  27. Juli 2019

Eberbach. (rho/fhs) In Eberbach wird offenbar ein unzulässiges Bürgerbegehren angestrebt. Diese Rechtsauffassung vertritt ein Gutachten, das die Eberbacher Initiative „Bürger für Bürger“ bei Dr. Rico Faller in Auftrag gegeben hat. Faller ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und lehrt an der Hochschule für Verwaltung in Kehl.

„Bürger für Bürger“ und ihre Unterstützer sehen in Fallers Aussagen einen Beleg dafür, dass die Alternative Grüne Liste (AGL) in Eberbach trotz ihrer Vorkehrungen damit scheitert, dem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid folgen zu lassen. Und das, obwohl sich die Eberbacher Alternativ-Grünen von dem auf Bürgerentscheide spezialisierten Verein „Mehr Demokratie“ haben beraten lassen, sogar auf dessen Rat hin eine geplante zweite Frage strichen und ihre Unterschriftenaktion noch einmal neu starteten. Laut Dr. Faller bleiben unumstößliche rechtliche Mängel.

Damit wäre das Vorhaben, das „städtische Grundstück Flst. Nr. 8641“ für Windkraftanlagen über einen Bürgerentscheid verpflichtend zur Verfügung zu stellen, quasi gescheitert, bevor in der Gemeinderatssitzung vom 19. September ein Abstimmungstermin überhaupt festgelegt ist.

Die Stadtverwaltung hat bei der Heidelberger Kanzlei Schlatter ein eigenes Rechtsgutachten bestellt. Sollte Fallers Expertise Bestand erhalten, würde weiter der ablehnende Beschluss des Gemeinderats vom April gelten: Keine Windkraft auf dem Hebert.

Faller nennt drei Gründe, warum das Bürgerbegehren seiner Rechtsinterpretation nach unzulässig ist: Da wäre die mangelnde Konkretheit in der Fragestellung, weil diese fordert, das Hebert-Grundstück bedingungslos zur Verfügung zu stellen…

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