Eberbach: Bürgerbegehren Pro Windkraft unzulässig!

https://www.rnz.de/nachrichten/eberbach_artikel,-windkraft-in-eberbach-offiziell-beauftragter-gutachter-bewertet-buergerbegehren-als-unzulaessig-_arid,464645.html

Windkraft in Eberbach

Offiziell beauftragter Gutachter bewertet Bürgerbegehren als unzulässig

Heidelberger Verwaltungsrecht-Fachanwalt nennt sowohl formale wie materielle Verstöße und sagt, der Gemeinderat muss ablehnen

05. September 2019

Eberbach. (rho/fhs) Der Eberbacher Gemeinderat muss in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. September, ab 17.30 Uhr feststellen, dass das Bürgerbegehren zur Windkraft am Hebert unzulässig ist. Dieser Auffassung ist der von der Stadt beauftragte Rechtsgutachter Jürgen Behrendt. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Heidelberger Kanzlei Schlatter. Sein Gutachten ist in den jetzt den Stadträten zugestellten Unterlagen für die bevorstehende Ratssitzung enthalten. Anwalt Behrendt wird am 19. September selbst anwesend sein.

Im Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid hatten sich in der Sommerpause sowohl die Windkraftstandort-Gegnerinitiative „Bürger für Bürger“ mit dem von ihnen beauftragten Anwalt Dr. Rico Faller wie auch Edgar Wunder vom Verein “ Mehr Demokratie“ zu Wort gemeldet.

Faller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Karlsruhe, hat am Dienstag dieser Woche der Eberbacher Stadtverwaltung eine zehnseitige Erwiderung zur „Rechtlichen Stellungnahme“ Edgar Wunders vom Verein „Mehr Demokratie“ zukommen lassen. Dabei bleibt Faller bei seiner Beurteilung, die sich auch mit der des städtischen Gutachters deckt: Das Begehren ist nach Rechtslage vom Gemeinderat als unzulässig abzulehnen…

Der offiziell für Eberbach von der Verwaltung angerufene Heidelberger Sachverständige Behrendt nennt die Auffassung „des Kollegen“ Faller „nicht zwingend und für zu weitgehend“., teilt aber auch dessen Einschätzung, dass beim Bürgerbegehren die Frage undeutlich formuliert sei.

Der Stadt-Gutachter begründet die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens allerdings vor allem mit einem „formalen“ Fehler und mehreren „materiellen“ Fehlern. Anwalt Jürgen Behrendt sagt, dass die Bürgerbegehren-Initiatioren zwei Monate zu spät dran waren und die gesetzlich vorgeschriebene Drei-Monats-Frist eines „kassatorischen“ Begehrens überschritten haben. Kassatorisch heißt das Begehren, weil damit ein Gemeinderatsbeschluss einkassiert/aufgehoben werden soll.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.